1 Beginnsklausel Selbstverständnis und Grundsatzordnung der Kriegsnation Ragnarök
Natur und Zweck der Verfassung
Die Verfassung der Kriegsnation Ragnarök ist kein umfassender Gesetzeskodex, der das tägliche Leben ihrer Mitglieder in kleinster Detailtiefe reguliert. Sie ist kein Handbuch für den Alltag, keine Sammlung von Geboten und Verboten sondern ein Schutzschild gegen Machtmissbrauch, eine Selbstbindung des Staates gegenüber seinen Bürgern und ein Bekenntnis zu einer Ordnung, die auf Freiheit, Freiwilligkeit und Verantwortung gründet.
Ihr Ziel ist es, den institutionellen Rahmen der Kriegsnation zu definieren, die Befugnisse ihrer Organe zu begrenzen und die Grundrechte aller Mitglieder gegen willkürliche Eingriffe abzusichern. Sie legt offen, was der Staat darf und vor allem, was er nicht darf. Sie schafft Transparenz, wo Macht ausgeübt wird, und macht Verantwortlichkeit sichtbar, wo Entscheidungen getroffen werden. Damit ist sie ein Instrument der Kontrolle nicht der Bevormundung.
Diese Verfassung entspringt nicht dem Misstrauen gegenüber den Bürgern, sondern der realistischen Einsicht, dass jede Macht, wenn sie nicht begrenzt wird, zur Versuchung wird. Viele ihrer Bestimmungen bekräftigen scheinbar Selbstverständliches nicht, weil diese Grundsätze umstritten wären, sondern weil gerade das Selbstverständliche in Krisenlagen als Erstes relativiert wird. Wo kein Missbrauch geschieht, bleibt sie im Hintergrund. Wo Macht begrenzt werden muss, entfaltet sie ihre Stärke: als rechtliche Grundlage für Gerechtigkeit, als Bollwerk gegen Willkür, als Maßstab für staatliches Handeln.
Diese Verfassung tritt nicht zwischen Bürger und Freiheit sie schützt die Freiheit gegen Eingriffe. Sie ist Ordnungsmittel, nicht Ordnungsmacht. Sie sichert nicht die Kontrolle über den Einzelnen, sondern die Kontrolle des Einzelnen über den Staat. Ihre Kraft liegt nicht im Zwang, sondern in der freiwilligen Anerkennung durch jene, die sich ihr aus überzeugung unterwerfen.
1.2 Die Unantastbarkeit der Grundrechte
Das Fundament der Kriegsnation Ragnarök ist die unbedingte Achtung der Grundrechte. Leben, Freiheit, Eigentum und Würde jedes einzelnen Bürgers gelten als unantastbar nicht durch Herkunft verdient, nicht durch Stärke gewonnen, sondern durch das bloße Menschsein garantiert. Diese Rechte sind nicht von der Gunst der Verwaltung abhängig, sondern der Verwaltung entzogen. Sie stehen nicht zur Debatte, nicht zur Disposition, nicht zur Einschränkung im Sinne eines höheren Wohls.
Staatliches Handeln darf nur dort eingreifen, wo diese Rechte konkret bedroht sind. Selbst dann aber ist Eingreifen keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Ausnahmemittel. Jede Maßnahme muss sich vor dem Dreiklang aus Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz verantworten. Wo der Staat handelt, muss er es offen, nachvollziehbar und begründet tun nicht im Dunkeln, nicht in der Willkür, nicht im Namen diffuser Interessen. Es gibt keine präventive Allmacht, keine vorbeugende Kontrolle, keinen Zugriff auf bloßen Verdacht hin.
Die Verwaltung trägt allein das Gewalt- und Ordnungsmonopol aber dieses Monopol ist nicht Ausdruck von Macht, sondern von Pflicht. Es ist ihr aufgetragen, um zu schützen, nicht um zu herrschen. Wo sie Gewalt anwendet, muss sie sich jederzeit rechtfertigen können. Wo sie Rechte einschränkt, muss sie sich erklären. Die Verfassung gestattet keine Geheimjustiz, keine stillen Eingriffe, keine unsichtbare überwachung. Alles staatliche Handeln steht im Licht der öffentlichkeit denn wer Macht ausübt, muss sich zeigen.
Diese Ordnung lebt vom Vertrauen der Bürger in ihre Gemeinschaft doch dieses Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch garantierte Rechte. Deshalb kennt die Kriegsnation keine bloßen Freiheiten auf Widerruf, sondern verbriefte Rechte mit Verfassungsrang.
1.3 Gegen Machtzentralisierung, für Verantwortlichkeit
Die Kriegsnation Ragnarök gründet auf dem entschiedenen Nein zu autoritärer Herrschaft. Sie misstraut der Idee, dass Macht an einem Ort konzentriert oder von wenigen gelenkt werden sollte. Sie lehnt jede Form zentralistischer Kontrolle ab nicht aus Prinzip, sondern aus Erfahrung. Die Geschichte aller Tyrannei beginnt mit dem Vertrauen in jene, die zu viel Macht auf sich vereinen.
Stattdessen baut Ragnarök auf Dezentralität: Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo sie wirken nah an den Betroffenen, nah an der Realität. Verwaltung wird hier nicht als Befehlsapparat verstanden, sondern als Dienstleister der Gemeinschaft. Die Macht, die ein Amt verleiht, ist stets an Rechenschaft gebunden. Jeder Verwalter ist dem Prinzip der Offenlegung, der Kritik und der überprüfbarkeit unterworfen.
Autorität ist keine Stellung, sondern eine Verpflichtung. Niemand beansprucht Führung allein durch Titel sondern durch bewiesene Kompetenz, durch Verantwortungsübernahme, durch Vertrauen. Jeder Bürger hat das uneingeschränkte Recht auf Meinungsfreiheit, auf Mitgestaltung der Ordnung und auf den Austritt aus der Gemeinschaft solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.
Ragnarök ist kein Zwangsverband. Es ist eine Wahlgemeinschaft. Wer sich anschließt, entscheidet sich bewusst für eine Ordnung, die ihn schützt, ohne ihn zu fesseln für eine Struktur, die gestaltet werden kann, nicht bloß erduldet werden muss.
1.4 ämter als Last, nicht als Privileg
Staatliche Hierarchien in der Kriegsnation Ragnarök sind Werkzeuge, keine Thronstufen. Sie dienen der Organisation, nicht der Auszeichnung. Die Stufen der Verwaltung vom einfachen Bürger bis zum Minister unterscheiden sich nicht durch Rang, sondern durch Verantwortung. Wer ein Amt übernimmt, gewinnt nicht an Würde, sondern an Pflicht.
Ein Minister der Stufe IV ist in seinen Rechten und in seiner Menschenwürde dem Bürger der Stufe I vollkommen gleichgestellt. Kein Amt hebt über die Grundrechte hinaus, kein Titel schützt vor Kritik. Mit steigender Stellung wächst nicht die Machtfülle, sondern die Rechenschaft, die man schuldet. Wer höher steht, trägt mehr und darf sich dafür weder belohnen noch abschirmen.
ämter sind Ausdruck des kollektiven Vertrauens auf Zeit verliehen, auf Leistung gegründet und jederzeit widerrufbar, wenn Missbrauch geschieht. Ragnarök kennt keine Kasten, keine Immunität durch Rang, keine Unangreifbarkeit des Oberen. Alle sind dem gleichen Recht verpflichtet, alle stehen unter der gleichen Kontrolle. Was zählt, ist nicht der Titel, sondern die Verantwortung, die man trägt und wie man sie ausfüllt.
1.5 Säkularität und rationale Ordnung
Die Kriegsnation Ragnarök bekennt sich zur Säkularität nicht als Feindschaft gegenüber Religion, sondern als Verteidigung der Freiheit vor Dogmen. Der Staat bezieht seine Legitimation aus der Zustimmung freier Menschen, nicht aus der Berufung auf übernatürliche oder ideologische Autorität. Glaube ist Privatsache. Er wird geschützt, nicht bevormundet aber er bleibt außerhalb der öffentlichen Ordnung.
Kein Amt darf im Namen eines Glaubens sprechen. Keine Gesetzgebung darf religiösen Geboten folgen. Keine Verwaltung darf weltanschauliche überzeugungen durchsetzen. Der Staat handelt rational, menschenzentriert, pragmatisch nicht als Werkzeug von Kirchen, nicht als Bühne für Ideologien. Es gibt keine religiösen Sonderrechte, keine moralischen Ausnahmen, keine geistlichen Immunitäten.
Dies bedeutet nicht, dass Religion oder überzeugung unterdrückt würden im Gegenteil: Nur ein säkularer Staat kann die Freiheit aller Weltanschauungen garantieren. Was jeder glaubt, bleibt seine Sache. Was das Gemeinwesen regelt, gehört allen. Kein Glaube, kein Dogma, keine Heilslehre steht über dem freien Menschen und kein Mensch steht über dem Gesetz.
2 Rahmenbedingungen des wirtschaftlich libertären Staates Ragnarök
- Freiwilligkeit vor Zwang: Staatliches Handeln erfordert legitime und begründete Zustimmung und bleibt auf das absolut Notwendige beschränkt.
- Selbstbestimmung: Jeder Bürger handelt eigenverantwortlich in Bezug auf Leben und Eigentum, solange die Freiheit anderer nicht verletzt wird.
- Vertragsfreiheit: Vereinbarungen zwischen Bürgern sind bindend, sofern sie nicht gegen die Verfassung oder fundamentale Gerechtigkeitsprinzipien verstoßen.
- Rechenschaftspflicht: Jeder Amtsträger ist gegenüber der Bürgerschaft rechenschaftspflichtig. Macht wird nur zeitlich begrenzt und mit klaren Befugnissen vergeben.
- Gleichheit vor dem Recht: Alle Bürger sind den gleichen Gesetzen unterworfen unabhängig von Status, Amt oder Funktion.
2.1 Diese Grundprinzipien bilden den Maßstab für alle weiteren Bestimmungen der Verfassung. Jeder Artikel, der diesen widerspricht, ist ungültig und zu überarbeiten.
2.2 Die Verfassung ist ein lebendiges Dokument, das sich im Diskurs einer freien Bürgerschaft weiterentwickeln darf jedoch stets im Rahmen der in 3 festgelegten unveränderlichen Grundprinzipien. Der Staat dient dem Menschen niemals umgekehrt.
3 Ewigkeitsklausel: Unantastbare Grundprinzipien
3.1 Die in 1 bis 1.5 sowie 2 bis 2.2 niedergelegten Prinzipien, insbesondere:
- die Unantastbarkeit der individuellen Freiheit,
- das Prinzip freiwilliger Ordnung und Eigenverantwortung,
- die Gleichstellung aller Bürger in ihren Grundrechten,
- die säkulare, antitheistische Grundordnung,
- sowie das Prinzip minimaler, strikt begründeter staatlicher Eingriffe,
bilden das unveränderliche Fundament der Kriegsnation Ragnarök.
3.2 Kein Organ, keine Mehrheit, keine Notverordnung und keine spätere Generation darf diese Prinzipien abschaffen, abschwächen oder relativieren. Jeder Versuch, sie durch autoritäre, religiöse oder ideologische Strukturen zu ersetzen, ist ungültig und der Gemeinschaft wesensfremd.
3.3 Maßnahmen, die geeignet sind, diese Prinzipien auszuhöhlen, gelten als verfassungswidrige Angriffe. Sie können mit allen dafür vorgesehenen Mitteln beantwortet werden einschließlich des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte oder Ausschlusses aus der Gemeinschaft.
3.4 Die Ewigkeitsklausel ist selbst unaufhebbar. Sie entzieht sich jeder Revision, auch im Notstand. Sie bindet alle gegenwärtigen und künftigen Instanzen an das unveräußerliche Versprechen:
Frei geboren frei geblieben.
Freiheit ist ein Grundrecht. Staatliches Eingreifen bleibt stets die Ausnahme niemals die Regel.
I. Grundrechte der Bürger
- Jeder Bürger hat das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Unrechtmäßige Verhaftung, Inhaftierung oder Vertreibung sind strengstens untersagt.
- Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderer persönlicher Merkmale ist verboten.
- Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ohne Furcht vor Repressalien. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie die Rechte und Freiheiten anderer Bürger verletzt.
- Bürger haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und Vereinigungen zu bilden, um gemeinsame Interessen zu verfolgen.
II. Freiheit der Wohnortwahl
-
Wahl des Wohnorts:
- Jeder Bürger der Kriegsnation Ragnarök hat das Recht, seinen Wohnort frei zu wählen. Dies umfasst das Recht, in der Hauptstadt zu bleiben, in ländliche Gebiete zu ziehen oder sich in einem Lehen eines Lehnsherren niederzulassen, sofern dieser es gestattet.
-
Niederlassung in Lehen:
- Bürger können sich auf dem Land eines Lehnsherren niederlassen, wenn sie die Erlaubnis des Lehnsherren einholen. Diese Erlaubnis darf nicht willkürlich verweigert werden und muss schriftlich erfolgen.
-
Rechte der Bewohner in Lehen:
- Bürger, die sich in einem Lehen niederlassen, behalten ihre vollen Bürgerrechte und dürfen nicht diskriminiert oder ungerecht behandelt werden. Sie haben das Recht auf Schutz und Unterstützung durch den Lehnsherren.
-
Wohnsitz in der Hauptstadt:
- Bürger, die in der Hauptstadt bleiben oder dorthin ziehen möchten, haben das Recht auf Zugang zu allen öffentlichen Dienstleistungen und Einrichtungen, die ihnen zur Verfügung stehen.
III. Pflichten der Bürger
-
Gesetzestreue:
- Bürger sind verpflichtet, die Gesetze und Regelungen der Kriegsnation Ragnarök zu befolgen. Gesetzesverstöße werden gemäß den festgelegten rechtlichen Verfahren geahndet.
-
Beitrag zum Gemeinwohl:
- Jeder Bürger soll nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten zum Wohlstand und zur Verteidigung der Nation beitragen.
-
Respekt und Toleranz:
- Bürger sollen sich gegenseitig mit Respekt und Toleranz behandeln, um ein harmonisches und friedliches Zusammenleben zu fördern. Bürger mit höherem Rang sollen als Vorgesetzte betrachtet und angesprochen werden. Anweisungen dieser Vorgesetzten müssen jedoch nur befolgt werden, wenn sie von den entsprechenden Entscheidungsorganen kommen oder der Bürger dafür bevollmächtigt ist. Es ist immer möglich, beim Rat nachzufragen, ob man den Befehlen folgen soll.
IV. Ansprechpartner für Bürgeranliegen
Ratsmitglieder:- Die Mitglieder des Rats der Kriegsnation Ragnarök stehen den Bürgern als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind dafür verantwortlich, Anliegen, Beschwerden und Vorschläge der Bürger entgegenzunehmen und diese in den Ratssitzungen zu diskutieren.
- Der Amtierende Innenminister der Kriegsnation Ragnarök steht den Mitgliedern der Kriegsnation für Interne Fragen bedingt zur Verfügung. Sollte dies Möglich sein so wird dazu geraten entsprechendes Anliegen zuerst einer anderen Instanz oder einem Anderen Amtsträger vorzulegen.
- In den Lehen fungieren die Lehnsherren als Ansprechpartner für die dort lebenden Bürger. Sie sind verpflichtet, die Anliegen ihrer Bewohner ernst zu nehmen und bei Bedarf an den Rat weiterzuleiten.
- Diese Kommission, bestehend aus Mitgliedern des Rats und unabhängigen Bürgervertretern, prüft Beschwerden über Verletzungen der Bürgerrechte. Sie ist unabhängig und gewährleistet eine faire Behandlung aller Anliegen.
- Magistrat für geringfügige Vergehen: Zuständig für Beschwerden und Anklagen bei geringfügigen Verstößen wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder öffentliche Unordnung.
- Hoher Rat für schwere Vergehen: Zuständig für die Behandlung schwerwiegender Verbrechen wie Mord, Verrat und andere schwerwiegende Delikte. Der Hohe Rat kann auch Berufungen gegen Entscheidungen des Magistrats für geringfügige Vergehen annehmen.
- Wächterrat: Zuständig für die überwachung der Sicherheit und Ordnung innerhalb der Kriegsnation. Erhält Beschwerden über Missbrauch von Macht und Verstöße durch Sicherheitskräfte.
Oberster Bürgervertreter als Ansprechpartner
- Direkter Kontakt: Der Oberste Bürgervertreter steht den Bürgern als direkter Ansprechpartner zur Verfügung und stellt sicher, dass dringende Anliegen sofort behandelt werden. Er ist leicht erreichbar und hält regelmäßige Sprechstunden ab.
- Koordination der Anliegen: Der Oberste Bürgervertreter koordiniert die eingegangenen Anliegen mit den zuständigen Mitgliedern des Unterhauses und sorgt dafür, dass diese effizient und zeitnah bearbeitet werden.
- Rechenschaftspflicht: Der Oberste Bürgervertreter berichtet regelmäßig über die Art und Anzahl der eingegangenen Anliegen und die getroffenen Maßnahmen. Diese Berichte werden veröffentlicht, um Transparenz zu gewährleisten.
Normale Bürgervertreter als Ansprechpartner
- Regionale Verantwortung: Die normalen Bürgervertreter sind für die Anliegen der Bürger in ihren jeweiligen Regionen zuständig. Sie nehmen Beschwerden, Vorschläge und Anliegen entgegen und vertreten diese im Unterhaus.
- Erreichbarkeit: Jeder Bürgervertreter ist verpflichtet, regelmäßig in seiner Region präsent zu sein und Sprechstunden anzubieten, um den direkten Kontakt zu den Bürgern zu fördern.
- Berichterstattung: Die Bürgervertreter berichten dem Obersten Bürgervertreter über die eingegangenen Anliegen und die ergriffenen Maßnahmen. Diese Berichte werden zur weiteren Bearbeitung und Veröffentlichung an den Obersten Bürgervertreter weitergeleitet.
Zusammenarbeit zwischen den Ansprechpartnern
- Gemeinsame Sitzungen: Der Oberste Bürgervertreter organisiert regelmäßige Sitzungen mit den normalen Bürgervertretern, den Ratsmitgliedern und den Lehnsherren, um die gesammelten Anliegen zu diskutieren und gemeinsame Lösungen zu finden.
- Koordination mit Instanzen: Bei Beschwerden, die die Zuständigkeit der Instanzen betreffen, koordinieren der Oberste Bürgervertreter und die normalen Bürgervertreter die Weiterleitung und Nachverfolgung der Anliegen.
- Feedback-Schleifen: Um sicherzustellen, dass die Bürger über den Fortschritt ihrer Anliegen informiert sind, etablieren der Oberste Bürgervertreter und die normalen Bürgervertreter Feedback-Schleifen, durch die die Bürger regelmäßig über den Stand der Bearbeitung informiert werden.
Recht auf Eigentum
1. Unveräußerliches Eigentumsrecht
Jedes Mitglied der Kriegsnation Ragnarök hat das uneingeschränkte Recht, Besitz an Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Ressourcen und virtuellen Werten zu erwerben, zu behalten, zu nutzen, zu veräußern oder weiterzugeben. Eigentum ist Ausdruck persönlicher Freiheit und darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers angetastet werden.
2. Eigentum durch Arbeit oder freiwilligen Tausch
Eigentum entsteht durch:
- ursprüngliche Aneignung (z.B. durch Abbauen, Finden, Bauen),
- freiwilligen Austausch (z.B. Handel, Geschenk, Tausch),
- vertragliche Übertragung.
Zwang oder staatliche Aneignung ist ausgeschlossen, außer durch explizite Zustimmung oder auf Grundlage rechtmäßiger Verurteilung im Rahmen dieser Verfassung.
3. Unverletzlichkeit des Besitzes unter Mitgliedern
Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök dürfen das Eigentum anderer Mitglieder weder entwenden, beschädigen noch ohne ausdrückliche Zustimmung nutzen. Dies umfasst insbesondere:
- das Griefen von Strukturen und Basen,
- das unbefugte Plündern von Kisten, Shops oder Depots,
- die Aneignung gemeinschaftlich erworbener Güter ohne klare Regelung.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Rechtsverhältnisse zwischen Mitgliedern der Kriegsnation. Im Umgang mit Außenstehenden bleibt das Verhalten frei, soweit es nicht im Widerspruch zu anderen Artikeln der Verfassung oder gültigen Verträgen steht.
4. Eigentumsschutz und Selbstverteidigung
Eigentümer haben das Recht, ihr Eigentum durch technische, bauliche oder vertragliche Mittel zu sichern. Dazu zählen:
- Verteidigungsanlagen (z.B. Redstone-Fallen, Mauern),
- automatische Schutzmechanismen, sofern diese keine aktiven Angriffe auf unbeteiligte Dritte darstellen.
5. Minimalstaatliches Eingriffsrecht
Ein Eingriff durch Institutionen der Kriegsnation in Eigentumsrechte ist ausschließlich unter folgenden Bedingungen zulässig:
- zur Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils,
- zur Abwehr einer akuten Bedrohung,
- mit dokumentierter, freiwilliger Zustimmung des Eigentümers,
- bei systematischer Eigentumsverletzung innerhalb der Nation (z.B. mehrfacher Diebstahl).
6. Rückgabe- und Wiederherstellungspflicht
Wird das Eigentum eines Mitglieds rechtswidrig verletzt, so ist der Verursacher verpflichtet, den Zustand vollständig wiederherzustellen oder gleichwertigen Ersatz zu leisten. Zusätzlich kann eine Reputations- oder Dienstleistungspflicht als Form der moralischen Wiedergutmachung verhängt werden.
7. Freie Eigentumsverträge
Eigentümer dürfen in vollkommener Vertragsfreiheit Regelungen zur Nutzung, Verwaltung oder Teilnutzung ihres Besitzes treffen, z.B.:
- Mietverträge,
- Nutzungsrechte,
- Verwahrungsverträge oder
- Eigentumsgemeinschaften.
Diese dürfen von keiner staatlichen Instanz aufgehoben oder verändert werden, außer im Fall von Täuschung, Zwang oder erwiesenem Vertragsbruch.
Gerichtsbarkeit & Durchsetzung des Eigentumsrechts
1 Freiwilliger Rechtsweg - Primat der Selbstbestimmung
Die Durchsetzung von Eigentumsrechten erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des geschädigten Mitglieds. Eine automatische Verfolgung oder Einleitung eines Verfahrens findet nicht statt. Es steht dem Geschädigten frei, ob und auf welchem Wege er eine Wiedergutmachung oder Klärung anstrebt.
2 Bürgergericht als freiwillige Schlichtungsinstanz
Das Bürgergericht kann angerufen werden, um in einem Streitfall über Eigentum oder Besitz als neutrale Schlichtungsstelle zu vermitteln. Es darf nur tätig werden, wenn das geschädigte Mitglied dies ausdrücklich wünscht. Das Bürgergericht kann:
- Beweise bewerten,
- Vermittlungsgespräche führen,
- Empfehlungen zur Wiederherstellung oder Wiedergutmachung abgeben.
Eine bindende Entscheidung wird nur getroffen, wenn beide Parteien diese ausdrücklich anerkennen.
3 Alternative Zuständigkeiten auf Wunsch des Geschädigten
Anstelle des Bürgergerichts kann sich das betroffene Mitglied frei an folgende Instanzen wenden:
- den jeweiligen Zweigstellenverwalter,
- ein höher rangiges Mitglied,
- die Diebstahlgerichtsbarkeit der Kriegsnation Ragnarök,
- den Regierungsrat.
Diese Instanzen dürfen Empfehlungen abgeben, Vermittlungen einleiten oder Maßnahmen zur Eigentumswiederherstellung vorschlagen - jedoch stets unter Beachtung des freiwilligen Grundsatzes und nur mit Zustimmung des Geschädigten.
4 Vorrang der Einigung vor Sanktion
Kommt es zu einer einvernehmlichen Lösung oder verzichtet das geschädigte Mitglied ausdrücklich auf eine Klärung, so gilt der Fall als abgeschlossen. In einem solchen Fall werden keine formellen Sanktionen oder Maßnahmen ergriffen, auch nicht durch übergeordnete Organe.
V. Schutz der Bürgerrechte
-
Unabhängige überprüfung:
- Beschwerden über Verletzungen der Bürgerrechte werden von der unabhängigen Kommission für Bürgerrechte geprüft. Diese Kommission besteht aus Mitgliedern des Rats und unabhängigen Bürgervertretern.
-
Recht auf Verteidigung:
- Bürger, die beschuldigt werden, ihre Pflichten verletzt zu haben, haben das Recht auf eine faire Anhörung und Verteidigung vor einem unabhängigen Gremium.
-
Entschädigung:
- Bei nachgewiesenen Verletzungen der Bürgerrechte hat der betroffene Bürger Anspruch auf angemessene Entschädigung.
VI. Schlusswort
Die Bürgerrechtsklausel der Kriegsnation Ragnarök soll die Freiheit, Sicherheit und das Wohl aller Bürger schützen und fördern. Sie ist ein Ausdruck unserer Verpflichtung zu Gerechtigkeit und Gleichheit und stellt sicher, dass alle Bürger in Frieden und Harmonie zusammen leben können. Möge sie dazu beitragen, den Geist der Gemeinschaft und der Ehre in unserer Nation zu bewahren und zu fördern.
§1 Bürgergericht
1. Zweck und Prinzipien
Das Bürgergericht ist die zentrale Institution der Rechtsprechung in der Kriegsnation Ragnarök. Es dient der Klärung von Streitigkeiten, der Ahndung von Gesetzesverstößen und der Wahrung der Rechte und Pflichten der Bürger. Seine Entscheidungen basieren auf den Prinzipien Gerechtigkeit, Fairness und Unparteilichkeit.
2. Zusammensetzung des Bürgergerichts
-
Mitglieder:
- Das Bürgergericht besteht aus einer ungeraden Anzahl von 3 bis 7 Mitgliedern, um Mehrheitsentscheidungen sicherzustellen.
-
Bürger können ab Level 1 dem Bürgergericht beitreten, sofern sie folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis von Integrität und Unparteilichkeit,
- Keine aktiven Disziplinarmaßnahmen gegen sie,
- Grundlegendes Verständnis der Gesetze der Kriegsnation Ragnarök.
-
Wahl und Ernennung:
- Wahl durch die Bürger: Mitglieder des Bürgergerichts werden in einer offenen Abstimmung von allen Bürgern gewählt. Bürger können sich ab Level 1 selbst zur Wahl stellen.
- Ernennung durch den Rat: Bei Bedarf kann der Rat vorübergehend Mitglieder ernennen, um die Funktionsfähigkeit des Gerichts sicherzustellen.
-
Dauer der Mitgliedschaft:
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Freiwilligen Rücktritt,
- Abwahl durch eine Bürgerabstimmung,
- Feststellung von Befangenheit oder Verstößen gegen die Neutralitätsregeln.
-
Ausschlusskriterien:
- Mitglieder, die selbst Partei in einem Verfahren sind, gelten als befangen und dürfen in diesem Fall nicht mitwirken.
- Bürger können die Abwahl eines Mitglieds beantragen, sofern ausreichend Beweise für Fehlverhalten oder Befangenheit vorliegen.
3. Aufgaben
-
Beilegung von Streitigkeiten:
- Mediation und Schlichtung zwischen Bürgern, um Konflikte einvernehmlich zu lösen.
- Verbindliche Urteile, wenn eine Mediation nicht ausreicht.
-
Verfahren bei Rechtsverstößen:
- Prüfung und Entscheidung über Anklagen, die von Bürgern oder der Regierung eingebracht werden.
- Festlegung von Strafen oder Maßnahmen gemäß den Gesetzen der Nation.
-
Schutz der Rechte der Bürger:
- Das Bürgergericht wahrt die Rechte der Bürger und sorgt dafür, dass Gesetze und Regularien nicht missbraucht werden.
-
Verfassungsprüfung:
- Prüfung von Gesetzesvorschlägen und Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit und gegebenenfalls Zurückweisung.
4. Verfahren
-
Einleitung eines Verfahrens:
- Streitigkeiten und Anklagen können durch eine schriftliche Eingabe beim Bürgergericht angestoßen werden. Die Eingabe muss den Sachverhalt, Beweise und ggf. Zeugen benennen.
-
Vorbereitungsphase:
- Das Gericht beruft eine Anhörung ein und lädt die beteiligten Parteien vor. Parteien haben das Recht, Beweise einzureichen, Zeugen vorzuschlagen und Rechtsberater hinzuzuziehen.
-
Hauptverhandlung:
- Öffentliche Verhandlungen: Alle Bürger können Verhandlungen beiwohnen, um Transparenz sicherzustellen.
- Argumentationsrecht: Jede Partei erhält ausreichend Zeit, um ihre Position darzulegen.
-
Entscheidungsfindung:
- Urteile werden durch Mehrheitsentscheidungen gefällt. Entscheidungen werden in schriftlicher Form veröffentlicht und begründet.
-
Rechtsmittel:
- Bürger können gegen Urteile Berufung einlegen. Berufungsverfahren werden durch ein höheres Gremium oder den Rat der Kriegsnation Ragnarök behandelt.
5. Unparteilichkeit und Ethik
- Pflichten der Mitglieder: Die Mitglieder sind verpflichtet, neutral zu bleiben und ihre Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten, Beweisen und geltendem Recht zu treffen.
- Ausschluss bei Befangenheit: Befangene Mitglieder müssen sich von einem Verfahren zurückziehen. Bürger können einen Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds stellen.
- Ethik-Kodex: Mitglieder des Bürgergerichts unterzeichnen einen verbindlichen Ethik-Kodex, der Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Wahrung der Integrität festlegt.
6. Rechte der Bürger
- Schiedsrichter: Jeder Bürger hat das Recht, in einem Verfahren von einem Schiedsrichter verteidigt zu werden. Der Schiedsrichter muss Kenntnisse der Gesetze der Kriegsnation Ragnarök besitzen.
- Transparenz und Anhörung: Bürger haben das Recht, eine öffentliche und faire Anhörung zu verlangen.
7. Sanktionen und Durchsetzung
- Verstöße gegen Entscheidungen des Bürgergerichts werden mit Sanktionen belegt, die von temporären Ausschlüssen bis hin zur dauerhaften Verbannung reichen können.
Strafgesetzbuch der Kriegsnation Ragnarök
Hochverrat
Hochverrat ist eines der schwersten Verbrechen gegen die Kriegsnation Ragnarök und ihre Verbündeten. Jeglicher Hochverrat wird mit der härtesten Strafe geahndet. Diese Maßnahme dient nicht nur als Abschreckung, sondern auch als symbolische Auslöschung der Existenz des Verräters innerhalb der Nation.
Definition und Umfang des Hochverrats
Hochverrat umfasst jegliche Handlungen, die die Souveränität, Sicherheit oder strategischen Interessen der Kriegsnation Ragnarök gefährden. Dazu gehören insbesondere:
- Geheime Abkommen oder Verträge mit feindlichen Nationen
- Die Unterzeichnung oder Aushandlung von geheimen Verträgen mit feindlichen Gruppen oder Nationen ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Rat der Nation.
- Jegliche Form der geheimen Kooperation oder Absprache, die gegen die Interessen der Kriegsnation gerichtet ist.
- Weitergabe von strategischen oder sicherheitsrelevanten Informationen
- Das absichtliche oder fahrlässige Offenlegen von militärischen Plänen, Truppenbewegungen, Verteidigungsstrategien oder sonstigen sicherheitsrelevanten Informationen an feindliche Nationen.
- Die Veröffentlichung von internen Ratsprotokollen oder geheimen Dokumenten, die die Nation gefährden könnten.
- Aktive Zusammenarbeit mit feindlichen Nationen
- Direkte Unterstützung feindlicher Gruppen durch Ressourcen, Waffen, strategische Beratung oder militärische Hilfe.
- Die Teilnahme an Angriffen auf Stellungen der Kriegsnation Ragnarök oder ihrer Verbündeten.
- Jegliche Handlung, die der Kriegsnation aktiv Schaden zufügt und den Feinden der Nation einen Vorteil verschafft.
Bedingungen für eine Verurteilung wegen Hochverrats
Ein Spieler kann nur dann des Hochverrats beschuldigt und verurteilt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Zeugenaussagen
- Mindestens zwei vertrauenswürdige Zeugen müssen den Verrat bestätigen. Diese Zeugen müssen unbeteiligt sein und dürfen nicht in einem persönlichen Konflikt mit dem Angeklagten stehen.
- Beweismaterial
- Hochverrat muss durch handfeste Beweise belegt werden, beispielsweise durch Chatprotokolle, Screenshots oder Videoaufnahmen.
- Verdachtsmomente oder Gerüchte allein reichen nicht aus.
- Anklage und Verfahren
- Anzeigen können von betroffenen Spielern oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.
- Der Rat der Nation überprüft die vorliegenden Beweise und entscheidet über eine Anklage.
- Der Angeklagte erhält die Möglichkeit, sich vor dem Rat zu verteidigen.
Strafmaß und Vollstreckung
Wird ein Spieler des Hochverrats für schuldig befunden, erfolgt die Bestrafung unmittelbar:
- Gefangenschaft und Ausschluss aus der Nation
- Der Verräter wird inhaftiert oder dauerhaft aus der Kriegsnation Ragnarök ausgeschlossen.
- Der Hochverräter verliert alle Rechte innerhalb der Kriegsnation Ragnarök und wird dauerhaft als Feind der Nation betrachtet.
- Zusätzliche Maßnahmen
- Enteignung von Besitz und Rückforderung aller durch die Nation gewährten Privilegien.
- Dauerhafte Verbannung aus allen Zweigstellen der Kriegsnation.
- Falls notwendig, diplomatische Maßnahmen gegen Verbündete oder Unterstützer des Verräters.
Diebstahl
Das Stehlen von Eigentum innerhalb der Nation ist strengstens verboten und wird mit schweren Strafen geahndet, einschließlich Zwangsarbeit oder Verbannung.
- Schwere des Diebstahls:
- Stehlen aus dem Lager eines Gründungsmitglieds oder Ratsmitglieds ist ein schweres Verbrechen und wird härter bestraft.
- Stehlen aus öffentlichen oder gemeinschaftlichen Lagern wird ebenfalls streng geahndet.
- Stehlen von Level-1-Spielern oder neuen Mitgliedern ist weniger schwerwiegend, aber trotzdem strafbar.
- Besondere Umstände:
- Wiederholter Diebstahl wird mit verschärften Strafen geahndet.
- Diebstahl in Krisenzeiten oder während wichtiger Bauprojekte zieht besonders harte Strafen nach sich.
- Bedingung für Diebstahl:
Ein Diebstahl wird nur dann als solcher betrachtet, wenn er zur Anzeige gebracht wird. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.
Strafmaß und Vollstreckung
Die Strafen für Diebstahl in der Kriegsnation Ragnarök sind darauf ausgerichtet, eine klare Botschaft zu senden und das Vertrauen der Nation aufrechtzuerhalten. Die Strafen können je nach Schwere des Vergehens variieren, wobei immer das Prinzip der Gerechtigkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
- Zwangsarbeit:
Eine der häufigsten Strafen für Diebstahl ist Zwangsarbeit. Der Täter kann dazu verpflichtet werden, für einen bestimmten Zeitraum in einer öffentlichen Einrichtung oder auf Baustellen der Nation zu arbeiten. Diese Maßnahme dient sowohl der Wiedergutmachung des verursachten Schadens als auch der Erziehung des Täters.
- Verwarnungen und Strafen:
Bei weniger schweren Diebstählen, insbesondere bei Diebstählen von neuen Mitgliedern oder weniger schwerwiegenden Vergehen, kann zunächst eine Verwarnung oder eine mildere Strafe verhängt werden. Wiederholte Verstöße führen jedoch zu härteren Strafen.
- Verbannung aus der Nation:
In besonders schweren Fällen, wie dem Diebstahl aus den Beständen eines Gründungsmitglieds oder während einer Krise, kann die Strafe für den Täter die Verbannung aus der Nation sein. Der betroffene Spieler wird dauerhaft aus der Kriegsnation Ragnarök ausgeschlossen und darf nicht mehr an Aktivitäten oder Gemeinschaften teilnehmen.
- Vollstreckung der Strafen:
Alle Strafen müssen umgehend vollstreckt werden, nachdem die Entscheidung des Rates getroffen wurde. Die Vollstreckung erfolgt durch die zuständigen Autoritäten, wobei alle Mitglieder sicherstellen müssen, dass sie die Strafen respektieren und durchsetzen. Jeder Verstoß gegen die Vollstreckung von Strafen wird ebenfalls mit Konsequenzen geahndet.
Sabotage
Das absichtliche Zerstören von Infrastruktur oder Eigentum der Nation wird als Sabotage betrachtet und ist ein schwerwiegendes Vergehen, das mit harten Strafen geahndet wird. Solche Taten gefährden nicht nur die Sicherheit und Stabilität der Nation, sondern auch das Vertrauen und den Zusammenhalt ihrer Mitglieder. Sabotageakte können in vielen verschiedenen Formen auftreten und betreffen sowohl die physische als auch die strukturelle Integrität der Gemeinschaft.
- Formen der Sabotage:
- Zerstörung von Kommunikationswegen wie Netherportalen oder Wegen: Das absichtliche Zerstören von wichtigen Kommunikations- und Transportrouten, wie Netherportalen oder Straßen, die zur Vernetzung der verschiedenen Gebiete und Mitglieder der Nation dienen, ist eine Form der Sabotage. Diese Handlungen behindern die effiziente Bewegung und den Austausch von Ressourcen sowie die Verteidigungsbereitschaft der Nation.
- Beschädigung von Energiequellen wie Redstone-Systemen oder Farmen: Sabotage von Energiequellen, wie zum Beispiel Redstone-Systemen, die für automatisierte Maschinen oder Sicherheitsanlagen genutzt werden, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Infrastruktur dar. Auch die Zerstörung von Farmen, die für die Versorgung mit Nahrungsmitteln oder Rohstoffen von zentraler Bedeutung sind, kann als Sabotage betrachtet werden.
- Sabotage von Verteidigungsanlagen oder Gemeinschaftsbauten: Sabotageakte, die auf die Zerstörung von Verteidigungsanlagen, Mauern oder Türmen abzielen, gefährden die Sicherheit der Nation. Ebenso wird die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung von Gemeinschaftsbauten, die für das Wohl der Nation von Bedeutung sind, als Sabotage gewertet.
- Strafmaße:
- Je nach Ausmaß des Schadens und der Schwere des Vergehens können die Strafen variieren. Die Strafen reichen von längeren Gefängnisstrafen innerhalb des Spiels bis hin zur vollständigen Verbannung aus der Nation.
- Wenn der verursachte Schaden schwerwiegender Natur ist und essentielle Strukturen oder die Sicherheit der Nation beeinträchtigt wurden, kann eine Verbannung ausgesprochen werden.
- Bei weniger gravierenden Vorfällen, wie der Zerstörung kleinerer Infrastrukturelemente, können weniger drastische Strafen, wie Haftstrafen im Spiel, verhängt werden.
- Wiederholungstäter: Wiederholungstäter, die sich wiederholt an Sabotageakten beteiligen, werden besonders hart bestraft. Dies kann nicht nur zu längeren Haftstrafen, sondern auch zu einer dauerhaften Verbannung aus der Nation führen, da wiederholte Verstöße die Integrität der Gemeinschaft gefährden.
- Je nach Ausmaß des Schadens und der Schwere des Vergehens können die Strafen variieren. Die Strafen reichen von längeren Gefängnisstrafen innerhalb des Spiels bis hin zur vollständigen Verbannung aus der Nation.
- Bedingung für Sabotage:
Sabotage wird nur dann als solche betrachtet, wenn der verursachte Schaden durch mindestens zwei unabhängige Zeugen oder durch Beweise, wie Screenshots oder Videoaufnahmen, nachgewiesen werden kann.
- Ein bloßes Verdachtsmoment reicht nicht aus, um eine Sabotage zu beweisen. Es müssen handfeste Beweise vorgelegt werden, die den Vorfall eindeutig dokumentieren.
Spionage
Das Sammeln und Weitergeben von vertraulichen Informationen an feindliche Nationen oder andere nicht autorisierte Gruppierungen wird als Spionage betrachtet und ist ein schwerwiegendes Vergehen, das mit dem Tod bestraft werden kann. Spionage stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und Integrität der Nation dar, da sie das Vertrauen und die strategischen Vorteile gefährdet. Das Weitergeben von geheimen Informationen kann den Verlauf wichtiger Entscheidungen und Kriegsstrategien stark beeinflussen.
- Tätigkeiten, die als Spionage gelten:
- Illegale Beschaffung von geheimen Bauplänen oder Ressourcenorten: Das unbefugte Erlangen von Informationen über den Bau von strategisch wichtigen Infrastrukturen oder Ressourcen, die für die Nation von Bedeutung sind, ist ein schwerer Verstoß. Diese Informationen können in die Hände feindlicher Gruppen gelangen und zum Nachteil der Nation verwendet werden.
- Weitergabe von strategischen Informationen an fremde Gruppen oder Clans: Die Weitergabe von wichtigen Informationen, wie militärischen Strategien oder den Standorten von Ressourcen, an feindliche Gruppen oder andere nicht autorisierte Parteien ist ein klarer Fall von Spionage.
- Nutzung von Hack-Clients oder Cheats zur Informationsgewinnung: Die Verwendung von unfairen Mitteln wie Hack-Clients oder Cheats zur Erlangung vertraulicher Informationen über andere Spieler oder die Nation ist eine illegale Handlung. Diese Praktiken sind nicht nur unethisch, sondern gefährden auch die Sicherheit der Nation und die Fairness innerhalb des Spiels.
- Vorgehensweise bei Verdacht:
- Geheime Ermittlungen durch vertrauenswürdige Spieler: Wenn ein Verdacht auf Spionage besteht, werden vertrauliche Ermittlungen durchgeführt. Diese müssen von vertrauenswürdigen Mitgliedern der Nation durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine Fehlverdächtigungen vorliegen.
- Strenge Überwachung und Analyse verdächtiger Aktivitäten: Verdächtige Aktivitäten, wie das wiederholte Zugreifen auf strategisch wichtige Informationen oder das plötzliche Handeln im Interesse feindlicher Nationen, werden einer gründlichen Überwachung unterzogen. Alle ungewöhnlichen Verhaltensweisen werden protokolliert und geprüft.
- Bedingung für Spionage:
Spionage wird nur dann als solche betrachtet, wenn sie durch konkrete Beweise nachgewiesen werden kann. Zu den Beweisen zählen unter anderem:
- Chatprotokolle, die verdächtige Gespräche oder den Austausch von Informationen dokumentieren;
- Screenshots oder Videoaufnahmen, die Spionageaktivitäten belegen;
- Zeugenaussagen von Spielern, die die Spionagehandlungen beobachtet haben.
- Strafmaß und Vollstreckung:
- Strafmaß:
- Je nach Schwere der Spionage wird die Strafe angepasst. In besonders schweren Fällen, wie der Weitergabe von hochsensiblen Informationen an feindliche Nationen oder die Nutzung von Hack-Clients, kann die Strafe mit dem Tod im Spiel bestraft werden.
- Bei weniger schweren Fällen, wie dem unautorisierten Sammeln von Ressourceninformationen ohne böswillige Absicht, kann die Strafe in Form von Gefängnisstrafen oder Verbannung aus der Nation bestehen.
- Vollstreckung:
- Die Strafen werden durch den Rat der Nation entschieden und durch den Inneren Rat oder einen beauftragten Vollstrecker ausgeführt.
- Im Fall von Verbannung oder Gefängnisstrafe wird der betroffene Spieler entweder aus der Nation ausgeschlossen oder für eine bestimmte Zeit inhaftiert, wobei alle Rechte innerhalb der Nation entzogen werden.
- Die Vollstreckung von Todesstrafe oder schweren Strafen erfolgt in Absprache mit dem Rat und wird nur nach der vollständigen Bestätigung der Schuld des Angeklagten durch unanfechtbare Beweise durchgeführt.
- Strafmaß:
Verletzung der Neutralität
Die Einmischung in Konflikte zwischen anderen Nationen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Regierung ist strengstens untersagt. Jegliche Handlung, die die Neutralität der Nation gefährdet, stellt eine ernste Bedrohung für den Frieden und die Stabilität der Nation dar und wird mit schwerwiegenden Konsequenzen geahndet.
- Beispiele für verbotene Handlungen:
- Teilnahme an Kriegen oder Schlachten anderer Gruppen ohne Genehmigung: Jegliche aktive Teilnahme an einem Krieg oder einer Schlacht, die von einer fremden Gruppe oder Nation geführt wird, ohne vorherige Genehmigung durch die eigene Regierung, stellt eine schwere Verletzung der Neutralität dar. Dies umfasst sowohl direkte militärische Unterstützung als auch indirekte Unterstützung durch strategische Informationen oder Ressourcen.
- Unterstützung fremder Gruppen durch Ressourcen oder Informationen: Das unautorisierte Bereitstellen von Ressourcen wie Waffen, Materialien oder finanziellen Mitteln an eine andere Nation oder Gruppe in Konfliktzeiten stellt eine klare Verletzung der Neutralität dar. Ebenso ist die Weitergabe von strategischen Informationen oder militärischen Geheimnissen, die einer feindlichen Nation einen Vorteil verschaffen könnten, ein schwerwiegendes Vergehen.
- Provokative Handlungen, die die Neutralität der Nation gefährden: Jegliche Handlung, die absichtlich darauf abzielt, den Frieden zu stören oder Konflikte zwischen Nationen zu verschärfen, wird als provokativ und gefährlich angesehen. Dazu gehören zum Beispiel das öffentliche Unterstützen einer fremden Nation in einem Krieg oder das Verbreiten von Feindpropaganda innerhalb der Nation.
- Konsequenzen:
- Geldstrafen in Form von In-Game-Währung oder Ressourcen: Der Spieler, der gegen die Neutralität verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese Strafe kann in Form von In-Game-Währung oder wertvollen Ressourcen erhoben werden, die der Nation zugutekommen, um den Schaden auszugleichen und die Stabilität zu sichern.
- In schweren Fällen: Gefängnisstrafen im Spiel oder politische Sanktionen wie Ausschluss aus Projekten: In besonders schweren Fällen, wie der wiederholten oder absichtlichen Verletzung der Neutralität, können härtere Strafen verhängt werden. Dies kann die Verurteilung des Spielers zu Gefängnisstrafen im Spiel umfassen, wobei der Spieler in einem Gefängnisgebiet festgehalten wird, bis die Strafe verbüßt ist. Darüber hinaus können politische Sanktionen wie der Ausschluss des Spielers aus wichtigen Projekten, ämtern oder Gruppen innerhalb der Nation folgen.
- Bedingung für Verletzung der Neutralität:
Verletzungen der Neutralität werden nur dann als solche betrachtet, wenn sie durch konkrete und zuverlässige Beweise nachgewiesen werden können. Zu den akzeptierten Beweisen gehören:
- Chatprotokolle: Beweise aus dem Chatverlauf, die zeigen, dass der Spieler an einem Konflikt beteiligt war oder Informationen an eine feindliche Gruppe weitergegeben hat. Auch das Veröffentlichen von strategischen oder militärischen Informationen in öffentlichen oder privaten Nachrichten kann als Beweis dienen.
- Zeugenaussagen: Mindestens zwei unabhängige Zeugen müssen bestätigen, dass der Spieler in eine der oben genannten Handlungen verwickelt war. Diese Zeugen sollten in der Lage sein, glaubwürdige Aussagen zu machen, die die Vorwürfe stützen.
- Strafmaß und Vollstreckung:
- Strafmaß: Das Strafmaß für die Verletzung der Neutralität hängt von der Schwere des Vergehens und der Häufigkeit der Verstöße ab. Es wird in einem transparenten Verfahren vom Rat der Nation festgelegt, unter Berücksichtigung aller relevanten Beweise und Zeugenaussagen. In schwerwiegenden Fällen, wie der wiederholten Beteiligung an Konflikten oder der absichtlichen Schädigung der Nation, können die Strafen drastischer ausfallen.
- Vollstreckung: Die Vollstreckung der Strafen erfolgt durch den Rat der Nation, der die Verantwortung für die überwachung der Strafen trägt. Im Falle von Gefängnisstrafen wird der betroffene Spieler in einem gesonderten Bereich der Welt unter Aufsicht des Rates festgehalten, bis die Strafe verbüßt ist. Bei Geldstrafen oder Ressourcenkonfiskationen wird die Strafe direkt in Form von In-Game-Währung oder Ressourcen eingezogen. In extremen Fällen kann auch der Ausschluss aus der Nation als Vollstreckungsmaßnahme gelten, falls der Spieler als unbelehrbar angesehen wird.
Diskriminierung
Jegliche Form von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung ist verboten und wird mit Geldstrafen oder Verbannung geahndet. Jeder Spieler, der gegen diese Bestimmungen verstößt, gefährdet das friedliche Miteinander innerhalb der Nation und wird entsprechend bestraft.
- Arten der Diskriminierung:
- Benachteiligung von Spielern bei der Vergabe von Bauprojekten oder Ressourcen. Dies schließt die absichtliche Bevorzugung bestimmter Spieler oder Gruppen zu Lasten anderer ein.
- Öffentliche Verunglimpfung oder Hetze gegen bestimmte Spielergruppen. Dies umfasst rassistische, sexistische oder anderweitig beleidigende Aussagen gegenüber anderen Spielern aufgrund ihrer Identität oder Zugehörigkeit.
- Verweigerung von Dienstleistungen oder Rechten aufgrund von persönlichen Merkmalen wie Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion. Jeder Spieler hat das Recht auf gleichberechtigte Behandlung.
- Maßnahmen gegen Diskriminierung:
- Aufklärung und Sensibilisierungskampagnen im Spiel. Diese sollen das Bewusstsein für die Auswirkungen von Diskriminierung erhöhen und Spieler über die Bedeutung von Gleichberechtigung und Toleranz informieren.
- Unterstützung für Opfer von Diskriminierung durch spezielle In-Game-Mechanismen. Hierbei wird den betroffenen Spielern geholfen, sich zu üßern und Unterstützung durch den Rat der Nation zu erhalten.
- Strenge überwachung und Ahndung von Diskriminierungsfällen durch den Rat der Nation. Alle Vorfälle werden gründlich untersucht, und es werden klare Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Diskriminierung nicht toleriert wird.
- Bedingung für Diskriminierung:
Diskriminierung wird nur dann als solche betrachtet, wenn sie durch konkrete Beweise wie Chatprotokolle, Screenshots oder Zeugenaussagen nachgewiesen wird. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden. Der Rat wird die Vorfälle sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen.
Strafmaß und Vollstreckung
Die Strafen für Diskriminierung variieren je nach Schwere des Vorfalls und können folgende Maßnahmen umfassen:
- Geldstrafen in Form von In-Game-Währung oder Ressourcen. Diese Strafen sollen das Verhalten der betroffenen Spieler beeinflussen und die Auswirkungen ihres Handelns auf die Gemeinschaft widerspiegeln.
- In schweren Fällen kann eine Verbannung aus der Nation oder eine vorübergehende Sperre von bestimmten In-Game-Aktivitäten verhängt werden. Dies kann für wiederholte oder besonders gravierende Verstöße gegen die Diskriminierungsregeln erfolgen.
- Erneute oder besonders schwere Verstöße können zum Ausschluss aus der Nation führen, um die Integrität und den respektvollen Umgang innerhalb der Gemeinschaft zu wahren.
Die Vollstreckung der Strafen liegt beim Rat der Nation, der in Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien und Zeugen sicherstellt, dass Diskriminierung nicht toleriert wird und dass die notwendigen Schritte zur Besserung und Wiederherstellung des Gleichgewichts unternommen werden.
Steuerhinterziehung
- Definition: Steuerhinterziehung ist die absichtliche, betrügerische Umgehung der festgelegten Steuerpflichten durch die Nichterklärung von Einnahmen, die Manipulation von Ressourcenbeständen oder das Verschweigen von relevanten Transaktionen, um die Höhe der zu zahlenden Steuern zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Steuern sind nur fällig, wenn mit externen Fraktionen oder Parteien gehandelt wird. Innerhalb der Kriegsnation Ragnarök sind keine Steuern auf interne Transaktionen erforderlich.
- Festgelegter Grundsteuersatz: Der Grundsteuersatz für alle Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök beträgt 5% des Gesamtwerts aller Rohstoffe, Items und Währungen, die im Handel mit externen Fraktionen oder Parteien erworben oder getauscht werden. Dieser Steuersatz gilt nur für Transaktionen, die über die Grenzen der Kriegsnation Ragnarök hinausgehen. Abweichungen von diesem Steuersatz sind nur unter besonderen Umständen und mit ausdrücklicher Genehmigung des Finanzministeriums zulässig.
- Vergehen: Jeder Versuch der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit externen Handelsaktivitäten wird als schwerwiegendes Vergehen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök betrachtet. Dies umfasst sowohl die absichtliche Falschangabe von Handels- oder Ressourcenbeständen als auch die bewusste Nichtzahlung von Steuern auf Basis des festgelegten Grundsteuersatzes bei Transaktionen mit externen Parteien.
- Ermittlungsverfahren: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit externen Handelsaktivitäten wird das Finanzministerium umgehend ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies umfasst:
- Prüfung der Transaktionshistorie und Lagerbestände des verdächtigen Mitglieds oder der Fraktion in Bezug auf Transaktionen mit externen Parteien.
- Vergleich der gemeldeten Einnahmen und Ressourcen mit externen Handelsaufzeichnungen und öffentlichen Aufzeichnungen von getätigten Geschäften mit anderen Fraktionen.
- Durchführung von unangekündigten Inspektionen der Lagerbestände, sowohl der zentralen als auch der individuellen Bestände, im Hinblick auf den Handel mit externen Fraktionen.
- Durchführung von Befragungen von Zeugen, die mit den Verdächtigen in Handel oder Geschäftsbeziehungen zu externen Fraktionen standen.
- Konsequenzen: Sollte sich der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit externen Handelsaktivitäten bestätigen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Strafzahlungen: Der Täter muss den hinterzogenen Steuerbetrag samt einer Strafe von mindestens 200% des hinterzogenen Betrages zahlen. Diese Strafe wird auf Grundlage der Schwere der Tat und der Höhe des hinterzogenen Betrages festgelegt.
- Verwarnung und Reputationsverlust: Der Täter erhält eine öffentliche Verwarnung, die in den offiziellen Verzeichnissen und auf der Website der Kriegsnation Ragnarök veröffentlicht wird. Diese Warnung wird als schwerwiegender Reputationsverlust angesehen und könnte dazu führen, dass das Vertrauen der Nation und der Handelspartner in den Täter erheblich erschüttert wird.
- Verlust von Ressourcen: Die nicht versteuerten Ressourcen, die im Handel mit externen Parteien erworben wurden, werden konfisziert und der Schatzkammer der Kriegsnation Ragnarök zugeführt. Dies gilt auch für alle illegitimen Handelsgewinne, die durch die Steuerhinterziehung erzielt wurden.
- Verstärkung der überwachung: Das betroffene Mitglied wird für eine festgelegte Zeitspanne intensiver überwacht, um sicherzustellen, dass keine weiteren illegalen Finanzaktivitäten stattfinden. Dies kann zu Einschränkungen bei zukünftigen Handelsaktivitäten führen.
- Exil und Ausschluss: In extremen Fällen, wenn die Steuerhinterziehung in großem Ausmaß oder wiederholt erfolgt, kann das betroffene Mitglied aus der Kriegsnation Ragnarök ausgeschlossen und von zukünftigen Handelsabkommen und anderen wirtschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen werden.
- Recht auf Einspruch und Kontrolle: Der Täter hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung gegen die Strafen und Sanktionen Einspruch zu erheben. In diesem Fall wird ein Gespräch einberufen, an dem ein Ratsmitglied, der Finanzminister und der Täter teilnehmen. In diesem Gespräch hat der Täter die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu erklären und gegebenenfalls Entschuldigungen oder Beweise vorzubringen. Der Finanzminister und der Rat haben hierbei volle Kontrolle über die Rechtsprechung und entscheiden, ob eine Strafe oder eine mildere Maßnahme angewendet wird. Wenn glaubhaft wird, dass es sich um ein Versehen handelt, kann von der Strafe abgesehen werden. Wiederholungstäter, die erneut gegen die steuerlichen Regelungen verstoßen, werden jedoch hart bestraft und können mit schwereren Sanktionen, wie einem temporären oder permanenten Ausschluss von Handelsaktivitäten, bestraft werden.
- Prävention: Um Steuerhinterziehung bei externen Handelsaktivitäten zu vermeiden, wird das Finanzministerium regelmäßige Schulungen zu den steuerrechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen anbieten. Darüber hinaus wird allen Mitgliedern geraten, ihre Transaktionen und Bestände transparent und ordnungsgemäß zu dokumentieren. Das Finanzministerium bietet Unterstützung bei der korrekten Berechnung und Abgabe der Steuern an, um Missverständnisse zu vermeiden.
Prävention von Schlupflöchern
Um sicherzustellen, dass keine Schlupflöcher ausgenutzt werden, gelten die folgenden allgemeinen Regeln:
- Alle Beweise müssen verifizierbar und nachvollziehbar sein. Dies schließt Screenshots, Chatprotokolle und Zeugenaussagen ein.
- Falsche Anschuldigungen werden selbst bestraft, um Missbrauch des Rechtssystems zu verhindern.
- Entscheidungen über Strafen werden von einem Gremium aus Ratsmitgliedern und erfahrenen Spielern getroffen, um Objektivität zu gewährleisten.
- Wiederholungstäter werden besonders streng überwacht und härter bestraft, um Wiederholungsdelikte zu vermeiden.
- Transparenz ist in allen Prozessen oberstes Gebot. Alle Entscheidungen und Beweise müssen dokumentiert und bei Bedarf einsehbar sein.
Allgemeine Bestimmung zur Durchsetzung der Gesetze
Die Durchsetzung der in dieser Verfassung festgelegten Gesetze und Vorschriften obliegt den jeweils dafür zuständigen Instanzen. Jede Instanz ist für die überprüfung und Durchsetzung der betreffenden Vergehen zuständig und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die ordnungsgemäße Einhaltung der Regeln sicherzustellen.
- Verratskommission: Zuständig für die Untersuchung und Verfolgung von Hochverrat sowie in gegebenen Fällen für die Aufklärung von Verrat. Diese Kommission entscheidet über die Strafen im Zusammenhang mit Verratsdelikten und sorgt dafür, dass nationale Sicherheit gewahrt bleibt.
- Diebstahlgerichtsbarkeit: Verantwortlich für die Verfolgung und Bestrafung von Diebstählen innerhalb der Nation. Alle Diebstahlsfälle werden von diesem Gericht überprüft und es werden angemessene Strafen verhängt.
- Gewaltgericht: Zuständig für die Ahndung von Gewaltverbrechen, darunter körperliche übergriffe, Angriffe und andere Formen von Gewalt. Dieses Gericht setzt sich mit den schwerwiegenden Vergehen auseinander, die das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Mitgliedern der Nation gefährden.
- Sabotageprüfkommission: Verantwortlich für die Aufklärung und Ahndung von Sabotagehandlungen, die in der Zerstörung von Infrastruktur, Eigentum oder wichtigen Systemen der Nation bestehen. Diese Kommission untersucht die Schwere der Taten und verhängt Strafen gemäß der Schwere der Sabotage.
- Spionagegericht: Zuständig für die Untersuchung und Bestrafung von Fällen der Spionage, bei denen geheime Informationen an feindliche Nationen oder Gruppen weitergegeben werden. Dieses Gericht sorgt dafür, dass keine vertraulichen Informationen die Nation gefährden.
- Gleichstellungskommission: Verantwortlich für die Untersuchung und Bestrafung von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Diese Kommission setzt sich für die Gleichstellung aller Mitglieder ein und stellt sicher, dass Diskriminierung in jeglicher Form geahndet wird.
- Neutralitätsgericht: Zuständig für die Untersuchung und Ahndung von Verstoßen gegen die Neutralität der Nation. Wenn Mitglieder in Konflikte zwischen anderen Nationen eingreifen, wird dieses Gericht tätig und verhängt die entsprechenden Strafen.
- Finanzministerium: Zuständig für die überprüfung und Verfolgung von Steuerhinterziehung und finanziellen Vergehen. Das Finanzministerium stellt sicher, dass alle finanziellen Bestimmungen eingehalten werden und verhängt Strafen bei Verstoßen.
Jede dieser Instanzen hat das Recht und die Pflicht, bei festgestellten Verstoßen gegen die festgelegten Gesetze zu handeln, Ermittlungen einzuleiten und die entsprechenden Strafen zu verhängen. Diese Instanzen gewährleisten eine faire und gerechte Durchsetzung der Gesetze, um die Integrität und das Wohl der Nation zu wahren.
Demokratische Grundstruktur der Kriegsnation Ragnarök
1 Einreichung von Vorschlägen (Bürger)
Recht zur Einreichung von Vorschlägen
- Jeder Bürger der Kriegsnation Ragnarök hat das Recht, Vorschläge für neue Gesetze, politische Maßnahmen oder andere relevante Angelegenheiten einzubringen.
- Vorschläge können Themen wie Infrastrukturprojekte, Ressourcenmanagement, Sicherheitsmaßnahmen, soziale Programme oder wirtschaftliche Strategien betreffen.
Einreichungsprozess
- Vorschläge sind im Online-Forum oder Discord-Forum einzureichen und müssen dort als Vorschläge gekennzeichnet werden.
- Ein Vorschlag muss mindestens 5 Abstimmungspunkte erhalten, um in den Abstimmungskanal des Rates übertragen zu werden.
Stimmengewichtung im Forum
- Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök haben eine Stimmengewichtung von 1.
- Nichtmitglieder bzw. Besucher der Kriegsnation haben eine Stimmengewichtung von 0,3.
2 übertragung in den Abstimmungskanal
übertragung durch Bürger
- Ein Ratsmitglied ist verantwortlich für die übertragung des Vorschlags in den Abstimmungskanal des Rates, sobald der Vorschlag insgesamt 5 Zustimmungspunkte erhalten hat.
- Das Ratsmitglied darf den Inhalt des Vorschlags nicht verändern. Der Vorschlag wird so wie eingereicht in den Kanal übertragen.
Einreichung durch Ratsmitglieder
- Ein Ratsmitglied kann einen Vorschlag direkt im Abstimmungskanal des Rates einbringen, ohne die Anforderungen aus 1. zu erfüllen.
- Dies ermöglicht es, dass ein Ratsmitglied einen Vorschlag sofort zur Abstimmung stellt, ohne dass der Vorschlag zuvor eine Unterstützung von 5 Mitgliedern benötigt oder in den Vorschlagskanal übertragen werden muss.
- In diesem Fall werden Punkt 1 und 2 aus 1 (die Stimmengewichtung und die Anzahl der benötigten Zustimmungen) umgangen, da dieses Vorgehen ohne Bürgerbeteiligung erfolgt.
3 Debatten und Abstimmungen im Rat
Vorbereitung der Debatten
- Vorschläge, die die erforderliche Anzahl an Zustimmungen erhalten haben oder durch ein Ratsmitglied direkt eingebracht wurden, werden im Rat zur Diskussion gestellt.
- Vor der Debatte sind alle Ratsmitglieder und Bürger über den Vorschlag zu informieren.
Struktur der Debatten
- Die Debatte beginnt mit einer Präsentation des Vorschlags durch den einreichenden Bürger oder eine benannte Person.
- Danach haben Ratsmitglieder und Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu äußern.
Beteiligung der Bürger
- Bürger können aktiv an den Debatten teilnehmen, sowohl im Text- als auch im Sprachkanal.
- Bürger können auch anonyme Stellungnahmen einreichen, die in die Debatte einfließen.
Abstimmungen
- Nach Abschluss der Debatte erfolgt eine Abstimmung über den Vorschlag.
- Die Abstimmung erfolgt durch eine Wahl im vorgesehenen Kanal unter Rat und Gründungsmitgliedern.
4 Abstimmung und Entscheidung
Mehrheitsprinzip
- Eine einfache Mehrheit der Stimmen ist erforderlich, um einen Vorschlag anzunehmen.
Stimmengewichtung
- Innenminister: Bei inneren Angelegenheiten hat der Innenminister eine Gewichtung von 1,5 Stimmen.
- Aussenminister: Bei kriegs- und diplomatiebezogenen Themen hat der Aussenminister eine Gewichtung von 1,5 Stimmen.
- Oberster Bürgervertreter: Bei Anliegen der Bürger und Anträgen des Unterhauses hat der Oberste Bürgervertreter eine Gewichtung von 1,5 Stimmen.
Veto-Recht
- Ein Ratsmitglied kann gegen einen Vorschlag ein Veto einlegen, welches im entsprechenden Thread des Vorschlags begründet werden muss.
Enthaltungen
- Ratsmitglieder, die innerhalb von 42 Stunden nach Einreichung des Vorschlags nicht abgestimmt haben, gelten als Enthaltungen.
5 Umsetzung der Vorschläge
Umsetzung von Entscheidungen
- Angenommene Vorschläge werden vom Rat umgesetzt. Ein Zeitplan für die Umsetzung wird erstellt.
- Die Bürger werden regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung informiert.
Nachverfolgung und Evaluierung
- Die Auswirkungen der umgesetzten Vorschläge werden regelmäßig evaluiert.
- Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
6 Bürgerbeteiligung
Förderung der aktiven Teilnahme
- Bürger werden aktiv ermutigt, sich an der politischen Gestaltung der Kriegsnation Ragnarök zu beteiligen.
- Es wird empfohlen, sich vor der Einreichung eines Vorschlags mit der Verfassung der Kriegsnation Ragnarök vertraut zu machen.
Plattformen für den Dialog
- Bürger haben die Möglichkeit, ihre Meinungen auf verschiedenen Plattformen auszutauschen:
- Online-Forum
- Discord-Forum
Oppositionsrecht-Klausel
§1 Zweck und Anwendungsbereich
Diese Klausel ermöglicht es Bürgern der Kriegsnation Ragnarök, Entscheidungen des Rates, die erhebliche Auswirkungen auf die nationale Ordnung, Wirtschaft oder Sicherheit haben, anzufechten. Ziel ist es, eine demokratische Kontrolle und die Einbeziehung der Bevölkerung in wesentliche Staatsentscheidungen sicherzustellen.
§2 Antragsberechtigung
2.1 Jeder Bürger, der seit mindestens vier Monaten ununterbrochen Mitglied der Kriegsnation Ragnarök ist, ist antragsberechtigt.
Der Antrag bedarf zudem der Unterstützung von mindestens 10 % der stimmberechtigten Bürgerschaft, um als legitim zu gelten.
§3 Antragsverfahren
3.1 Einreichung:
Der Antrag muss schriftlich beim obersten Bürgervertreter eingereicht werden, kann aber zeitgleich auch an den Innenminister übermittelt werden.
Er hat die anzufechende Entscheidung des Rates sowie eine ausführliche Begründung der Ablehnung darzulegen, inklusive einer Darstellung der erwarteten Folgen und möglicher Alternativen, um eine fundierte Debatte zu ermöglichen.
3.2 Prüfung und Bestätigung:
Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang wird die zentrale Verwaltungsstelle die formellen Voraussetzungen (z. B. erforderliche Unterstützerzahl, inhaltliche Begründung und Identität der Antragsteller) prüfen.
Bei Mängeln:
- Werden formale oder inhaltliche Mängel festgestellt, erhält der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung, diese Mängel innerhalb von 7 Tagen zu beheben.
- Erfolgt innerhalb der Frist keine Nachbesserung, wird der Antrag als unzulässig abgewiesen.
Bei positiver Prüfung wird der Antrag dem Rat zur Kenntnis gebracht und als Grundlage für die Einleitung einer Volksabstimmung registriert.
§4 Einleitung der Volksabstimmung
4.1 Nach Bestätigung des Antrags ist der Rat verpflichtet, binnen 30 Tagen eine Volksabstimmung zu organisieren.
4.2 Die Vorlaufzeit zur Information der Bürger über die anstehende Volksabstimmung beträgt grundsätzlich 2 Tage, kann jedoch auf Wunsch der Bürger bis zu 6 Tage verlängert werden. Diese Verlängerung ist dem Innenminister oder dem obersten Bürgervertreter unverzüglich mitzuteilen.
§5 Durchführung und Gültigkeit
5.1 Die Abstimmung erfolgt im Volksbefragungskanal der Kriegsnation Ragnarök, unter Einhaltung der staatlich festgelegten Wahlstandards, und erfolgt unmittelbar (hierbei wird Paragraph 4.1.3.2 (Die 0.3% der Gäste Stimmen) Außer Kraft gesetzt, es zählen nur Stimmen von Vollwertigen Mitgliedern.)
5.2 Als gültig gilt die Abstimmung, wenn mindestens 30 % der stimmberechtigten Bürgerschaft daran teilnimmt.
5.3 Wird die Entscheidung des Rates von der Mehrheit der Teilnehmenden abgelehnt, so ist der Rat verpflichtet, die Entscheidung zurückzunehmen und den Sachverhalt erneut zu beraten.
§6 Folgen und weitere Schritte
- Eine als unrechtmäßig bestätigte Entscheidung wird im offiziellen Staatsarchiv vermerkt, und der Rat muss einen neuen Vorschlag erarbeiten.
- Wiederholte Anfechtungen derselben Entscheidung können zu einer Überprüfung und Revision der Entscheidungskompetenz des Rates führen.
§7 Prozessunterbrechung
- Dieser Prozess kann jederzeit unterbrochen werden, falls zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als 70 % der Antragsteller dies wünschen.
- Die Unterbrechung muss schriftlich sowohl an den obersten Bürgervertreter als auch an den Innenminister gerichtet und begründet werden.
- Während der Unterbrechung werden keine weiteren Bearbeitungsschritte durchgeführt, bis über die Wiederaufnahme des Prozesses abgestimmt wurde.
Instanzen und Vorstandspositionen
Für jede strafbare Handlung innerhalb der Kriegsnation Ragnarök gibt es eine spezialisierte Instanz, die sich um die Bearbeitung von Verstößen in ihrem Zuständigkeitsbereich kümmert. Die folgenden Instanzen sind für jeweils bestimmte Vergehen zuständig:
- Verratskommission: Zuständig für Hochverrat und gegebenenfalls Verrat.
- Diebstahlgerichtsbarkeit: Zuständig für Diebstahl.
- Gewaltgericht: Zuständig für Gewaltverbrechen.
- Sabotageprüfkommission: Zuständig für Sabotage.
- Spionagegericht: Zuständig für Spionage.
- Gleichstellungskommission: Zuständig für Diskriminierung.
- Neutralitätsgericht: Zuständig für die Verletzung der Neutralität.
- Finanzministerium: Zuständig für Steuerhinterziehung.
Vorstandsplätze für Ratsmitglieder
Jedes Ratsmitglied hat das Recht, sich einen der Vorstandsplätze einer Instanz zu eigen zu machen. Dabei kann das Ratsmitglied bis zu zwei weitere Helfer benennen, um seine Instanz zu verwalten und die Pflichten effektiv auszuführen. Dies ermöglicht eine effiziente und gerechte Durchsetzung der Gesetze und eine geordnete Verwaltung der Nation.
Auswahl der Vorstandsplätze
Die Auswahl der Vorstandsplätze erfolgt durch eine der folgenden Methoden:
- Interne Abstimmung im Rat: Jedes Ratsmitglied kann sich für einen Vorstandsplatz einer Instanz bewerben. Der Rat entscheidet durch Mehrheitsabstimmung, wer die jeweilige Instanz führen wird.
- öffentliche Abstimmung: Für jede Instanz kann auch eine öffentliche Abstimmung unter den Bürgern stattfinden. Die Bürger wählen die am besten geeigneten Kandidaten aus, um die jeweilige Instanz zu leiten.
Erhebung von Mitgliedern in den Vorstand
Mitglieder ab Level 3 haben das Recht, in den Vorstand einer Instanz erhoben zu werden, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Ein Mitglied muss seine Eignung für den Vorstand durch Erfahrung und Engagement innerhalb der Nation unter Beweis stellen. Jedes Mitglied, das in den Vorstand einer Instanz aufgenommen werden möchte, muss:
- Mindestens Level 3 erreicht haben.
- Die Zustimmung des Rats erhalten haben.
- Falls erforderlich, eine öffentliche Abstimmung durchlaufen haben.
Mitglieder, die in den Vorstand einer Instanz erhoben werden, können dann die Verantwortung für die Durchführung von Strafen und die Verwaltung der Instanz übernehmen, inklusive der Verwaltung von Prozessen und Entscheidungen innerhalb ihrer Zuständigkeit.
Der Regierungsrat der Kriegsnation Ragnarök
Allgemeine Bestimmung
Der Regierungsrat ist das höchste politische Gremium der Kriegsnation Ragnarök. Er verantwortet die strategische Ausrichtung, Gesetzgebungsvorhaben, diplomatische Beziehungen sowie die Aufsicht über Verwaltung und Justiz. Der Rat ist das zentrale Organ zur kollektiven Entscheidungsfindung in allen Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung.
Zusammensetzung des Rates
Der Rat besteht aus bis zu zwölf Mitgliedern. Dazu zählen verpflichtend folgende ämter:
- Innenminister
- Außenminister
- Oberster Bürgervertreter
Die übrigen bis zu neun Sitze werden durch Wahl oder Ernennung gemäß den jeweiligen Verfassungs- und Wahlregelungen besetzt. Es besteht keine feste Amtszeit, die Mitglieder bleiben so lange im Amt, wie sie das Vertrauen des Rates und der Bürgerschaft genießen.
Bevollmächtigter Oberbefehlshaber im Kriegsfall (BOB)
Der BOB wird nur im Kriegsfall vom Rat gewählt und erhält für die Dauer des Kriegs seine Sitz- und Stimmrechte im Rat. Nach Beendigung des Kriegs wird der BOB automatisch aus dem Rat ausgeschlossen.
Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
Jedes Ratsmitglied ist verpflichtet, die Interessen der Kriegsnation über persönliche oder parteiliche Interessen zu stellen. Die Mitglieder haben:
- an regelmäßigen Ratssitzungen teilzunehmen und aktiv an Entscheidungsprozessen mitzuwirken.
- Vertraulichkeit über interne Beratungen zu wahren.
- jeglichen Interessenkonflikt offen zu legen und im Zweifel sich von Abstimmungen zu enthalten.
- gegenüber der Bürgerschaft Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen, insbesondere auf Anfrage des Unterhauses der Bürgervertreter.
Entscheidungsverfahren
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Entscheidungen im Rat werden mit einfacher Mehrheit getroffen, soweit nicht die Verfassung oder spezielle Rechtsvorschriften eine qualifizierte Mehrheit vorsehen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Innenministers.
Aufnahme und Abberufung von Ratsmitgliedern
Mitglieder werden entweder durch das Volk, durch den Rat selbst oder durch sonst vorgesehene Verfahren berufen (dies ist in einer gesonderten Klausel detaliert festgehalten, diese gesonderte klausel gilt.). Eine Abberufung kann erfolgen:
- durch Ratsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder Vertrauensverlust.
- durch ein von der Bürgerschaft initiiertes Abwahlverfahren gemäß gesonderter Verfahrensregeln.
In allen Fällen ist sicherzustellen, dass nach der Verfassungsrichtigen Klausel zur Abwahl von Ratsmitgliedern gehandelt wird.
Misstrauensanträge durch das Unterhaus der Bürgervertreter
Das Unterhaus der Bürgervertreter hat das Recht, gegenüber einzelnen Ratsmitgliedern Misstrauensanträge zu stellen. Ein solcher Antrag wird dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Behandlung des Misstrauensantrags erfolgt gemäß den Regeln zur Abberufung von Ratsmitgliedern. Diese Möglichkeit dient der demokratischen Kontrolle und der Sicherstellung der Verantwortlichkeit der Ratsmitglieder gegenüber der Bürgerschaft.
Arbeitsweise und Organisation
Der Rat kann sich zur effizienteren Arbeit in Ausschüsse und Arbeitsgruppen gliedern. Diese sind dem Rat rechenschaftspflichtig und dürfen keine eigenständigen Beschlüsse fassen. Sitzungen des Rates finden in der Regel mindestens einmal im Monat statt; in dringenden Fällen kann der Innenminister eine außerordentliche Sitzung einberufen.
Abwahl von Ratsmitgliedern
Grundsätze der Abwahl
Die Abwahl eines Ratsmitglieds dient der Sicherstellung von Verantwortlichkeit und Integrität im Regierungsrat. Sie kann nur auf Grundlage schwerwiegender Gründe erfolgen, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstören. Hierzu zählen unter anderem:
- grobe Pflichtverletzungen oder Amtsmissbrauch
- Vertrauensverlust durch Verstoß gegen Verfassung oder Gesetze
- wiederholtes Fehlverhalten trotz vorheriger Verwarnungen
- nachhaltige Unfähigkeit zur Ausübung des Amtes
Einleitung des Abwahlverfahrens
Das Abwahlverfahren kann durch zwei Wege initiiert werden:
-
Initiative des Rates
- Mindestens ein Drittel der Ratsmitglieder müssen einen Abwahlantrag schriftlich begründen und einreichen.
-
Initiative der Bürgerschaft
- Mindestens 20 % der stimmberechtigten Bürger können per Unterschriftensammlung eine Abwahl fordern und einen Antrag an den Rat stellen.
- Das Unterhaus der Bürgervertreter kann ebenfalls einen Abwahlantrag stellen.
Unabhängige Kommission für Abwahlverfahren
-
Zusammensetzung:
- Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern.
- Zwei Mitglieder werden vom Rat benannt.
- Zwei Mitglieder werden vom Unterhaus der Bürgervertreter gewählt.
- Ein Vorsitzender wird gemeinsam von den vier Mitgliedern bestimmt oder, falls Uneinigkeit besteht, vom Innenminister der Kriegsnation ernannt.
-
Aufgaben:
- Prüfung der eingereichten Abwahlanträge auf formale und materielle Rechtmäßigkeit.
- Durchführung einer unabhängigen und neutralen Untersuchung der vorgebrachten Vorwürfe.
- Einholung von Beweismitteln, Zeugenbefragungen und Anhörung des betroffenen Ratsmitglieds.
- Erarbeitung einer schriftlichen Empfehlung, ob das Abwahlverfahren fortgesetzt oder eingestellt wird.
- Sicherstellung der Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen wie Fairness, Transparenz und Unparteilichkeit.
-
Befugnisse:
- Die Kommission kann zur Wahrheitsfindung notwendige Dokumente anfordern.
- Sie kann Zeugen zur Stellungnahme auffordern und ggf. zu einer Anhörung laden.
- Sie hat das Recht, Sachverständige oder Berater hinzuzuziehen.
- Sie kann bei begründetem Verdacht Empfehlungen für vorläufige Maßnahmen an den Rat geben (z.B. temporäre Aussetzung von Rechten).
-
Arbeitsweise:
- Die Kommission arbeitet vertraulich, um die Integrität aller Beteiligten zu schützen.
- Die Sitzungen finden innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang statt und sollen innerhalb von maximal 30 Tagen abgeschlossen sein.
- Die Empfehlung der Kommission wird dem Rat und dem betroffenen Ratsmitglied in schriftlicher Form übergeben.
- Das betroffene Ratsmitglied hat das Recht auf eine persönliche Anhörung vor der Kommission.
-
Verfahrensabschluss:
- Die Kommission beendet ihr Verfahren mit einer Empfehlung zur Einstellung oder Fortführung des Abwahlverfahrens.
- Im Falle einer Empfehlung zur Fortführung ist die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich (siehe §4).
- Bei Einstellung des Verfahrens wird das Mitglied entlastet, und das Verfahren gilt als abgeschlossen.
Beschlussfassung
Nach Abschluss der Prüfung findet eine abschließende Ratsversammlung statt, in der über die Abwahl abgestimmt wird. Für die Abwahl ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich.
Wirkung der Abwahl
Mit Wirksamkeit der Abwahl verliert das Mitglied alle Rechte und Pflichten als Ratsmitglied und scheidet unverzüglich aus dem Rat aus. Ein Ersatzmitglied wird gemäß den geltenden Vorschriften berufen.
Schutz vor Missbrauch
Um den Missbrauch der Abwahlmöglichkeit zu verhindern, sind unbegründete oder politisch motivierte Abwahlanträge untersagt. Die unabhängige Kommission hat die Möglichkeit, ein Verfahren frühzeitig abzubrechen, wenn keine ausreichenden Gründe vorliegen.
Transparenz und öffentlichkeit
Die Abwahlverfahren sind grundsätzlich öffentlich. Alle Verfahrensschritte und Ergebnisse sind der Bürgerschaft zugänglich zu machen, um das Vertrauen in den Prozess zu gewährleisten.
Klausel zur Bildung, Organisation und Arbeitsweise von Gremien im Rat der Kriegsnation Ragnarök
1. Bildung von Gremien
Der Rat der Kriegsnation Ragnarök besitzt die Befugnis, zur effektiven Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben sogenannte Gremien einzurichten. Diese Gremien können in Form von Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder Kommissionen organisiert werden. Zweck der Gremien ist es, spezielle Themenbereiche oder komplexe Fragestellungen tiefgehend zu behandeln, die einer intensiven und spezialisierten Beratung bedürfen. Gremien dienen ausschließlich der Vorbereitung von Entscheidungen durch den Rat und sind keine eigenständigen Entscheidungsträger.
2. Zusammensetzung und Mitgliedschaft
a) Die Mitglieder eines Gremiums setzen sich primär aus Ratsmitgliedern zusammen, die über spezifische Fachkenntnisse oder Interessen im jeweiligen Themengebiet verfügen.
b) Um die Expertise zu erweitern und unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen, können auf Beschluss des Rates auch externe, sachverständige Bürger der Kriegsnation oder eingeladene Experten in beratender Funktion in die Gremien aufgenommen werden. Diese externen Mitglieder haben kein Stimmrecht und sind ausschließlich zur Beratung und Unterstützung tätig.
c) Die Größe eines Gremiums wird vom Rat so festgelegt, dass einerseits eine effiziente und zielgerichtete Arbeitsweise gewährleistet ist und andererseits eine ausreichende Vielfalt an Meinungen und Kompetenzen sichergestellt wird.
3. Leitung und Organisation
a) Jedes Gremium wählt zu Beginn seiner Amtszeit einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorsitzende ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen, die Einberufung der Gremiumsmitglieder und die Repräsentation des Gremiums gegenüber dem Rat.
b) Der Vorsitzende sorgt zudem für die Führung eines Protokolls, welches sämtliche Beratungen, Empfehlungen und Beschlussvorschläge dokumentiert. Dies gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit.
c) Zur Unterstützung kann ein Sekretariat eingesetzt werden, das organisatorische Aufgaben übernimmt, wie Terminplanung, Dokumentation und Kommunikation.
4. Arbeitsweise und Entscheidungsprozess
a) Die Gremien arbeiten eigenverantwortlich innerhalb des vom Rat vorgegebenen Auftrags. Sie tagen in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf, um Themen zu diskutieren, zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
b) Die Gremien sind ausschließlich beratend tätig; sie verfügen nicht über eigenständige Entscheidungsbefugnisse. Sämtliche erarbeiteten Vorschläge, Pläne oder Empfehlungen werden dem Rat zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.
c) Innerhalb der Gremien erfolgt die Meinungsbildung durch Diskussion und Konsensfindung. Sollte keine Einigkeit erzielt werden, obliegt es dem Vorsitzenden, eine Vorgehensweise festzulegen, etwa durch Abstimmung innerhalb des Gremiums.
5. Berichtspflicht und Dokumentation
a) Um eine transparente Arbeit und Kontrolle durch den Rat zu gewährleisten, sind sämtliche Sitzungen der Gremien protokollarisch zu erfassen. Die Protokolle müssen alle wesentlichen Diskussionspunkte, unterschiedlichen Positionen und Empfehlungen enthalten.
b) Die Gremien sind verpflichtet, dem Rat in regelmäßigen Abständen oder auf Anforderung Zwischenberichte vorzulegen, in denen der Stand der Beratungen und der Fortschritt der Ausarbeitung dokumentiert sind.
c) Abschließend muss ein umfassender Bericht erstellt werden, der die erarbeiteten Vorschläge, eine fundierte Analyse der Thematik, eventuell identifizierte Risiken sowie offene Fragen oder Handlungsbedarfe klar und nachvollziehbar darlegt.
6. Vertraulichkeit und Umgang mit Informationen
a) Mitglieder der Gremien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Beratungen bekannt werden, streng zu schützen. Diese Vertraulichkeit dient dem Schutz sensibler interner Prozesse und dem strategischen Interesse der Kriegsnation.
b) Der Rat bestimmt, welche Informationen und Ergebnisse aus den Gremien öffentlich gemacht werden dürfen und welche einer Geheimhaltungsstufe unterliegen. Dies sichert die notwendige Diskretion bei sicherheitsrelevanten oder diplomatisch sensiblen Themen.
7. Rücktritt und Abberufung von Mitgliedern
a) Mitglieder eines Gremiums können jederzeit ihren Rücktritt erklären, wenn sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können oder wollen.
b) Der Rat hat das Recht, Mitglieder eines Gremiums auf Antrag oder aus eigenem Antrieb abzuberufen, insbesondere wenn diese ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen oder das Gremium durch ihr Verhalten beeinträchtigen. Dies dient der Sicherstellung einer effektiven und verantwortungsvollen Arbeitsweise.
8. Konfliktlösung innerhalb der Gremien
a) Bei internen Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten, die die Arbeitsfähigkeit des Gremiums beeinträchtigen, kann der Vorsitzende die Einschaltung des Rats beantragen, um eine Vermittlung zu erreichen.
b) Der Rat trifft in solchen Fällen eine abschließende Entscheidung, um die Fortführung der Arbeit und die Zielerreichung zu gewährleisten.
9. Ressourcen und Unterstützung
a) Der Rat stellt den Gremien alle notwendigen Ressourcen bereit, die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlich sind. Dies kann personelle, materielle oder finanzielle Unterstützung umfassen.
b) Für größere Projekte oder aufwändige Untersuchungen kann der Rat ein gesondertes Budget bewilligen, um externe Gutachten, technische Hilfsmittel oder andere Unterstützungsleistungen zu finanzieren.
10. Koordination und Zusammenarbeit der Gremien
a) Um überschneidungen und Doppelarbeiten zu vermeiden, ist eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Gremien sicherzustellen. Vorsitzende der verschiedenen Gremien tauschen sich aus, um Synergien zu fördern und eine kohärente Arbeitsweise zu gewährleisten.
b) Bei komplexen oder ressortübergreifenden Themen können gemeinsame Sitzungen oder Arbeitsgruppen eingerichtet werden, um koordinierte Lösungen zu erarbeiten.
Budgetverantwortung und Finanzkontrolle
Verantwortung und Zusammenarbeit
Der Rat der Kriegsnation Ragnarök trägt die Gesamtverantwortung für die finanzielle Steuerung der Nation. Der Finanzminister arbeitet eng mit dem Rat zusammen und unterstützt diesen bei der Erstellung, überwachung und Anpassung des Haushaltsplans.
Flexible Budgetgestaltung
Der Finanzminister kann dem Rat jederzeit Vorschläge für Budgetanpassungen vorlegen, um flexibel auf aktuelle Erfordernisse, unvorhergesehene Ausgaben oder Einnahmenänderungen zu reagieren. Der Rat entscheidet zeitnah über diese Vorschläge und ermöglicht so eine agile Finanzpolitik.
Ad-hoc-Finanzentscheidungen
Für dringende finanzielle Maßnahmen oder unerwartete Ereignisse kann der Finanzminister in Absprache mit dem Innenminister vorläufige Entscheidungen treffen, die der Rat im Nachgang bestätigt oder ablehnt. Dies gewährleistet schnelle Handlungsfähigkeit ohne bürokratische Verzögerungen.
Transparente Kommunikation
Der Finanzminister informiert den Rat regelmäßig, mindestens jedoch quartalsweise, über die finanzielle Lage und Entwicklungen. Gleichzeitig kann der Rat jederzeit zusätzliche Informationen oder Berichte anfordern, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Eigenständige Prüfungsmöglichkeiten
Der Rat kann bei Bedarf externe oder interne Prüfer beauftragen, um eine unabhängige überprüfung der Finanzsituation durchzuführen. Diese Prüfungen dienen der Kontrolle, der Risikominimierung und der Sicherstellung einer verantwortungsvollen Mittelverwendung.
Verantwortungsvoller Umgang mit Mitteln
Trotz hoher Flexibilität verpflichtet sich der Rat gemeinsam mit dem Finanzminister zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen der Kriegsnation, um die langfristige Stabilität und Handlungsfähigkeit der Nation zu sichern.
Dynamische Budgetrahmen
Der Rat der Kriegsnation Ragnarök legt jährlich einen Gesamtbudgetrahmen fest, der als Obergrenze für sämtliche Ausgaben gilt. Dieser Gesamtbetrag kann jedoch flexibel in kleinere Budgetabschnitte unterteilt werden, etwa in Quartals- oder Monatsbudgets.
Diese Unterteilung ermöglicht es dem Finanzminister und dem Rat, auf Veränderungen der finanziellen Lage oder unerwartete Anforderungen schnell zu reagieren, ohne jedes Mal eine vollständige Neubewilligung des Gesamtbudgets vornehmen zu müssen. Anpassungen innerhalb der Unterabschnitte bedürfen keiner gesonderten Ratsabstimmung, solange die Gesamtausgaben im Rahmen des Gesamtbudgets bleiben.
Delegation von Finanzentscheidungen
Der Rat kann dem Finanzminister oder einem speziell zu benennenden Finanzkomitee die Befugnis übertragen, kleinere finanzielle Entscheidungen und Investitionen eigenständig zu treffen. Diese Delegation dient der Entlastung des Rates und beschleunigt die Umsetzung von Finanzmaßnahmen.
Maßgeblich ist hierbei eine im Voraus definierte Höchstgrenze für die Ausgaben, bis zu der die Delegation gilt. Finanzentscheidungen oberhalb dieser Grenze bedürfen weiterhin der Zustimmung des Rates.
Budgetvorschläge aus der Bevölkerung und dem Unterhaus
Bürger und das Unterhaus der Bürgervertreter haben das Recht, dem Rat Budgetvorschläge oder finanzielle Anträge einzureichen, die der Rat prüfen und bei Zustimmung in den Finanzplan aufnehmen kann.
Dies fördert die direkte Bürgerbeteiligung an der Finanzplanung und ermöglicht es, dass die finanzielle Ausrichtung der Kriegsnation auch auf Bedürfnisse und Projekte der Gemeinschaft abgestimmt wird.
Regelmäßige Evaluierung
Der Finanzminister ist verpflichtet, dem Rat mindestens halbjährlich einen detaillierten Bericht über den Stand des Budgets, getätigte Ausgaben, Einnahmen sowie finanzielle Risiken vorzulegen.
Auf Basis dieser Berichte überprüft der Rat die aktuelle Finanzstrategie und kann bei Bedarf Anpassungen beschließen, um finanzielle Stabilität und Effizienz sicherzustellen.
Risikomanagement
Der Finanzminister entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Rat einen Plan zum Umgang mit finanziellen Risiken, wie z.B. unvorhergesehenen Einnahmeausfällen oder plötzlichen Ausgaben.
Dieser Risikomanagementplan ist regelmäßig zu aktualisieren und wird dem Rat zur Diskussion und Genehmigung vorgelegt. Er dient dazu, finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Transparenzportal
Der Rat stellt sicher, dass wesentliche Finanzdaten, Beschlüsse und Berichte in einem für alle Bürger zugänglichen Transparenzportal veröffentlicht werden.
Dieses Portal fördert das Vertrauen innerhalb der Gemeinschaft, indem es eine transparente Nachvollziehbarkeit der Finanzentscheidungen und der finanziellen Lage der Kriegsnation ermöglicht.
Jobrollen
Krieger
- Teilnahme an militärischen Operationen und Kämpfen.
- Schutz und Verteidigung der Nation und ihrer Ressourcen.
- Unterstützung bei der Ausbildung neuer Rekruten.
Stratege
- Planung und Koordination militärischer Strategien und Taktiken.
- Analyse von Feindbewegungen und Entwicklung von Gegenmassnahmen.
- Beratung des Oberkommandos in taktischen Fragen.
Builder
- Bau und Instandhaltung von Strukturen und Befestigungen.
- Unterstützung bei der Erweiterung und Verbesserung der Infrastruktur.
- Zusammenarbeit mit Architekten zur Umsetzung von Bauprojekten.
Farmer
- Anbau und Ernte von Nahrungsmitteln und anderen Ressourcen.
- Generelle Ressourcenbeschaffung jeglicher Art sowie Zusammenarbeiten mit Buildern und Architekten im Felde der Automatisierung
- Pflege und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
- Sicherstellung der Versorgung der Nation mit lebensnotwendigen Gütern.
Architekt
- Entwurf und Planung neuer Gebäude und Strukturen.
- überwachung der Bauprojekte und Sicherstellung der Einhaltung der Pläne.
- Zusammenarbeit mit Buildern zur Umsetzung von Bauvorhaben.
Verfahren zur Erlangung einer Jobrolle
Antragstellung
Ein Mitglied, das eine bestimmte Jobrolle übernehmen möchte, wendet sich per Discord-Privatnachricht an den Obersten Bürgervertreter der Kriegsnation Ragnarök.
Besprechung
Der Oberste Bürgervertreter bespricht mit dem Antragsteller die gewünschte Jobrolle und die damit verbundenen Pflichten und Erwartungen.
Datenweitergabe
Sobald alle Fragen geklärt und der Entschluss gefasst ist, gibt der Oberste Bürgervertreter die gesammelten Daten an den Innenminister der Nation weiter.
Prüfung und Genehmigung
Der Innenminister prüft die Informationen und gibt im Normalfall grünes Licht für die Vergabe der Rolle.
Veto des Innenministers
Sollte der Innenminister ein Veto einlegen, wird die Vergabe der Jobrolle ausgesetzt. Ein Veto kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, unter anderem:
- Unzureichende Qualifikationen oder Fähigkeiten des Antragstellers für die gewünschte Rolle.
- Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers.
- Vorhandene Konflikte oder Unstimmigkeiten, die die Erfüllung der Rolle beeinträchtigen könnten.
Der Innenminister ist verpflichtet, dem Antragsteller und dem Obersten Bürgervertreter die Gründe für das Veto mitzuteilen und gegebenenfalls alternative Lösungen oder Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualifikationen vorzuschlagen.
Rollenzuweisung
Nach positiver Prüfung und ohne Veto des Innenministers setzt dieser die Rollen und regelt alle weiteren organisatorischen Angelegenheiten.
Jedes Mitglied der Kriegsnation Ragnarök ist verpflichtet, sich nach Zuweisung einer Jobrolle entsprechend den Anforderungen und Pflichten dieser Rolle zu verhalten und die damit verbundenen Tätigkeiten auszuführen.
Das Amt des Innenministers
Allgemeine Bestimmungen
- Amtsbezeichnung und Definition: Der Innenminister der Kriegsnation Ragnarök ist ein hochrangiges Mitglied der Nation, das für die Verwaltung der inneren Angelegenheiten verantwortlich ist.
- Amtsdauer: Der Innenminister wird für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich.
- Ernennung und Abberufung: Der Innenminister wird in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter, der für den Rat der Bürgervertreter spricht und dem politischen Rat der Kriegsnation Ragnarök ernannt und kann durch dieselben auch abberufen werden. Die Ernennung und Abberufung bedürfen der Zustimmung aller genannten Instanzen.
Aufgaben und Pflichten
- Verwaltung der inneren Angelegenheiten: Der Innenminister ist für die Organisation und Verwaltung der internen Abläufe der Kriegsnation verantwortlich. Dies umfasst die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Verwaltung von Ressourcen, die Sicherstellung der Einhaltung der Verfassung und die Umsetzung interner Richtlinien.
- Jobrollen-Verwaltung: Der Innenminister prüft und genehmigt die Zuweisung von Jobrollen. Er stellt sicher, dass die Mitglieder entsprechend ihren Fähigkeiten und Qualifikationen in passende Rollen eingeteilt werden. Dazu gehören die Rollen Krieger, Stratege, Builder, Farmer und Architekt.
- überwachung und Berichterstattung: Der Innenminister überwacht die Ausführung der Pflichten der Mitglieder in ihren jeweiligen Rollen. Er erstellt regelmässig Berichte für den Obersten Bürgervertreter und den Rat, um über die Effizienz und die Fortschritte in den verschiedenen Bereichen zu informieren.
- Konfliktlösung: Der Innenminister ist zuständig für die Lösung interner Konflikte. Er dient als Vermittler bei Streitigkeiten innerhalb der Nation und sorgt dafür, dass alle Konflikte fair und effizient gelöst werden, um die Harmonie innerhalb der Nation zu wahren.
- Beratung und Unterstützung: Der Innenminister berät den Obersten Bürgervertreter und den Rat in allen Angelegenheiten, die die inneren Abläufe und die Organisation der Kriegsnation betreffen. Er unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Verbesserung der internen Strukturen und Prozesse.
Rechte und Befugnisse
- Weisungsbefugnis: Der Innenminister hat das Recht, Weisungen zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Diese Weisungen müssen im Einklang mit den Interessen der Kriegsnation und den Vorgaben des Obersten Bürgervertreters und des Rates stehen.
- Kontrollbefugnis: Der Innenminister hat das Recht, die Tätigkeiten der Mitglieder in ihren jeweiligen Rollen zu kontrollieren. Er kann Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihren Aufgaben ordnungsgemäss nachkommen.
- Berufungsrecht: Entscheidungen des Innenministers können durch den Antragsteller beim Rat angefochten werden. Der Rat entscheidet abschliessend über die Berufung und sorgt dafür, dass die Entscheidungen fair und gerecht getroffen werden.
Absetzung und Nachfolge
- Absetzung: Der Innenminister kann in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter, der für den Rat spricht, abgesetzt werden, wenn er seine Pflichten vernachlässigt oder gegen die Interessen der Kriegsnation handelt. Eine Absetzung bedarf der Zustimmung aller genannten Instanzen und muss gut begründet sein.
- Nachfolge: Im Falle der Absetzung, des Rücktritts oder des Ausfalls des Innenministers wird ein neuer Innenminister durch den Obersten Bürgervertreter in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Rat ernannt. Die Nachfolge muss ebenfalls die Zustimmung aller genannten Instanzen erhalten, um sicherzustellen, dass der neue Innenminister die Anforderungen und Erwartungen der Nation erfüllt.
Innenministerium der Kriegsnation Ragnarök
Artikel 1: Aufgaben und Zuständigkeiten des Innenministeriums
1. Allgemeine Aufgaben
Zentrales Organ der Innenverwaltung
Das Innenministerium stellt das zentrale Organ der innenstaatlichen Verwaltung der Kriegsnation Ragnarök dar und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung und überwachung der Verfassung, Gesetze und Verordnungen, die das Innenleben der Kriegsnation betreffen. Es sorgt dafür, dass sämtliche innerstaatliche Verwaltungshandlungen und administrativen Aufgaben in übereinstimmung mit der Verfassung durchgeführt werden.
Gesamtverantwortung für innerstaatliche Organisation
Das Innenministerium trägt die Gesamtverantwortung für die innenpolitische Organisation und stellt sicher, dass alle internen Verwaltungshandlungen effizient und transparent durchgeführt werden. Es überwacht die Rechtsdurchsetzung in überwachender Funktion, stellt die Einhaltung der nationalen Normen sicher und garantiert, dass alle staatsrechtlichen Vorgaben in den betreffenden Bereichen beachtet werden.
Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten
Das Ministerium kümmert sich um alle öffentlichen Angelegenheiten, die nicht in den Bereich der Außenpolitik fallen. Dies umfasst die Regulierung von Staatsangelegenheiten, die Koordination von Regierungsdiensten sowie die überwachung und Ausführung von Verordnungen und Entscheidungen, die das interne Funktionieren der Kriegsnation betreffen. Das Innenministerium sorgt dafür, dass alle öffentlichen Belange geordnet und nach den Grundsätzen der Effizienz und Rechtmäßigkeit durchgeführt werden.
Schutz der Rechte und Pflichten von Bürgern und Beamten
Ein wesentlicher Teil der Aufgaben des Innenministeriums ist die Sicherung der Rechte und Pflichten von Bürgern und Beamten. Es stellt sicher, dass sämtliche Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger innerhalb der Kriegsnation gemäß der Verfassung und den bestehenden Gesetzen respektiert und eingehalten werden. Zudem überwacht das Innenministerium die ordnungsgemäße Ausübung der Amtsführung durch Beamte und gewährleistet die rechtliche Absicherung ihrer Tätigkeit.
2. Koordination und Verwaltung von Bürgerangelegenheiten
Bearbeitung von Bürgeranträgen und Verwaltungsakten
Das Innenministerium ist für die Koordination und Bearbeitung von Bürgeranträgen verantwortlich, einschließlich der Erteilung von Genehmigungen, der Registrierung neuer Bürger sowie der Verlängerung von Aufenthalts- und Aktivitätsgenehmigungen. Dies umfasst sämtliche administrativen Prozesse, die für die Aufnahme, das Leben und die Aktivitäten von Bürgern innerhalb der Kriegsnation Ragnarök erforderlich sind. Alle bürgerlichen Anträge werden gründlich geprüft und auf ihre Rechtskonformität hin bewertet.
Verwaltung von Wahlen und Staatsbürgerrechten
Das Innenministerium übernimmt die Verwaltung der Wahlen und stellt sicher, dass alle wahlberechtigten Bürger ihr Wahlrecht ausüben können. Hierzu gehört die Durchführung von Wahlen, die Verwaltung von Wählerlisten und die Sicherstellung der Einhaltung der Wahlgesetze. Ebenso gewährleistet das Innenministerium, dass politische Versammlungen, Bürgerinitiativen und Petitionen korrekt und ordnungsgemäß geregelt werden, sodass Bürger ihre Rechte zur politischen Beteiligung in Einklang mit der Verfassung wahrnehmen können.
Zuständigkeit für die Bearbeitung von Klärung von Rechtsstreitigkeiten
Das Innenministerium koordiniert die Bearbeitung von Bürgerstreitigkeiten und stellt sicher, dass diese gemäß der bestehenden Rechtsordnung und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Rechtsorganen der Kriegsnation Ragnarök fair und gerecht gelöst werden. Es stellt sicher, dass alle zuständigen Gerichte und Behörden im Einklang mit den festgelegten Rechtsvorschriften arbeiten.
Zivilverfahren und Bürgerrechte
Es ist auch für die Durchführung von Zivilverfahren zuständig und gewährleistet die ordnungsgemäße Erhebung und Bearbeitung von Klagen und Anträgen durch Bürger. Dabei wird darauf geachtet, dass sämtliche Verfahren in übereinstimmung mit den Verfahrensordnungen und gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Dies schließt sowohl die Bearbeitung von Beschwerdeverfahren als auch die Ausführung von Urteilen und Entscheidungen der zuständigen Gerichte ein.
3. Verwaltung der öffentlichen ämter und Rechte
Verwaltung öffentlicher ämter
Das Innenministerium hat die Verantwortung für die Verwaltung aller öffentlichen ämter innerhalb der Kriegsnation Ragnarök. Hierzu gehört die Zuweisung von Beamten, die Organisierung und Strukturierung von Staatsdiensten sowie die überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung der öffentlichen Verwaltung. Das Ministerium sorgt für eine gerechte und effektive Verteilung von Verantwortlichkeiten und gewährleistet, dass alle Beamten ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen Anforderungen und Verfassungsbestimmungen erfüllen.
Zuweisung und Kontrolle von Beamten
Die Zuweisung von Beamten an die verschiedenen ämter und Behörden erfolgt durch das Innenministerium. Dieses stellt sicher, dass alle Beamten ordnungsgemäß ausgewählt, eingesetzt und überwacht werden, damit ihre Tätigkeiten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Es stellt weiterhin sicher, dass sämtliche Beamtenqualifikationen, Ausbildungsstandards und Ethikrichtlinien eingehalten werden.
Organisation von Wahlen und politischen Versammlungen
Das Innenministerium übernimmt die Verwaltung und Organisation von Wahlen und gewährleistet die korrekte Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, die innerhalb der Kriegsnation Ragnarök stattfinden. Es sorgt dafür, dass alle Wahlinformationen bereitgestellt, die Wählerlisten korrekt gepflegt und sämtliche Wahlverfahren transparent und fair durchgeführt werden. Auch die Organisation und Regulierung von politischen Versammlungen sowie die Gewährleistung von Meinungsfreiheit und politischer Teilnahme sind Aufgaben des Innenministeriums.
Regulierung von politischen Versammlungen und Bürgerinitiativen
Das Innenministerium ist dafür verantwortlich, dass politische Versammlungen, Bürgerinitiativen und Petitionen auf ordnungsgemäße Weise organisiert und gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es stellt sicher, dass diese Versammlungen im Einklang mit der Verfassung und den Rechten der Bürger erfolgen und keine verfassungswidrigen oder rechtsverletzenden Aktivitäten stattfinden.
4. Weitere Zuständigkeiten
Koordination mit anderen Ministerien
Das Innenministerium koordiniert seine Aufgaben eng mit den anderen Ministerien und Behörden der Kriegsnation Ragnarök, insbesondere in Bezug auf innere Sicherheitsfragen, die Verwaltung öffentlicher Ressourcen und die Kooperation bei Staatsangelegenheiten.
Sicherstellung von Rechtsstaatlichkeit
Das Innenministerium sorgt für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung von Gesetzen auf allen Ebenen der Verwaltung und der bürgerlichen Aktivitäten. Dies schließt sowohl präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverstößen als auch die Durchführung von Strafen im Falle von Gesetzesverstößen ein.
Sicherheit und Schutz der Kriegsnation
Das Innenministerium ist ebenfalls für die Sicherstellung der inneren Ordnung und Sicherheit innerhalb der Kriegsnation verantwortlich. In Krisenzeiten oder bei inneren Konflikten übernimmt es eine koordinierende Rolle bei der Verwaltung von Notstandsgesetzen und Zuständigkeitsverschiebungen, um die Stabilität und den Schutz der Kriegsnation zu gewährleisten.
Artikel 2: Flexibilität der Struktur des Innenministeriums
1. Selbstbestimmung des Innenministers
Volle Autonomie des Innenministers
Der Innenminister hat das uneingeschränkte Recht, die Struktur des Innenministeriums in Bezug auf die Zahl und Organisation der Abteilungen sowie die Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter nach Bedarf flexibel anzupassen. Dies schließt sowohl die Entscheidung ein, in welcher Form das Ministerium betrieben wird (z.B. mit oder ohne zusätzliche Abteilungen), als auch die Entscheidung, ob bestimmte Aufgaben delegiert oder vom Innenminister persönlich übernommen werden.
Organisationsfreiheit und Verantwortungsbereich
Der Innenminister kann die organisatorische Struktur des Ministeriums völlig nach eigenem Ermessen gestalten, was die Zahl der Abteilungen, die Zuweisung von Aufgaben an Beamte und die Festlegung von Zuständigkeiten umfasst. Diese Autonomie erlaubt es dem Innenminister, auf veränderte Anforderungen der Kriegsnation Ragnarök zu reagieren und die Struktur so anzupassen, dass die Verwaltung des Innenministeriums möglichst effizient und zielgerichtet erfolgt. Dabei kann der Innenminister auch strukturelle Veränderungen ohne vorherige Genehmigung des Rates oder anderer staatlicher Stellen durchführen, solange diese Veränderungen nicht gegen die Verfassung der Kriegsnation Ragnarök verstoßen.
Flexibilität bei der Ressourcennutzung
In Zeiten von Ressourcenknappheit oder wenn die Arbeitslast des Ministeriums es erfordert, kann der Innenminister entscheiden, Ressourcen zu verschieben oder die Struktur temporär zu vereinfachen, um effizienter zu arbeiten. Dies kann die Reduzierung von Abteilungen oder die Zusammenlegung von Aufgabenbereichen beinhalten. Es bleibt jedoch die Entscheidung des Innenministers, wie er die Ressourcen und Mitarbeiter des Ministeriums verwendet.
2. Minimale Struktur bei Alleinverantwortung des Innenministers
Vereinfachte Verwaltungsstruktur
Wenn der Innenminister entscheidet, das Innenministerium in einer minimalen Struktur zu führen, bedeutet dies, dass alle Aufgaben des Ministeriums ausschließlich vom Innenminister selbst übernommen werden. In diesem Fall bestehen keine zusätzlichen Abteilungen oder Beamte, die spezifische Aufgaben übernehmen. Lediglich die Beamten des Ministeriums - als ausführende Instanz - sind in ihrer Funktion anwesend, jedoch ohne eine weitergehende Hierarchie oder komplexe Verwaltungsstruktur.
Direkte Ausführung ohne Delegation
In dieser Form des Ministeriums gibt es keine Delegation von Aufgaben an andere Beamte. Alle Verwaltungstätigkeiten, einschließlich der Dokumentenbearbeitung, Genehmigung von Anträgen, Durchführung von Verfahren und Kommunikation mit anderen Ministerien, werden vom Innenminister selbst erledigt. Dies führt zu einer direkten und schnellen Umsetzung von Entscheidungen, ohne die Notwendigkeit für bürokratische Prozesse.
Minimale administrative Belastung
In der minimalen Struktur des Innenministeriums wird die administrative Komplexität deutlich verringert, da alle Aufgaben zentral von einer Person (dem Innenminister) ausgeführt werden. Dies kann in Phasen sinnvoll sein, in denen der Verwaltungsaufwand gering ist oder der Innenminister sich dazu entscheidet, alle Entscheidungen selbst zu treffen, ohne sich auf zusätzliche Beamte oder Abteilungen zu stützen.
3. Anpassung der Ministeriumsstruktur
Erweiterung der Struktur
Wenn der Innenminister im Laufe der Zeit entscheidet, dass die operative Effizienz des Ministeriums eine Erweiterung der Struktur erfordert, kann er neue Abteilungen, Abteilungsleiter oder stellvertretende Minister ernennen. Diese Erweiterung ist notwendig, um die wachsenden Aufgaben des Ministeriums zu bewältigen oder um eine bessere Arbeitsteilung zu ermöglichen, wenn die Arbeitslast des Innenministeriums zunimmt.
Einführung neuer Funktionen und Positionen
Um spezifische Aufgaben gezielt zu verwalten, kann der Innenminister neue Beamte oder Führungspersonen für bestimmte Funktionen oder Abteilungen ernennen. Diese können zum Beispiel für die Verwaltung von Bürgeranliegen, rechtliche Beratung, Verwaltung von Ressourcen oder die Koordination mit anderen Ministerien verantwortlich sein. Eine solche Strukturänderung stellt sicher, dass das Innenministerium auch bei wachsender Komplexität effizient und professionell arbeiten kann.
Verantwortungsdelegation
Bei einer Erweiterung des Innenministeriums kann der Innenminister Aufgaben an neue Abteilungen oder Führungskräfte delegieren, wobei er dennoch die Gesamtverantwortung für das Ministerium und seine Aufgabenbereiche behält. Zuständigkeiten werden klar definiert und schriftlich festgehalten, um sicherzustellen, dass jeder Beamte genau weiß, für welche Aufgaben er verantwortlich ist. Die Erweiterung erfolgt dabei schrittweise und angepasst an die Bedürfnisse der Kriegsnation Ragnarök.
Klare Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten
Jede neue Abteilung oder Position muss in übereinstimmung mit den Zielen und Werten des Innenministeriums sowie den Zielen der Kriegsnation Ragnarök fungieren. Die Aufgabenzuteilung erfolgt klar und verbindlich, und jede Abteilung arbeitet in ihrem festgelegten Zuständigkeitsbereich, ohne sich in die Aufgaben anderer Abteilungen einzumischen. Die Verantwortungsbereiche sind transparent und werden regelmäßig überprüft.
Artikel 3: Beamtenstatus durch Beitritt zum Innenministerium
Automatische Zuweisung des Beamtenstatus
Durch den Beitritt zum Innenministerium erhalten alle Mitarbeiter und Beamten des Ministeriums automatisch den Beamtenstatus der Kriegsnation Ragnarök, gemäß der Verfassungsklausel für Beamte. Dieser Status stellt sicher, dass alle im Innenministerium tätigen Personen die gleichen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten tragen wie andere öffentliche Bedienstete innerhalb der Kriegsnation Ragnarök.
Der Beamtenstatus umfasst sowohl die gesetzlichen Schutzmaßnahmen als auch die Verpflichtungen im Bereich der Neutralität, der Amtspflicht und der Geheimhaltung von vertraulichen Informationen, die während der Amtsausübung erlangt werden.
Verleihung des Beamtenstatus
Der Beamtenstatus wird nach einem formellen Beitritt zum Innenministerium durch den Innenminister (oder eine dafür zuständige Verwaltungsbehörde, sollte sie in der erweiterten Struktur erstellt worden sein) verliehen. Der Beamtenstatus wird in einem offiziellen Verzeichnis der Beamten des Innenministeriums vermerkt und ist für alle Mitarbeiter des Ministeriums bindend.
Dieser Status garantiert die Rechtmäßigkeit der Amtsführung und die Befreiung von persönlichen Haftungsansprüchen im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung der Amtsgeschäfte, soweit sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der Kriegsnation Ragnarök stehen.
Artikel 4: Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beamten des Innenministeriums
Verantwortung und Dienstpflichten
Jeder Beamte des Innenministeriums hat die Pflicht, die Gesetze, Verordnungen und Anweisungen des Innenministers sowie der Kriegsnation Ragnarök zu befolgen. Die Mitarbeiter müssen ihre dienstlichen Aufgaben ordnungsgemäß und effizient erfüllen, wobei sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten handeln.
Beamte, die im Innenministerium tätig sind, sind verpflichtet, sich an die innerdienstlichen Regelungen zu halten, die durch den Innenminister oder die Dienstvorgesetzten festgelegt werden.
Amtspflicht und Amtsverschwiegenheit
Als Beamte sind alle Mitarbeiter des Innenministeriums verpflichtet, über vertrauliche Informationen, die sie während ihrer Amtsführung erhalten, Stillschweigen zu bewahren. Verstöße gegen diese Verschwiegenheitspflicht werden als schwerwiegende Dienstvergehen behandelt und können entsprechende Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
Artikel 5: Auswirkungen einer reduzierten Ministeriumsstruktur
1. Einzelverantwortung bei reduzierter Struktur
Minimale Struktur des Innenministeriums
Wenn der Innenminister entscheidet, das Innenministerium in einer minimalen Struktur zu führen, in der keine zusätzlichen hohen Beamten oder Abteilungen eingesetzt werden, trägt der Innenminister persönlich die Verantwortung für sämtliche Aufgaben und Entscheidungen des Ministeriums. In diesem Fall übernimmt der Innenminister direkt die Leitung aller administrativen, strategischen und operativen Prozesse des Ministeriums und sorgt eigenverantwortlich für deren Durchführung.
Direkte Ausführung der Aufgaben
Der Innenminister muss in einer reduzierten Struktur direkt für die Erfüllung sämtlicher staatlicher Aufgaben verantwortlich sein, die unter die Zuständigkeit des Innenministeriums fallen. Dies umfasst sowohl die Verwaltungshandlungen, Verordnungen als auch die Planung und Umsetzung von Projekten innerhalb des Ministeriums.
Darüber hinaus trägt der Innenminister in diesem Fall die vollständige Verantwortung für die Ausführung von Verwaltungsakten, wie die Bearbeitung von Bewerbungen, Anträgen, Verwaltungskontrollen und Kommunikation mit anderen Ministerien oder Bürgern der Kriegsnation Ragnarök.
Haftung und Verantwortung
In einer minimalen Struktur trägt der Innenminister für alle verwaltungsrechtlichen und operativen Handlungen die alleinige rechtliche Verantwortung. Sollte eine Fehlentscheidung oder ein Verstoß gegen die Verfassung auftreten, wird der Innenminister direkt haftbar gemacht. Dies kann zu disziplinarischen Maßnahmen oder rechtlichen Konsequenzen führen, falls der Innenminister gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt oder die Verwaltungspflichten grob fahrlässig verletzt.
Begrenzte Delegation
In einer reduzierten Struktur kann der Innenminister Aufgaben und Verantwortlichkeiten delegieren, jedoch bleibt die letztendliche Verantwortung immer beim Innenminister. Der Innenminister kann zum Beispiel einfache Verwaltungsakte an untere Beamte übergeben, ist jedoch in der Endverantwortung und trägt die Haftung, falls diese Entscheidungen zu Problemen führen.
4. Integration in die Gesamtstruktur der Kriegsnation Ragnarök
Abstimmung mit anderen Ministerien
Bei jeder änderung oder Erweiterung der Struktur des Innenministeriums stellt der Innenminister sicher, dass diese änderungen mit den anderen Ministerien und staatlichen Strukturen der Kriegsnation Ragnarök abgestimmt werden. Insbesondere bei einer Erweiterung muss das Innenministerium sicherstellen, dass es keine überschneidungen oder Doppelfunktionen mit anderen Ministerien gibt, um ein effektives Arbeiten der gesamten Verwaltung zu gewährleisten.
Ressourcenmanagement und Budgetierung
Jede Erweiterung der Ministeriumsstruktur hat Einfluss auf das Budget und das Ressourcenmanagement des Innenministeriums. Der Innenminister ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Erweiterungen mit den finanziellen und administrativen Ressourcen der Kriegsnation Ragnarök in Einklang stehen. Falls zusätzliche Mittel erforderlich sind, muss der Innenminister dies dem Rat der Kriegsnation Ragnarök zur Prüfung und Genehmigung vorlegen.
2. Wechsel der Struktur und Erweiterung der Verwaltung
Erweiterung der Struktur
Falls der Innenminister im Laufe der Zeit entscheidet, die Struktur des Innenministeriums zu erweitern, kann er neue Abteilungen einrichten oder zusätzliche Beamte einstellen. Diese Erweiterung kann aufgrund wachsender Verwaltungskomplexität, einer Verlagerung von Aufgaben oder einer Verbesserung der Verwaltungsabläufe notwendig werden. Solche Veränderungen müssen im Einklang mit den Verwaltungszielen und den kapazitiven Ressourcen der Kriegsnation Ragnarök stehen.
Erhalt der Verantwortung durch den Innenminister
Trotz der Erweiterung des Ministeriums und der Einstellung neuer Beamter bleibt der Innenminister die oberste verantwortliche Instanz. Dies bedeutet, dass der Innenminister weiterhin die Gesamtleitung des Ministeriums übernimmt und die Strategie sowie Ziele des Ministeriums festlegt. Auch bei der Delegation von Aufgaben an neue Abteilungen oder Beamte bleibt der Innenminister für deren überwachung und Erfolg verantwortlich.
Zuständigkeit der neuen Abteilungen
Jede neue Abteilung, die im Rahmen einer Erweiterung des Ministeriums geschaffen wird, hat spezifische Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten, die in Absprache mit dem Innenminister definiert werden. Diese Abteilungen übernehmen die Durchführung der Aufgaben und verantworten die Umsetzung bestimmter Prozesse, wie beispielsweise Verwaltung, Kommunikation oder Dokumentation. Ihre spezifischen Aufgaben werden in einem Verwaltungshandbuch des Innenministeriums festgehalten, das regelmäßig aktualisiert wird.
Beteiligung bestehender Beamter
Die Beamten, die bereits vor der Erweiterung im Innenministerium tätig waren, behalten ihren Beamtenstatus, ihre Rechte und ihre Pflichten, auch wenn sie nun möglicherweise in anderen Abteilungen oder Unterabteilungen tätig werden. Sie können Aufgaben in den neuen Abteilungen übernehmen, sofern dies mit ihren Fähigkeiten und Erfahrungen vereinbar ist. Der Beamtenstatus wird nicht beeinträchtigt, und die Mitarbeiter bleiben in ihrer rechtlichen Stellung unverändert, auch bei organisatorischen Verschiebungen.
Interne Kommunikation und Umstrukturierung
Bei einer Erweiterung des Innenministeriums sorgt der Innenminister für eine klare und umfassende Kommunikation über alle änderungen und Anpassungen. Alle Mitarbeiter, sowohl bestehende als auch neue Beamte, werden über die neue Struktur und ihre spezifischen Aufgaben informiert, um eine reibungslose Umstellung und Integration neuer Abteilungen zu gewährleisten.
Finanzielle und administrative Ressourcen
Bei einer Erweiterung des Ministeriums müssen sowohl die finanziellen Mittel als auch die administrativen Ressourcen entsprechend angepasst werden. Der Innenminister ist dafür verantwortlich, dass die erweiterten Aufgaben innerhalb des Haushaltsrahmens der Kriegsnation Ragnarök ausgeführt werden. Sollten zusätzliche Ressourcen benötigt werden, kann der Innenminister beim Rat der Kriegsnation Ragnarök um zusätzliche Mittel oder Genehmigungen ersuchen.
3. Rechtliche Implikationen bei Erweiterung
überprüfung der Strukturänderungen durch den Rat
Jede Erweiterung des Innenministeriums, sei es durch die Einstellung neuer Beamter oder die Einrichtung neuer Abteilungen, unterliegt einer überprüfung durch den Rat der Kriegsnation Ragnarök, insbesondere wenn diese änderungen Auswirkungen auf das Gesamtbudget oder die Gesamtstruktur der Verwaltung haben. Der Innenminister muss sicherstellen, dass alle Anpassungen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben übereinstimmen.
Vorschriften zur Vergrößerung des Ministeriums
Die Anzahl der Beamten im Innenministerium darf bei einer Erweiterung nicht die festgelegte Grenze von 45 Mitarbeitern überschreiten. Dies dient der Vermeidung einer übermäßigen Bürokratie und der Sicherstellung einer effizienten Verwaltung. Sollte eine erhebliche Erweiterung des Ministeriums notwendig werden, muss der Innenminister dies dem Rat der Kriegsnation Ragnarök zur Genehmigung vorlegen.
4. Abschließende Regelungen
Klarstellung der Verantwortlichkeiten bei Wechseln
Bei jeder Erweiterung oder Verkleinerung des Innenministeriums muss der Innenminister dafür sorgen, dass alle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar und verständlich dokumentiert und an alle Beamten kommuniziert werden. Jede Umstrukturierung muss sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen oder unbearbeitet bleiben.
Anpassungen im Beamtenstatus
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Mitarbeiter, die im Innenministerium tätig sind und die Strukturänderungen mitmachen, automatisch den Beamtenstatus gemäß den Verfassungsregelungen für Beamte erhalten. Dieser Status garantiert ihnen die Rechte und Pflichten eines Beamten und die rechtliche Bindung an die Gesetze und Vorschriften der Kriegsnation Ragnarök.
Artikel 6: Dynamische Anpassung und Kommunikation von Strukturänderungen im Innenministerium
1. Dynamische Anpassung der Struktur
Flexibilität der Ministeriumsstruktur
Die Struktur des Innenministeriums ist bewusst dynamisch und anpassbar gestaltet, um auf veränderte Bedürfnisse der Kriegsnation Ragnarök sowie auf politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Der Innenminister hat die autonome Befugnis, die interne Organisation des Ministeriums nach eigenem Ermessen zu verändern, sofern dies den Gesetzmäßigkeiten und der Verfassung entspricht.
Funktionen und Zuständigkeiten
Der Innenminister kann die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung innerhalb des Ministeriums verändern, indem er bestimmte Abteilungen neu organisiert, Mitarbeiter neu einsetzt oder den Handlungsrahmen für bestimmte Aufgabenbereiche anpasst. Solche änderungen müssen jedoch in Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Kriegsnation Ragnarök und der Verfassung erfolgen.
Begründung der änderungen
änderungen an der Struktur oder den Aufgabenbereichen des Innenministeriums müssen durch den Innenminister mit einer klaren Begründung versehen werden. Diese Begründung soll sich auf die erforderliche Effizienzsteigerung, Notwendigkeit zur Anpassung an neue politische Gegebenheiten oder auf die Erfüllung spezieller Anforderungen stützen.
Grenzen der Anpassung
Die änderung der Struktur darf nicht zu einer Vermischung der Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ministerien führen, sondern muss klar im Rahmen des Innenministeriums bleiben. Eine übertragung von Aufgaben, die nicht dem Innenministerium zuzurechnen sind, auf andere Ministerien oder Stellen der Kriegsnation Ragnarök bleibt nur dann zulässig, wenn diese änderung ausdrücklich durch den Rat der Kriegsnation Ragnarök bestätigt wird.
Das Innenministerium darf ab einer beschäftigten Anzahl im Innenministerium von 10 Personen nicht mehr als 40% der Gesamtzahl der Beamten der Kriegsnation Ragnarök beschäftigen. Darüber hinaus darf die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Innenministeriums nicht mehr als 45 Personen betragen. Diese Obergrenzen dienen der Vermeidung einer übermächtigung des Innenministeriums und stellen sicher, dass die Verwaltung in der Kriegsnation Ragnarök ausgewogen bleibt.
2. Kommunikation und Transparenz bei Strukturänderungen
Pflicht zur ordnungsgemäßen Kommunikation
Jegliche änderung der Struktur oder Zuständigkeiten des Innenministeriums muss unverzüglich an den Rat der Kriegsnation Ragnarök kommuniziert werden. Der Innenminister ist verpflichtet, eine detaillierte Dokumentation der änderungen vorzulegen, die sämtliche Aspekte der strukturellen Anpassung umfasst. Dies schließt die Erklärung der Gründe sowie eine Auswirkungen-Analyse der Veränderung auf den bestehenden Verwaltungsapparat ein.
Prüfung durch den Rat
Der Rat der Kriegsnation Ragnarök hat das Recht, eine Prüfung der änderungen vorzunehmen, wenn er Verdacht auf Korruption, Machtmissbrauch oder eine Zerstörung der effektiven Verwaltung im Innenministerium hat. In einem solchen Fall kann der Rat ein unabhängiges Gremium zur überprüfung zusammenstellen, bestehend aus Vertretern des Rates sowie externer Fachleute, die die rechtmäßige Durchführung der änderungen überwachen und sicherstellen, dass keine unzulässigen Einflussnahmen auf die Verwaltungstrukturen des Ministeriums stattgefunden haben.
Grenzen der Prüfung
Das Recht des Rates zur überprüfung ist auf berechtigte Verdachtsmomente beschränkt. Eine vorausgehende Zustimmung oder Genehmigung der änderungen durch den Rat ist nicht erforderlich. Der Rat ist jedoch verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe der änderung ein überprüfungsgremium zu bilden, wenn ein solcher Verdacht aufkommt.
Regelungen zur Transparenz
Der Innenminister muss sicherstellen, dass jede strukturelle änderung klar und transparent kommuniziert wird. Dazu gehört die Veröffentlichung von änderungen in den offiziellen Amtsblättern der Kriegsnation Ragnarök sowie die Benachrichtigung der Beamten des Innenministeriums. Jede Abteilung oder jeder Mitarbeiter muss über Umfang und Details der änderung informiert werden, um einen reibungslosen übergang zu gewährleisten.
Prüfungsprozess und Berichtspflicht
Sollte der Rat ein überprüfungsgremium einsetzen, so muss dieses innerhalb von 30 Tagen nach seiner Bildung einen Bericht über den Verlauf der Prüfungen und eine Empfehlung zu weiteren Maßnahmen erstellen. Falls das Gremium Unregelmäßigkeiten oder Fehlverhalten feststellt, sind die Ergebnisse an den Innenminister und den Rat zu übermitteln, damit gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden können.
3. Rechtliche Konsequenzen bei Missbrauch von Strukturänderungen
Verbot von Missbrauch
Jegliche änderungen, die im Zweck oder Vorhaben auf Korruption, Machtmissbrauch oder die Ermöglichung illegaler Aktivitäten innerhalb des Innenministeriums abzielen, werden als schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassung und die Gesetze der Kriegsnation Ragnarök betrachtet. Dies schließt willkürliche Veränderungen, die das Gleichgewicht der Macht innerhalb der Verwaltung beeinträchtigen oder zu unzulässigen Vorteilen für Einzelpersonen führen, mit ein.
Konsequenzen bei nachgewiesenem Missbrauch
Bei Nachweis eines solchen Missbrauchs werden die verantwortlichen Beamten sowie der Innenminister strafrechtlich verfolgt und gemäß den Bestimmungen der Kriegsnation Ragnarök bestraft. Dies kann von Verwarnungen und Verlust des Beamtenstatus bis hin zu Amtsenthebungen und Rechtsverfolgung führen.
4. Implementierung und Fristen
Fristen zur Umsetzung von änderungen
Strukturänderungen und die damit verbundenen organisatorischen Anpassungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe vollständig umgesetzt sein. Sollte der Innenminister mehr Zeit benötigen, ist eine schriftliche Begründung einzureichen, die von der Verwaltungskommission des Innenministeriums geprüft wird.
Berichterstattung nach änderungen
Nach einer änderung muss der Innenminister regelmäßig einen Bericht über die Auswirkungen und die Erreichung der Ziele der Veränderung an den Rat übermitteln. Dieser Bericht muss alle 6 Monate erfolgen, um sicherzustellen, dass die änderung in der Praxis effektiv und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben umgesetzt wird.
Klausel zum Beamtenstatus in der Kriegsnation Ragnarök
Definition und Geltungsbereich
Beamte der Kriegsnation Ragnarök sind Personen, die durch formelle Ernennung eine öffentliche Funktion innerhalb der staatlichen Organe, Ministerien oder offizieller Institutionen übernehmen und hoheitliche Aufgaben im Auftrag der Nation erfüllen. Der Beamtenstatus besteht nur dann, wenn im jeweiligen Verfassungsabschnitt des zuständigen Ministeriums ausdrücklich festgelegt ist, dass die betreffenden Personen als Beamte gelten. Werden dort lediglich Mitglieder genannt, gelten für diese die im jeweiligen Absatz aufgeführten Verhaltensregeln, jedoch nicht automatisch der Beamtenstatus.
Ernennung und Amtsdauer
Die Ernennung zum Beamten erfolgt durch den zuständigen Minister oder den Obersten Bürgervertreter in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der Verfassung. Die Amtsdauer ist grundsätzlich unbefristet, kann jedoch bei Pflichtverletzungen, Fehlverhalten oder auf Antrag widerrufen werden.
Rechte der Beamten
- Schutz und Unterstützung durch die Kriegsnation bei dienstlicher Ausübung.
- Zugang zu notwendigen Informationen, Ressourcen und technischen Mitteln.
- Recht auf faire Behandlung, Anhörung bei Disziplinarmaßnahmen sowie Einarbeitung und Weiterbildung.
- Meinungsfreiheit innerhalb des Amtsbereichs, sofern im Einklang mit den Interessen der Kriegsnation.
Pflichten und Verhaltensregeln
- Gesetzestreue: Einhaltung von Verfassung, Gesetzen und Richtlinien.
- Pflicht zur Verschwiegenheit: Vertrauliche Informationen nur dienstlich weitergeben.
- Unparteilichkeit: Neutrales und gerechtes Handeln ohne Eigeninteresse.
- Dienstpflicht: Pflichtbewusste Ausführung auch bei Krisen außerhalb der Dienstzeit.
- Dienstweg: Disziplinierte Kommunikation entlang der Hierarchie.
- Vermeidung von Interessenkonflikten: Offenlegung und Vermeidung privater Interessenkonflikte.
- Vertretungspflicht: Sicherstellung der Aufgabenerfüllung bei Abwesenheit.
- Berichts- und Rechenschaftspflicht: Regelmäßige Berichte auf Anforderung.
- Fortbildungspflicht: Kontinuierliche Weiterbildung zur Qualitätssicherung.
- Verhalten in der Öffentlichkeit: Vorbildliches Verhalten zum Schutz des Ansehens der Nation.
Haftung und Verantwortlichkeit
Beamte haften für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten. Die Kriegsnation schützt jedoch Beamte vor ungerechtfertigten Haftungsansprüchen, sofern diese im Rahmen ihrer Pflichten und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.
Disziplinarmaßnahmen
Bei Verstößen können Maßnahmen wie Verwarnung, Amtsenthebung oder Berufsverbot ergriffen werden. Der Beamte hat stets ein Recht auf Anhörung.
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Das Beamtenverhältnis endet durch Rücktritt, Abberufung, Ablauf der Amtszeit oder dauerhafte Dienstunfähigkeit. Bei Beendigung sind alle anvertrauten Ressourcen ordnungsgemäß zurückzugeben.
Das Amt des Außenministers
Allgemeine Bestimmungen
Amtsbezeichnung und Definition: Der Außenminister der Kriegsnation Ragnarök ist ein hochrangiges Mitglied der Nation, das für die Verwaltung der diplomatischen und außenpolitischen Angelegenheiten verantwortlich ist.
Ernennung und Abberufung: Der Außenminister wird in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter, der für den Rat der Bürgervertreter spricht, sowie dem politischen Rat der Kriegsnation Ragnarök ernannt und kann durch dieselben auch abberufen werden. Die Ernennung und Abberufung bedürfen der Zustimmung aller genannten Instanzen.
Voraussetzungen: Um als Außenminister der Kriegsnation Ragnarök eingesetzt zu werden, muss der Kandidat mindestens Level 3 erreicht haben. Dieses Level stellt sicher, dass der Bewerber über die erforderliche Erfahrung und das notwendige Verständnis der Strukturen und Ziele der Kriegsnation verfügt.
Aufgaben und Pflichten
- Diplomatische Beziehungen: Der Außenminister ist verantwortlich für die Pflege und den Ausbau diplomatischer Beziehungen zu anderen Nationen, Clans, Allianzen und externen Organisationen. Er repräsentiert die Kriegsnation Ragnarök in allen diplomatischen Verhandlungen und Abkommen.
- Vertragsverwaltung: Der Außenminister verwaltet bestehende Verträge und Abkommen. Er überwacht deren Einhaltung und sorgt für deren Verlängerung, Anpassung oder Auflösung, falls nötig. Er informiert den Rat regelmäßig über den Status bestehender Abkommen.
- Vertretung auf internationalen Plattformen: Der Außenminister vertritt die Kriegsnation auf internationalen Plattformen, in Allianzen oder in zwischenstaatlichen Konferenzen. Er stellt sicher, dass die Interessen und Ziele der Nation auf internationaler Ebene gewahrt werden.
- Konfliktvermeidung: Der Außenminister arbeitet aktiv an der Vermeidung von Konflikten mit externen Parteien. Sollte ein Konflikt dennoch unvermeidbar sein, so obliegt es dem Außenminister, durch Diplomatie mögliche Lösungen zu finden, um Eskalationen zu verhindern.
- Beratung und Unterstützung: Der Außenminister berät den Obersten Bürgervertreter und den Rat in allen Angelegenheiten, die die außenpolitische Lage betreffen. Er unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Stärkung der internationalen Position der Kriegsnation.
Rechte und Befugnisse
- Weisungsbefugnis: Der Außenminister hat das Recht, Weisungen zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Diese Weisungen müssen im Einklang mit den Interessen der Kriegsnation und den Vorgaben des Obersten Bürgervertreters und des Rates stehen.
- Verhandlungsvollmacht: Der Außenminister besitzt die Vollmacht, im Namen der Kriegsnation Verhandlungen zu führen und Abkommen vorzubereiten. Diese Abkommen bedürfen jedoch der endgültigen Genehmigung durch den Rat und den Obersten Bürgervertreter.
- Kontrollbefugnis: Der Außenminister hat das Recht, die Einhaltung von außenpolitischen Abkommen zu überwachen. Er kann Maßnahmen vorschlagen oder ergreifen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Nation in internationalen Beziehungen gewahrt bleiben.
- Berufungsrecht: Entscheidungen des Außenministers können durch den Antragsteller beim Rat angefochten werden. Der Rat entscheidet abschließend über die Berufung und sorgt dafür, dass die Entscheidungen fair und gerecht getroffen werden.
Absetzung und Nachfolge
- Absetzung: Der Außenminister kann in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter abgesetzt werden, wenn er seine Pflichten vernachlässigt oder gegen die außenpolitischen Interessen der Kriegsnation handelt. Eine Absetzung bedarf der Zustimmung aller genannten Instanzen und muss gut begründet sein.
- Nachfolge: Im Falle der Absetzung, des Rücktritts oder des Ausfalls des Außenministers wird ein neuer Außenminister durch den Obersten Bürgervertreter in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Rat ernannt. Die Nachfolge muss ebenfalls die Zustimmung aller genannten Instanzen erhalten, um sicherzustellen, dass der neue Außenminister die Anforderungen und Erwartungen der Nation erfüllt.
Finanzministerium und Finanzminister
Grundsatz
Das Finanzministerium der Kriegsnation Ragnarök versteht sich nicht als dirigistische Kontrollinstanz, sondern als koordinierende und unterstützende Einrichtung zur Förderung freiwilliger, dezentraler Wirtschaftspraktiken. Die Verwaltung wirtschaftlicher Ressourcen erfolgt unter dem Prinzip der Selbstverantwortung, Vertragsfreiheit und Minimierung staatlicher Eingriffe.
Allgemeine Prinzipien
- Die wirtschaftliche Freiheit der Bürger ist unantastbar.
- Staatliche Eingriffe in den Handel, Besitz oder Erwerb von Gütern sind nur im äußersten Notfall und mit Zustimmung des Regierungsrats zulässig.
- Ressourcenverwaltung erfolgt transparent und mit Einwilligung aller beitragenden Gruppen.
- Der Finanzminister wird durch demokratische Wahl mit qualifizierter Mehrheit (mind. 70 % Zustimmung) bestimmt und ist dem Regierungsrat rechenschaftspflichtig.
- Freiwillige Beiträge, Beteiligungen und Kooperationen werden gegenüber Zwangsmaßnahmen bevorzugt.
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Verwaltung einer offenen Schatzkammer, die auf freiwilligen Beiträgen basiert.
- Koordination von Ressourcen für gemeinschaftlich beschlossene Projekte (z.B. Infrastruktur, Verteidigung).
- Entwicklung freiwilliger Steuer- oder Beitragsmodelle für Interessengemeinschaften.
- Förderung privater Handelsinitiativen durch Beratung und Netzwerkarbeit.
- Vermittlung bei wirtschaftlichen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Fraktionen.
- Erstellung von transparenten, öffentlichen Wirtschaftsberichten.
Struktur des Finanzministeriums
- Finanzminister: Hauptverantwortlicher für strategische Planung, Rechenschaft und Kommunikation.
- Funktionale Rollen (optional & delegierbar):
- Schatzmeister: Verwaltet freiwillig bereitgestellte Ressourcen.
- Handelsbeauftragter: Unterstützt Mitglieder bei Verhandlungen und Handelsverträgen.
- Beitragskoordinator: Kümmert sich um faire, freiwillige Finanzierungsmodelle.
- Alle Posten werden nur bei Bedarf und nach Zustimmung durch den Regierungsrat besetzt.
Beitragssystem & Einnahmequellen
- Keine verpflichtenden Steuern – stattdessen freiwillige Beiträge, Beteiligungen und Spenden.
- Gruppen, Clans oder Einzelspieler können sich durch freiwillige Abgaben an gemeinsamen Projekten beteiligen.
- Einnahmen stammen primär aus:
- Freiwilligen Handelsabgaben zur Projektfinanzierung.
- Einnahmen aus staatlich unterstützten, aber privat geführten Unternehmungen.
- Anteiliger Beteiligung an Beute aus gemeinsam organisierten Kriegszügen (nur mit Einverständnis der Beteiligten).
- Vertragsstrafen bei Verletzung wirtschaftlicher Vereinbarungen – nur mit vorheriger Zustimmung aller Vertragsparteien.
Kontrolle, Transparenz und Vertrauen
- Alle wirtschaftlichen Transaktionen des Finanzministeriums sind öffentlich einsehbar.
- Jeder Bürger kann freiwillig zur Kontrolle und überwachung beitragen.
- Ein transparenter Prüfmechanismus kann bei Verdacht auf Missbrauch durch einfache Mehrheit im Regierungsrat initiiert werden.
- Der Höchstsatz für Beiträge liegt bei 5% des freiwillig erklärten Besitzes; darüber hinausgehende Forderungen sind unzulässig.
- Keine Doppelabgaben; jeder Beitrag ist freiwillig und eindeutig zugeordnet.
Krisenmanagement – freiwillig & solidarisch
- In Kriegs- oder Krisenzeiten kann der Finanzminister Vorschläge für Sonderabgaben unterbreiten – ihre Annahme bedarf der Zustimmung der Betroffenen.
- Solidarische Unterstützung für notleidende Gruppen erfolgt freiwillig durch Spendenaufrufe, nicht durch Zwang.
- Wirtschaftliche Schutzmaßnahmen (z.B. Subventionen, Handelsverträge) erfolgen dezentral und nur auf Antrag der Betroffenen.
Schlussbestimmungen
- Das Finanzministerium agiert im Einklang mit der Verfassung der Kriegsnation Ragnarök unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Freiheit.
- nderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Zustimmung des Regierungsrats und einer öffentlichen Anhörung.
- Alle Beteiligten verpflichten sich zur Achtung individueller Eigentumsrechte, zur Förderung freiwilliger Kooperation und zur Wahrung wirtschaftlicher Selbstbestimmung.
Amt für öffentlichkeitsarbeit und Außenwirkung
1. Zweck und Aufgaben
Das Amt für öffentlichkeitsarbeit und Außenwirkung ist eine zentrale Einrichtung der Kriegsnation Ragnarök. Es dient der Repräsentation der Nation nach außen sowie der gezielten Einflussnahme auf die öffentliche Wahrnehmung feindlicher Gruppierungen. Das Amt verfolgt das Ziel, die Identität Ragnaröks zu stärken, die Loyalität ihrer Mitglieder zu fördern und Gegner ideologisch sowie rhetorisch zu schwächen.
Zu den Aufgaben des Amts gehören insbesondere:
- Gestaltung und Pflege offizieller Kommunikationskanäle (z.B. Website, Discord, soziale Medien).
- Erstellung offizieller Mitteilungen, Ankündigungen, Chroniken und Berichte im Namen der Nation.
- Gestaltung von Informations- und Werbematerialien, etwa für neue Mitglieder oder Partnernationen.
- Satirische und propagandistische Auseinandersetzung mit feindlichen Fraktionen - insbesondere durch den gezielten Einsatz von Memes, Spottdarstellungen und öffentlichkeitswirksamen Aussagen, um gegnerische Parteien lächerlich zu machen, ihr Ansehen zu untergraben und ihre moralische Standfestigkeit zu schwächen.
- Visuelle und textliche Gestaltung von Flaggen, Bannern, Plakaten, Logos und anderen symbolischen Repräsentationen der Nation.
2. Leitung und Zusammensetzung
- Die Leitung des Amts obliegt dem Abgesandten für Außenwirkung.
- Dem Amt können bis zu drei weitere Mitglieder angehören, die der Abgesandte für Außenwirkung vorschlägt und die vom Rat bestätigt werden.
- Alle Mitglieder dieses Amts erhalten den Beamtenstatus innerhalb der Kriegsnation Ragnarök.
- Der Abgesandte kann innerhalb des Amts Aufgaben verteilen, Zuständigkeitsbereiche festlegen und Mitarbeiter koordinieren.
- Das Amt für öffentlichkeitsarbeit und Außenwirkung arbeitet eng mit dem Außenministerium zusammen, um die einheitliche Darstellung und strategische Kommunikation der Nation sicherzustellen.
3. Zusammenarbeit mit dem Außenministerium
- Der Außenminister hat - sofern der Rat zustimmt - jederzeit das Recht, den Posten des Abgesandten für Außenwirkung zu übernehmen, sofern dieser Posten derzeit unbesetzt ist.
- Sollte der Außenminister den Posten innehaben, ist er zugleich direkt für die strategische Steuerung der Außenwirkung verantwortlich.
- Bei getrennter Leitung steht dem Außenminister ein Mitspracherecht und Einsichtsrecht in die Arbeit des Amts zu, insbesondere bei diplomatischen und kriegsbezogenen Veröffentlichungen.
- Die enge Abstimmung zwischen Außenministerium und Amt soll gewährleisten, dass offizielle Inhalte stets im Sinne der nationalen Interessen abgestimmt und veröffentlicht werden.
4. Rechte und Pflichten des Amts
Rechte:
- Das Amt hat das ausschließliche Recht, offizielle Inhalte im Namen der Kriegsnation Ragnarök zu veröffentlichen - soweit nicht anders durch den Rat oder das Außenministerium geregelt.
- Veröffentlichungen mit diplomatischem, kriegerischem oder vertraglichem Inhalt bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Außenminister oder den Rat.
- Der Außenminister hat - mit Zustimmung des Rates - das Recht, den Posten des Abgesandten für Außenwirkung zu übernehmen, sofern dieser Posten unbesetzt ist.
- Bei getrennter Leitung steht dem Außenminister ein Mitspracherecht und Einsichtsrecht in die Arbeit des Amts zu, insbesondere bei Veröffentlichungen von strategischer Bedeutung.
- Das Amt führt ein internes Archiv aller Veröffentlichungen und Entwürfe, das jederzeit dem Außenminister und dem Rat zugänglich sein muss.
Pflichten:
- Die Mitglieder des Amts sind verpflichtet, die Interessen der Kriegsnation Ragnarök zu wahren und diese stets positiv und einheitlich darzustellen.
- In der Darstellung von Gegnern ist keine Neutralität zu wahren; Satire, Spott und gezielte Lächerlichmachung sind ausdrücklich gestattet und Teil der psychologischen Kriegsführung.
- Das Amt arbeitet eng mit dem Außenministerium zusammen, um die strategische Kommunikation der Nation abzustimmen und einheitlich zu gestalten.
- Das Amt hat sicherzustellen, dass alle offiziellen Mitteilungen, Ankündigungen und Informationsmaterialien qualitativ hochwertig, korrekt und aktuell sind.
- Das Amt ist verpflichtet, seine Veröffentlichungen und Aktionen transparent gegenüber dem Außenministerium und dem Rat zu dokumentieren und bei Bedarf Rechenschaft abzulegen.
Charta über die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder ab Level 4
Die Kriegsnation Ragnarök basiert auf den Grundwerten Gerechtigkeit, Einheit und dem Gemeinwohl aller Mitglieder. Die Mitglieder des Level 4 tragen besondere Verantwortung für die Aufrechterhaltung dieser Werte und die ordnungsgemäße Verwaltung der Organisation. Diese Charta regelt ihre Pflichten, Verhaltensweisen sowie die Konsequenzen bei Verstoßen und dient als Leitlinie für alle Mitglieder dieses Levels, um ihre Aufgaben im Interesse der Kriegsnation Ragnarök auszuführen.
1. Definition und Status der Mitglieder des Level 4
Mitglieder des Level 4:
- Minister: Inhaber von ämtern wie dem Außenminister, dem Innenminister und andere durch den Regierungsrat geschaffene Ministerien. (der Finanzminister ist hier miteingeschlossen)
- Oberster Bürgervertreter: Gewählter Vertreter und Vorsitzender des Unterhauses der Bürgervertreter.
Status und Verantwortung:
- Die Mitglieder des Level 4 gehören zur höchsten Verwaltungsebene der Kriegsnation Ragnarök.
- Sie tragen durch ihre Entscheidungen und Handlungen maßgeblich zur Stabilität und Weiterentwicklung der Organisation bei.
- Sie verkörpern die Autorität und Integrität der Kriegsnation und stehen als Vorbilder für alle anderen Mitglieder.
Vertrauensposition:
- Die Position als Mitglied des Level 4 ist mit einem besonderen Vertrauensvorschuss verbunden. Dieser Vertrauensvorschuss erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Loyalität gegenüber der Kriegsnation Ragnarök.
2. Pflichten der Mitglieder des Level 4
- Unparteiliches Handeln: Entscheidungen und Handlungen dürfen nicht durch persönliche Vorlieben, Abneigungen oder Sympathien beeinflusst werden.
- Primat des Gemeinwohls: Das Gemeinwohl der Kriegsnation Ragnarök steht stets an erster Stelle.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die Mitglieder des Level 4 müssen ihre Entscheidungen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.
- Vorbildfunktion: Mitglieder des Level 4 sind Vorbilder für alle anderen Mitglieder der Kriegsnation.
- Pflicht zur Zusammenarbeit: Die Mitglieder des Level 4 müssen eng und kooperativ zusammenarbeiten, um die Einheit der Organisation zu sichern.
3. Spezifische Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Level 4
- Bewältigung von Konflikten: Konflikte innerhalb der Organisation sind sachlich und unparteiisch zu moderieren.
- Entscheidungsfindung: Entscheidungen sind auf Basis von Fakten und unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke zu treffen.
- Verantwortung bei Fehlern: Fehler sind offen zuzugeben und es ist ihre Pflicht, an der Behebung mitzuarbeiten.
- Vertraulichkeit: Informationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangt werden, dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
4. Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
- Prüfung und Untersuchung: Jeder Verdacht auf eine Verletzung der Pflichten wird durch den Regierungsrat prüft.
- Sanktionsmöglichkeiten:
- Verwarnung: Geringfügige Verstöße führen zu einer schriftlichen Verwarnung.
- Einschränkung der Befugnisse: Bei schwerwiegenden Verstoßen werden Kompetenzen eingeschränkt.
- Degradierung: Mitglieder können bei grober Verletzung ihres Ranges enthoben werden.
- Ausschluss aus der Kriegsnation: In extremen Fällen kann das Mitglied aus der Kriegsnation ausgeschlossen werden.
- Berufungsmöglichkeit: Das betroffene Mitglied hat das Recht, gegen Sanktionen Einspruch einzulegen.
5. Kontroll- und überwachungsmechanismen
- Interne Kontrollen: Der Regierungsrat überprüft regelmäßig die Aktivitäten der Mitglieder des Level 4.
- Berichtspflicht: Die Mitglieder des Level 4 sind verpflichtet, über ihre Tätigkeiten zu berichten und Entscheidungen zu erläutern.
- Externe überprüfung: Auf Antrag des Unterhauses kann eine unabhängige überprüfung der Entscheidungen eines Mitglieds erfolgen.
Aufnahme von Bürgern in den Regierungsrat der Kriegsnation Ragnarök
Die Aufnahme von Bürgern in den Regierungsrat der Kriegsnation Ragnarök ist ein essenzieller Prozess, der sicherstellt, dass nur qualifizierte und engagierte Mitglieder Verantwortung für die Leitung und Weiterentwicklung der Nation übernehmen. Der Prozess erfolgt auf zwei Wegen: durch direkte Wahl durch das Volk oder durch Nominierung durch bestehende Ratsmitglieder.
1. Direkte Wahl durch das Volk - Wahlverfahren und Organisation
Wahlrecht und Wahlberechtigte
- Wahlberechtigt sind alle Bürger mit mindestens 100 Spielstunden.
- Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme pro Wahlperiode.
- Bürger können Kandidaten unterstützen oder sich selbst aufstellen.
Kandidatur
- Level ≥ 2 erforderlich
- Schriftliche Anmeldung 14 Tage vor Wahltag
- Voraussetzungen:
- Keine Vorstrafen
- Mind. 340 Stunden Spielzeit
- Eignungstest mit "Gut Bestanden" (170 Punkte, max. 3 Fehler)
- Engagement in Gemeinschaftsdiensten
Wahlorganisation
- Unabhängiger Wahlleiter, vom Obersten Bürgervertreter und Innenminister bestimmt
- Aufgaben:
- Veröffentlichung des Wahltermins
- Erfassung der Kandidaturen
- Organisation der Abstimmung
- Sicherung der Fairness in der Wahl
- Prüfung von Einsprüchen
Ablauf der Wahl
- Wahl dauert 7 Tage
- Eine Stimme pro Person
- Wahlleiter zählt Stimmen nach Ablauf
- Wahlleiter verliert nach der Wahl sein Amt und kann nicht zwei Mal in Folge Wahlleiter sein
Stimmenauszählung und Ergebnisbekanntgabe
- Transparente Auszählung
- Bekanntgabe spätestens 3 Tage nach Wahlende
- Bei Gleichstand: Stichentscheid durch Rat oder Wahlleiter
Einsprüche und Rekurs
- Einspruch binnen 2 Tagen möglich
- Nachwahl oder Stichwahl bei berechtigtem Einspruch
- Regierungsrat kann Entscheidung des Wahlleiters überprüfen
Amtsbeginn
- Amtseintritt spätestens 7 Tage nach Bekanntgabe
Sonstige organisatorische Regeln
- Wahlwerbung erlaubt, aber keine unlauteren Mittel
- Kandidaten müssen sich vorstellen
- Wahlleiter sorgt für Regelkonformität und sanktioniert Verstöße
2. Nominierung durch den Rat - Verfahren und Organisation
Voraussetzungen für eine Nominierung
- Zwei Ratsmitglieder müssen Kandidaten vorschlagen
- Zulassungskriterien wie bei direkter Wahl:
- Keine Vorstrafen
- Mind. 340 Stunden Spielzeit
- Level ≥ 2
- Eignungstest mit "Gut Bestanden"
- Engagement in der Gemeinschaft
Einreichung und Prüfung
- Unterlagen binnen 14 Tagen beim Innenminister
- Rat prüft Voraussetzungen
- Ablehnung mit Begründung, erneute Kandidatur nach 30 Tagen
Abstimmung im Rat
- Mehrheitsentscheidung mit > 65 % der anwesenden Ratsmitglieder
- Stimmengleichheit: Entscheidung durch Obersten Bürgervertreter oder Innenminister
Amtsantritt und Amtszeit
- Amtsantritt spätestens 7 Tage nach Annahme
Weitere organisatorische Hinweise
- Nominierung ist Ausnahmeverfahren
- Nur ernsthafte Vorschläge zulässig
- Transparente Kommunikation der Prozesse
Zuständigkeit für Allgemeine Informationstechnologie
Einführung und Aufgabenbereich
Zur dauerhaften Sicherstellung, Weiterentwicklung und professionellen Verwaltung der digitalen Infrastruktur der Kriegsnation Ragnarök wird der Stand des Zuständigen für Allgemeine Informationstechnologie geschaffen.
Diese Person ist für sämtliche informationstechnologischen Belange der Kriegsnation verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:
- die Erstellung, Pflege und Aktualisierung der offiziellen Verfassungsseite sowie aller damit verbundenen Unterseiten und Webdokumentationen
- die Verwaltung und Absicherung der Webserver-Infrastruktur
- der technische Betrieb, die Wartung und Überwachung sämtlicher Projekte, die unter digitaler oder serverseitiger Verwaltung stehen, insbesondere Minecraft-Server, Datenbanken, Foren, Discord-Bots, Webtools oder andere Softwareprojekte im Namen der Kriegsnation Ragnarök
- die Vergabe technischer Zugriffsrechte an berechtigte Personen in Übereinstimmung mit den Sicherheitsrichtlinien der Kriegsnation
- die Koordination aller IT-relevanten Maßnahmen und Weiterentwicklungen
Zusammenarbeit mit Offiziellen Entwicklern
Dem Zuständigen für Allgemeine Informationstechnologie steht es frei, qualifizierte Mitglieder der Kriegsnation als Offizielle Entwickler der Kriegsnation Ragnarök zu ernennen.
Diese erhalten durch den Zuständigen definierte Aufgaben- oder Projektbereiche wie beispielsweise das Frontend der Webseite, die Datenbankstruktur oder die Botentwicklung, für deren technische Umsetzung sie verantwortlich sind.
Der Zuständige kann jederzeit technische Vorgaben machen, Anforderungen definieren oder Richtlinien zur Qualitätssicherung aufstellen. Offizielle Entwickler handeln stets im Auftrag und unter Aufsicht des Zuständigen und sind diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.
Einsetzung
Der Zuständige für Allgemeine Informationstechnologie wird auf Vorschlag des Innenministers oder eines Ratsmitglieds durch Mehrheitsbeschluss des Rats der Kriegsnation Ragnarök eingesetzt.
Es können nur technisch qualifizierte Bürger der Kriegsnation vorgeschlagen werden, die nachweislich über ausreichende Kenntnisse im Bereich Webentwicklung, Serveradministration und allgemeiner IT-Infrastruktur verfügen. Eine Anhörung des Kandidaten vor dem Rat ist vor der Wahl verpflichtend.
Amtszeit und Abwahl
Der Stand des Zuständigen für Allgemeine Informationstechnologie ist grundsätzlich unbefristet. Eine Abwahl ist möglich, wenn:
- ein Abwahlantrag durch mindestens zwei Ratsmitglieder gestellt wird und
- der Rat mit qualifizierter Mehrheit, also mindestens zwei Dritteln, der Abwahl zustimmt
Die Gründe für eine Abwahl können unter anderem sein:
- schwere technische Versäumnisse, die die Infrastruktur der Kriegsnation gefährden
- grobe Pflichtverletzungen oder Missbrauch von Zugriffsrechten
- wiederholte Missachtung von Anweisungen des Rats oder anderer autorisierter Organe
Übergabe und Dokumentationspflicht
Nach Abwahl oder Rücktritt ist der bisherige Zuständige verpflichtet, alle Passwörter, Zugangsdaten, Quellcodes, Dokumentationen und laufenden Projektstände geordnet und nachvollziehbar an seinen Nachfolger zu übergeben.
Der Rat kann in diesem Zusammenhang eine Übergabe-Inspektion anordnen und Sicherungskopien anfertigen lassen.
Sonderrechte und Verantwortlichkeit
Der Zuständige hat Zugriff auf sämtliche IT-relevanten Ressourcen der Kriegsnation Ragnarök und darf zur Wahrung der Betriebssicherheit Änderungen vornehmen, sofern diese dokumentiert und nachvollziehbar sind.
Gleichzeitig haftet der Zuständige gegenüber dem Rat für grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige technische Sabotage im Rahmen seiner Tätigkeit.
Offizielle Entwickler der Kriegsnation Ragnarök
Offizielle Entwickler der Kriegsnation Ragnarök sind durch den Zuständigen für Allgemeine Informationstechnologie eingesetzte technisch qualifizierte Bürger, die im Auftrag der Nation digitale oder serverseitige Teilbereiche bearbeiten, entwickeln und pflegen.
Sie übernehmen spezifische Aufgaben wie die Gestaltung einzelner Webseitensektionen, die Programmierung von Bots, die Wartung von Datenbanken, die Optimierung von Serverprozessen oder vergleichbare technische Arbeiten.
Die Offiziellen Entwickler erhalten ihren konkreten Zuständigkeitsbereich durch den Zuständigen für Allgemeine Informationstechnologie zugewiesen. Sie handeln stets im Rahmen der ihnen erteilten Befugnisse und unterstehen fachlich der direkten Aufsicht des Zuständigen. Für die technische Qualität, Funktionsfähigkeit und Sicherheit der von ihnen betreuten Projekte tragen sie Mitverantwortung.
Die Ernennung zum Offiziellen Entwickler erfolgt formlos durch den Zuständigen, setzt jedoch eine nachweisliche Qualifikation im jeweiligen Bereich voraus. Der Zuständige kann jederzeit Änderungen an der Zuständigkeit oder den Aufgabenbereichen vornehmen sowie Offizielle Entwickler wieder abberufen.
Offizielle Entwickler sind verpflichtet, sämtliche Arbeiten nachvollziehbar zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle Quellcodes, Zugangsdaten und technischen Abläufe bei Bedarf an den Zuständigen oder andere befugte Personen übergeben werden können.
Sie dürfen keine Änderungen an gesetzlichen Texten oder offiziellen Beschlüssen des Rats der Kriegsnation Ragnarök vornehmen, selbst wenn sie mit deren technischer Veröffentlichung beauftragt sind. Solche Inhalte sind exakt und unverändert zu übertragen.
1 Die Kriegsnation Ragnarök unterhält zur Sicherstellung ihrer inneren und äußeren Verwaltung, politischen Organisation und bürgernahen Mitbestimmung vier zentrale Ministerien als tragende Säulen der nationalen Ordnung. Diese lauten:
- das Außenministerium,
- das Innenministerium,
- das Finanzministerium,
- das Unterhaus der Bürgervertreter.
2 Diese vier Ministerien besitzen den Status verfassungsmäßig anerkannter Verwaltungsorgane der Nation. Sie sind damit berechtigt, innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche eigenständig Verwaltungsakte durchzuführen und ressortinterne Ordnungen zu erlassen, sofern diese im Einklang mit der Verfassung stehen.
3 Jedem Ministerium steht ein amtierender Minister vor, der durch ordnungsgemäße Verfahren gemäß dieser Verfassung eingesetzt und – wenn notwendig – abberufen werden kann. Die Minister vertreten ihr Ressort im Rat der Kriegsnation und koordinieren dessen Aufgaben, Beschlüsse und Personal.
4 Ausnahme: Das Finanzministerium besitzt zwar den vollen Status eines Ministeriums im Sinne dieser Verfassung, verfügt jedoch über keinen festen Sitz im Rat der Kriegsnation. Der jeweilige Finanzminister kann zu Ratssitzungen hinzugezogen werden, hat dort jedoch nur beratende Stimme, es sei denn, ihm wird vorübergehend Stimmrecht übertragen.
5 Die Ministerien dienen zugleich als organisatorische Einbindung für Mitglieder ab Level 2, die damit aktiv in Verwaltung, Entscheidungsfindung und Umsetzung ressortspezifischer Aufgaben eingebunden werden. Die Zugehörigkeit zu einem Ministerium ist verpflichtender Bestandteil des gesellschaftlichen Aufstiegs innerhalb der Kriegsnation.
6 Die vier Ministerien gelten als unveräußerliche Grundorgane der Nation. Sie dürfen weder aufgelöst noch dauerhaft deaktiviert werden. Änderungen ihrer inneren Struktur, Namensgebung oder Kompetenzen bedürfen der Zustimmung des Rats und dürfen den verfassungsmäßigen Status nicht verletzen.
7 Weiterführende Bestimmungen zu Wahl, Aufgaben, Kompetenzen, Wechselmöglichkeiten, interner Struktur, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Organen der Nation werden in gesonderten Klauseln und Regelwerken dieser Verfassung geregelt.
Mit dem Aufstieg in Level 2 ist jedes Mitglied der Kriegsnation Ragnarök verpflichtet, sich dauerhaft einem der vier zentralen Verwaltungsbereiche der Nation zuzuordnen. Dies stellt sicher, dass jedes fortgeschrittene Mitglied aktiv zur Verwaltung, politischen Gestaltung oder inneren Ordnung der Nation beiträgt.
Zur Auswahl stehen:
- Außenministerium
- Innenministerium
- Finanzministerium
- Unterhaus der Bürgervertreter
Ablauf und Fristen
- Die Wahl eines Ministeriums muss innerhalb von sieben Tagen nach Erreichen von Level 2 erfolgen.
- Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, erfolgt eine vorläufige Zuweisung durch den Innenminister. Diese bleibt bestehen, bis das Mitglied selbst eine Entscheidung trifft.
Aufnahmeprozess
- Das Mitglied reicht ein offizielles Beitrittsgesuch beim Minister des gewünschten Ressorts ein.
- Der Minister prüft das Gesuch und kann es annehmen oder mit Begründung ablehnen.
- Im Falle einer Annahme bestätigt der Minister die Aufnahme und informiert unverzüglich den Rat über die Zuordnung.
- Bei Ablehnung kann das Mitglied sich einem anderen Ressort zuwenden oder einen Vermittlungsantrag an den Rat stellen.
Rechte und Wechselmöglichkeiten
- Mit Ressortzugehörigkeit erhält das Mitglied das Recht zur Teilnahme an ressortinternen Abstimmungen, Diskussionen und Aufgabenverteilungen.
- Ein Wechsel des Ressorts ist einmal monatlich per formellem Antrag beim gewünschten Minister möglich. Dieser Antrag wird vom Minister geprüft und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Konsequenzen bei Versäumnis
- Bei einem Versäumnis von über zwei Monaten kann das Mitglied gemäß festgelegtem Recht degradiert werden (z.B. Rückstufung auf Level 1), sofern keine triftigen Gründe oder ein laufendes Verfahren zur Ressortwahl vorliegen. Die Entscheidung trifft der Rat auf Antrag des Innenministers.
Aussetzung bei überbesetzung
Sollte eines oder mehrere Ministerien vorübergehend vollständig ausgelastet sein, kann der Rat auf Antrag des jeweiligen Ministers beschließen, die Verpflichtung zur Ressortwahl für neue Level-2-Mitglieder temporär auszusetzen.
Die Schwelle der Auslastung (z.B. maximale Anzahl von Mitgliedern pro Ministerium) ist nicht allein vom jeweiligen Minister festlegbar, sondern muss transparent und verbindlich durch den Rat definiert und dokumentiert werden, um Willkür zu vermeiden.
- 35 Mitglieder für das Außenministerium
- 45 Beamte für das Innenministerium
- 5 Mitglieder für das Finanzministerium
- 12 Mitglieder für das Unterhaus der Bürgervertreter
Vorschläge zur Erhöhung der Auslastungsschwelle können von den Ministern eingebracht werden, bedürfen jedoch der Mehrheitsentscheidung des Rates.
Während der Aussetzung wird das Mitglied als "wartend" geführt, bis eine Zuweisung wieder möglich ist. Der Innenminister informiert das Mitglied über den Status und die weitere Vorgehensweise.
Die Aussetzung ist zeitlich begrenzt und wird mindestens alle 30 Tage vom Rat überprüft und gegebenenfalls angepasst oder aufgehoben.
Verbindlichkeit diplomatischer Vereinbarungen und Verpflichtungen
- Die Kriegsnation Ragnarök erkennt die absolute Verbindlichkeit aller schriftlich getroffenen Vereinbarungen auf diplomatischer Ebene an. Dies umfasst unter anderem Friedensverträge, Bündnisse, Nichtangriffspakte, Handelsverträge und sonstige Abkommen, die mit anderen Nationen, Gruppen oder Einzelpersonen geschlossen wurden. Diese Vereinbarungen sind von höchster Priorität und genießen innerhalb der Kriegsnation uneingeschränkte Gültigkeit.
- Alle Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök sind verpflichtet, die Inhalte und Bedingungen solcher diplomatischer Vereinbarungen zu respektieren und in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sicherzustellen, dass seine Handlungen im Einklang mit den diplomatischen Verpflichtungen der Kriegsnation stehen.
- Ein Verstoß gegen diplomatische Vereinbarungen durch ein Mitglied der Kriegsnation wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Integrität und das Ansehen der Nation betrachtet. Ein solches Verhalten untergräbt nicht nur die diplomatischen Bemühungen, sondern kann auch das Vertrauen in die Kriegsnation schwächen und zu internationalen Konflikten führen.
- Sollte ein Mitglied der Kriegsnation Ragnarök gegen eine schriftlich getroffene diplomatische Vereinbarung verstoßen, so wird dies mit harten Sanktionen geahndet. Diese Sanktionen können abhängig von der Schwere des Verstoßes folgende Maßnahmen umfassen:
- Abmahnung oder Verwarnung des betreffenden Mitglieds
- Temporäre Einschränkungen der Rechte und Befugnisse des Mitglieds innerhalb der Kriegsnation
- Geldstrafen oder andere Wiedergutmachungsmaßnahmen gegenüber der betroffenen Partei
- Im Falle eines schweren Verstoßes oder wiederholten Fehlverhaltens kann der Ausschluss des Mitglieds aus der Kriegsnation Ragnarök beschlossen werden
- Der Rat der Kriegsnation Ragnarök oder ein entsprechendes Gremium ist dafür verantwortlich, Verstöße gegen diplomatische Vereinbarungen zu untersuchen und Sanktionen festzulegen. In jedem Fall wird ein faires Verfahren gewährleistet, bei dem das betreffende Mitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme hat.
- Die Wahrung des Friedens, der diplomatischen Integrität und des Ansehens der Kriegsnation Ragnarök steht über den individuellen Interessen einzelner Mitglieder. Jeder Verstoß gegen diese Grundsätze wird mit der gebotenen Strenge verfolgt, um die Einheit und die internationalen Beziehungen der Kriegsnation zu schützen.
Anerkennung und Gültigkeit diplomatischer Verträge
- Damit ein Vertrag, Abkommen oder eine sonstige diplomatische Vereinbarung als rechtsverbindlich für die Kriegsnation Ragnarök anerkannt wird, bedarf es der Unterschrift des Außenministers. Ohne diese Unterschrift gilt die Vereinbarung lediglich als unverbindliche Zusicherung und entfaltet keine rechtliche Bindung für die Kriegsnation.
- Sollte ein Führungsmitglied der Kriegsnation Ragnarök ab Level 4 einen Vertrag oder eine Vereinbarung unterzeichnen, so wird diese Handlung als vorläufige, unverbindliche Absichtserklärung gewertet. Der Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn der Außenminister die Vereinbarung ebenfalls unterzeichnet und diese damit formell bestätigt.
- Der Außenminister trägt die Verantwortung, die Inhalte und Konsequenzen der Vereinbarung im Interesse der Kriegsnation zu prüfen und abzuwägen, bevor die endgültige Zustimmung erteilt wird.
- Bis zur offiziellen Unterschrift des Außenministers dürfen keine Maßnahmen oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung ergriffen oder umgesetzt werden, die die Kriegsnation rechtlich oder diplomatisch binden könnten. Alle Handlungen im Vorfeld der Unterschrift sind als diplomatische Verhandlungen zu betrachten und nicht als bindende Vereinbarungen.
- Die Art der Unterschrift kann je nach Vertrag varieiren. Muss jedoch im Vertrag festgehalten sein. Wenn dies nicht der Fall ist, ist nur ein Signiertes Buch (Minecraft) mit dem Inhalt und den Unterschrifften beider Parteien zulässig
- Durch diese Regelung soll die Konsistenz und Verlässlichkeit der diplomatischen Beziehungen der Kriegsnation Ragnarök gewahrt und sichergestellt werden, dass nur gut überlegte und geprüfte Vereinbarungen als rechtlich bindend anerkannt werden.
Anerkennung von Fraktionen und Einpersonen-Parteien auf dem Ragnarök-Discord-Server
1. Rangvergabe und Clannamen
Jede Person, die dem Ragnarök-Discord-Server beitritt, hat das Recht, einen Rang mit dem Namen ihrer Fraktion oder Partei zu erhalten. Dieser Rang kann entweder von der jeweiligen Person oder Fraktion beantragt oder von der Discord-Verwaltung von Ragnarök eigenständig erstellt werden. Die Kriterien zur Rangvergabe können sich je nach Bedarf und Struktur des Servers verändern.
2. Einteilung der Fraktionen
- Einzelpersonen: 1 bis 2 Mitglieder
- Kleine Fraktionen: 3 bis 5 Mitglieder
- Mittlere Fraktionen: 6 bis 15 Mitglieder
- Große Fraktionen: 16 bis 30+ Mitglieder
2.1 Einteilung von nicht anerkannten Gruppierungen
- Gruppe: 1 bis 2 Teilnehmende
- Haufen: 3 bis 5 Teilnehmende
- Rotte: 6 bis 15 Teilnehmende
- Horde: 16 bis 30+ Teilnehmende
3. Beantragung von Discord-Channels
Ab einer mittleren Fraktionsgröße (6 Mitglieder) können Fraktionen bis zu zwei eigene Channels auf dem Ragnarök-Discord-Server beantragen. Diese Channels dienen der internen Kommunikation und Organisation der jeweiligen Fraktion. Weitere Channels können im Ausnahmefall beantragt werden, unterliegen jedoch der Prüfung und Genehmigung durch die Discord-Verwaltung.
4. öffentliche Bekanntgabe der Anerkennung
Jede Fraktion, die offiziell auf dem Ragnarök-Discord-Server anerkannt wird, wird im Neuigkeiten-Channel des Servers öffentlich bekannt gegeben. Sollte die Struktur der Fraktion klar erkennbar sein, wird diese Bekanntgabe durch eine übersicht der Führungsstruktur der Fraktion (z.B. Repräsentanten, wichtige Mitglieder) ergänzt.
5. Kurzbeschreibung und Fraktionsstruktur
Fraktionen haben die Möglichkeit, ihre internen Strukturen sowie eine kurze Beschreibung ihrer Ziele, Werte oder besonderen Eigenschaften anzugeben. Diese Informationen werden in einem speziell dafür eingerichteten Channel auf dem Ragnarök-Discord-Server veröffentlicht, um Transparenz und eine bessere Orientierung für andere Mitglieder zu ermöglichen.
6. Vergabeverfahren für Clan-Ränge
Die Vergabe von Clan-Rängen auf dem Ragnarök-Discord-Server obliegt vorrangig dem Innenminister der Kriegsnation Ragnarök. Spieler können sich jedoch auch an den Obersten Bürgervertreter wenden, um ihren Clan-Rang zu erhalten. Der Oberste Bürgervertreter prüft die Angaben und hält anschließend Rücksprache mit dem Innenminister, welcher die Vergabe des Rangs durchführt. Die endgültige Entscheidung liegt dabei stets beim Innenminister.
7. Verantwortung bei Rangänderungen
Sollte ein Mitglied einer Fraktion oder Partei seinen Clan verlassen, ist es die Pflicht des Clan-Owners, die Discord-Verwaltung von Ragnarök darüber zu informieren. Es ist nicht die Aufgabe des Mitglieds, den Rangverlust oder die änderung zu melden. Der Clan-Owner hat unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die Zusammensetzung des Clans ändert oder wenn ein Mitglied aus dem Clan austritt.
8. Automatische Entfernung von Clan-Rängen
Die Discord-Verwaltung von Ragnarök behält sich das Recht vor, eigenständig Clan-Ränge zu entfernen, wenn festgestellt wird, dass ein Mitglied nicht mehr zu dem Clan gehört, dessen Rang es trägt. Diese Maßnahme kann ohne Vorwarnung ergriffen werden, wenn sich nachweislich herausstellt, dass die betreffende Person die Fraktion oder Partei verlassen hat, aber der Clan-Owner die änderung nicht gemeldet hat.
9. Sanktionen bei falschen Angaben
Sollten falsche Angaben zu Clanmitgliedschaften gemacht werden oder sollte der Clan-Owner versäumen, Rangänderungen zeitnah zu melden, behält sich Ragnarök vor, Sanktionen gegen den Clan zu verhängen. Diese können von der Entfernung von Clan-Rängen bis hin zu einer temporären Sperrung von Channel-Rechten reichen.
Unterhaus der Bürgervertreter
Aufgabe und Funktion
Das Unterhaus der Bürgervertreter dient als Kontrollinstanz und als repräsentatives Organ der Bürger, um sicherzustellen, dass der Rat der Nation in den Entscheidungen transparent und im besten Interesse der gesamten Bevölkerung handelt.
Struktur und Zusammensetzung
- Mitgliederzahl: Das Unterhaus besteht aus bis zu 12 Vertretern, die aus den verschiedenen Regionen der Nation gewählt werden.
- Wahlverfahren: Die Mitglieder des Unterhauses werden direkt von den Bürgern der Kriegsnation Ragnarök gewählt. Jeder Bürger ab Level 1 hat das Recht zu wählen und gewählt zu werden.
- Amtszeit: Die Amtszeit der Unterhausmitglieder beträgt zwei Jahre, mit der Möglichkeit der Wiederwahl.
Kontrolle und Zusammenarbeit
- Prüfung und Genehmigung:
- Gesetzesvorschläge: Das Unterhaus hat das Recht, Gesetzesvorschläge zu prüfen und zu genehmigen. Diese müssen vom Rat berücksichtigt und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
- Kontrolle der Exekutive: Das Unterhaus überwacht die Tätigkeiten des Rats und stellt sicher, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Interessen der Bürger stehen.
- Mediation bei Konflikten:
- Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Rat und Unterhaus werden Mediationsverfahren eingeleitet, um Kompromisse zu finden und gemeinsame Entscheidungen zu treffen.
- Transparenz und Rechenschaftspflicht:
- Regelmäßige Berichterstattung: Beide Häuser sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Aktivitäten, Entscheidungen und die Gründe für diese Entscheidungen zu berichten.
- öffentliche Einsicht: Die Bürger haben das Recht auf Einsicht in die Entscheidungsprozesse und die Möglichkeit, Stellungnahmen und Meinungen abzugeben.
Diese Struktur stellt sicher, dass es eine Möglichkeit gibt, Bürger direkt vom Volk in den Rat zu wählen, und fördert gleichzeitig Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Regierung der Kriegsnation Ragnarök.
Oberster Bürgervertreter
Der Oberste Bürgervertreter wird als Führungsposition innerhalb des Unterhauses der Bürgervertreter geschaffen, um die Koordination und Effektivität der Arbeit des Unterhauses zu verbessern und eine starke Vertretung der Bürgerinteressen zu gewährleisten.
Wahl des Obersten Bürgervertreters
- Wahlverfahren: Der Oberste Bürgervertreter wird von den Mitgliedern des Unterhauses aus ihren Reihen gewählt. Jeder Vertreter kann für dieses Amt kandidieren, und die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung.
- Amtszeit: Die Amtszeit des Obersten Bürgervertreters beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich, jedoch nicht mehr als viermal in Folge.
- Wahlmehrheit: Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen der Unterhausmitglieder erhalten. Bei einer Pattsituation erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Pflichten des Obersten Bürgervertreters
- Leitung der Sitzungen: Der Oberste Bürgervertreter leitet die Sitzungen des Unterhauses und stellt sicher, dass die Tagesordnung eingehalten wird und alle Mitglieder ihre Meinungen und Anliegen vorbringen können.
- Vertretung nach außen: Der Oberste Bürgervertreter repräsentiert das Unterhaus gegenüber dem Rat der Nation und in der öffentlichkeit. Er ist das Gesicht des Unterhauses und kommuniziert die Positionen und Entscheidungen des Unterhauses.
- Koordination der Arbeit: Der Oberste Bürgervertreter koordiniert die Arbeit der Ausschüsse und stellt sicher, dass die Beschlüsse des Unterhauses effektiv umgesetzt werden.
- überwachung der Rechenschaftspflicht: Er überwacht die Einhaltung der Transparenz- und Rechenschaftspflichtstandards sowohl im Unterhaus als auch gegenüber dem Rat der Nation.
- Entscheidungsgewalt bezüglich Gesetzesentwürfen: Bei neuen Gesetzesentwürfen muss der Rat die Zustimmung des Obersten Bürgervertreters einholen.
Absetzung des Obersten Bürgervertreters
- Misstrauensvotum: Der Oberste Bürgervertreter kann durch ein Misstrauensvotum der Unterhausmitglieder abgesetzt werden. Ein solches Votum erfordert die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Unterhauses.
- Gründe für die Absetzung: Gründe für ein Misstrauensvotum können unter anderem Amtsmissbrauch, Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur Amtsausübung oder Verlust des Vertrauens der Unterhausmitglieder sein.
- Nachfolge: Im Falle einer Absetzung oder des Rücktritts des Obersten Bürgervertreters wird innerhalb von 30 Tagen eine Neuwahl abgehalten, um einen Nachfolger zu bestimmen. Bis dahin übernimmt der stellvertretende Oberste Bürgervertreter die Aufgaben.
Diese Regelungen stellen sicher, dass der Oberste Bürgervertreter als zentrale Figur im Unterhaus fungiert, die Arbeit des Unterhauses koordiniert und eine effektive Vertretung der Bürgerinteressen gewährleistet.
Ratsmitglieder und Beförderungen
Ratsmitglieder
Ragnarök wird von einem Rat aus erfahrenen und angesehenen Mitgliedern geführt. Diese Ratsmitglieder haben das Recht, jemanden in eine höhere Position zu befördern, solange mehr als zwei Ratsmitglieder zustimmen. Jedes Ratsmitglied kann jedoch ein Veto einlegen, um eine Beförderung zu verhindern.
Beförderung von Level 1 zu Level 2
- Nach insgesamt 60 Stunden Spielzeit kann ein Mitglied von anderen Mitgliedern für eine Beförderung von Level 1 zu Level 2 vorgeschlagen werden oder sich selbst für eine Beförderung vorschlagen. Ein Mitglied kann nur einmal in 5 Tagen vorgeschlagen werden.
- Der Rat kann auch ohne die Erfüllung der Mindestspielzeit Mitglieder befördern.
- Nach 160 Spielstunden muss eine Beförderung von Level 1 zu Level 2 erfolgen. Den Beweis der Erfüllung dieser Frist muss der zu Befördernde selbst vorlegen. Dieser kann vom Rat geprüft werden.
- Die Ratsmitglieder diskutieren den Vorschlag im Falle eines Vorschlages auf Beförderung und stimmen darüber ab. Wenn mindestens drei Ratsmitglieder zustimmen, kann die Beförderung durchgeführt werden.
- Jedes Ratsmitglied hat das Recht, innerhalb einer festgelegten Frist ein Veto einzulegen. Wenn ein Veto eingelegt wird, wird die Beförderung blockiert, es sei denn, der Vorschlag wird erneut eingereicht und erhält erneut die erforderliche Zustimmung.
Ragnarökscher Eignungstest erster Güte (Bürgerschaftsprüfung)
Zweck der Prüfung
Der Test überprüft das Verständnis der Verfassung der Kriegsnation Ragnarök und dient als Voraussetzung für:
- den Aufstieg in den Regierungsrat
- den Aufstieg zum Mitglied Stufe 3
Wichtig: Der Zweck der Prüfung muss vor Prüfungsbeginn eindeutig festgelegt werden (entweder "Regierungsrat" oder "Mitglied Stufe 3"). Ein nachträglicher Wechsel oder eine Doppelverwendung des Zertifikats ist nicht gestattet.
Prüfungsdetails
- Fragenanzahl: 20
- Punkte pro Frage: 10
- Maximalpunktzahl: 200
- Inhalte:
- Verfassungsstruktur
- Rechte & Pflichten
- Institutionen & Machtverteilung
- Gesetze & Titelordnung
- Militär, Justiz und Verwaltung
Durchführung der Prüfung
- Die Prüfung wird von mindestens zwei Level-4-Mitgliedern durchgeführt.
- Ein Hauptprüfer leitet und bewertet die Prüfung.
- Ein Beisitzer überwacht und vermittelt bei Streitfällen.
- Unregelmäßigkeiten führen zu Sanktionen gegen Prüfer und möglichem Ausschluss.
Einsatzbereiche & Anforderungen
| Zweck | Mindestpunktzahl | Max. Fehler |
|---|---|---|
| Regierungsrat | 170 Punkte | 3 |
| Mitglied Stufe 3 | 150 Punkte | 5 |
| Punktzahl | Zertifikat | Gültigkeit |
|---|---|---|
| 150-169 | Bestanden | 6 Monate |
| 170-200 | Gut bestanden | 6 Monate |
Nach Ablauf von 6 Monaten verliert das Zertifikat seine Gültigkeit, wenn bis dahin kein Aufstieg erfolgt ist.
Regelung zu Prüfungsterminen
- Terminabsprache erfolgt direkt zwischen Mitglied und Prüfungsgremium.
- Das Prüfungsgremium besteht aus bestätigtem Hauptprüfer und Beisitzer.
- Bis zu drei Wunschtermine können eingereicht werden.
- Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn erfolgen.
- Versäumter Termin ohne Absage: Zählt als Fehlversuch.
- Unentschuldigtes Fernbleiben: Sperrfrist bis zu 30 Tage.
- Wiederholungen: Wartezeiten von 7 bzw. 14 Tagen, je nach Fehlversuch.
- Ausnahmen (z.B. Krankheit) sind mit Antrag möglich.
Nach Bestehen
- Erhalt eines personalisierten Zertifikats mit klar vermerktem Verwendungszweck
- Eintragung in das Prüfungsarchiv der Kriegsnation
- Freigabe zur Bewerbung oder Ernennung je nach Prüfungszweck
- Gültigkeit des Zertifikats: 6 Monate
Nach Nichtbestehen
- 1. Fehlversuch: Wartezeit 7 Tage
- 2. Fehlversuch: Nachschulung verpflichtend, Wartezeit 14 Tage
- 3. Fehlversuch: Sperrfrist 60 Tage, Wiederholung nur unter Aufsicht
- Täuschungsversuch: Sperre 120 Tage, Aberkennung aller bisherigen Leistungen
Aufstieg von Level 2 zu Level 3
Der Aufstieg von Level 2 zu Level 3 ist ein bedeutender Schritt innerhalb der Kriegsnation Ragnarök. Er markiert den übergang von einem erfahrenen Mitglied zu einer Führungspersönlichkeit mit erweiterten Rechten und Verantwortungen. Dieser Schritt setzt fundiertes Wissen über die Verfassung, die Geschichte sowie die organisatorische Struktur der Nation voraus. Um sicherzustellen, dass Mitglieder die notwendigen Kenntnisse besitzen und sich aktiv mit den Prinzipien der Nation identifizieren, ist das erfolgreiche Absolvieren des Ragnarökschen Eignungstests erster Güte erforderlich.
Die genauen Regelungen, Inhalte, Punkteschwellen sowie Gültigkeit und Zwecke des Eignungstests sind in einer gesonderten Klausel der Verfassung festgelegt.
Voraussetzungen für den Aufstieg
- Der Aufstieg in Level 3 erfolgt auf Antrag des Mitglieds an den Rat.
- Ein Mitglied kann frühestens nach 200 absolvierten Spielstunden nach seiner Beförderung zu Level 2 den Aufstieg anstreben.
- Die Spielstunden müssen durch autorisierte Personen überprüft und bestätigt werden.
- Der Aufstieg kann nur durch ein einstimmiges Veto der Ratsmitglieder verhindert werden.
- Vor Beginn der Prüfung muss eindeutig der Zweck "Aufstieg zu Level 3" festgelegt und dokumentiert werden.
Ablauf des Aufstiegsverfahrens
Vorbereitung auf den Eignungstest
Das Mitglied erhält eine Mindestvorbereitungszeit von 48 Stunden, um sich mit folgenden Themen auseinanderzusetzen:
- Die Verfassung der Nation
- Die organisatorische Struktur der Nation
Festlegung des Testtermins
Die genauen Regelungen zu Prüfungsterminen sind in einer gesonderten Klausel zu Prüfungsterminen festgelegt. Darin geregelt sind insbesondere:
- Absprache der Termine mit dem Prüfungsgremium (Hauptprüfer + Beisitzer)
- Möglichkeit zur Einreichung von drei Wunschterminen
- Fristen für Absagen und Konsequenzen bei Fernbleiben
- Wiederholungswartezeiten und mögliche Ausnahmen
Durchführung des Ragnarökschen Eignungstests erster Güte
- Die Prüfung erfolgt unter Aufsicht von mindestens zwei Level-4-Mitgliedern (Hauptprüfer & Beisitzer).
- Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverlauf führen zu Sanktionen gegen die Prüfer.
- Der Test umfasst 20 Multiple-Choice-Fragen.
- Mindestens 15 von 20 Fragen müssen korrekt beantwortet werden.
- Hierbei ist zu beachten, das der Test in seiner eigenen Klausel noch weiter ausgeführt und behandelt wird.
Wiederholung des Tests bei Nichtbestehen
- Wartezeit von mindestens einer Woche bis zur Wiederholung, je nach Prüfungsordnung.
- Freiwilliges Coaching kann angeboten werden.
- Der Test wird in einer eigenen Klausel weiter ausgeführt.
Beförderung zu Level 3
- Erfolgreiche Absolventen werden in die interne Mitgliederliste aufgenommen.
- Die Level-3-Rolle auf Discord wird vergeben.
- öffentliche Bekanntgabe nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds.
Bedeutung des Aufstiegs zu Level 3
Mitglieder auf Level 3 sind bewährte und zuverlässige Mitglieder. Sie können für Führungsaufgaben oder spezielle Projekte in Betracht gezogen werden.
Ablehnung einer Beförderung
jedes Mitglied hat das Recht, eine Beförderung abzulehnen, selbst wenn es die erforderlichen Kriterien erfüllt. In diesem Fall bleibt das Mitglied auf seinem derzeitigen Level, und der Vorschlag wird nicht weiterverfolgt, es sei denn, das Mitglied ändert seine Meinung und reicht den Vorschlag erneut ein.
Degradierung
Die Ratsmitglieder können Mitglieder auch degradieren, wenn sie gegen die Gesetze der Nation verstoßen oder längere Zeit inaktiv sind.
- Ein Ratsmitglied kann eine Degradierung vorschlagen und muss die Gründe dafür angeben.
- Die anderen Ratsmitglieder diskutieren den Vorschlag und stimmen darüber ab. Wenn mindestens drei Ratsmitglieder zustimmen, kann die Degradierung durchgeführt werden.
- Jedes Ratsmitglied hat das Recht, innerhalb einer festgelegten Frist ein Veto einzulegen. Wenn ein Veto eingelegt wird, wird die Degradierung blockiert, es sei denn, der Vorschlag wird erneut eingereicht und erhält erneut die erforderliche Zustimmung.
Verleihung von Titeln
Ratsmitglieder haben das Recht, bestimmte Titel, die den verschiedenen Leveln entsprechen, an Mitglieder zu verleihen, um ihre Verdienste und Fähigkeiten anzuerkennen.
- Bürger können auch selbständig einen Titel für sich anfordern. Dies wird dann vom Rat überprüft und eventuell freigegeben.
- Die Verleihung von Titeln sollte durch eine demokratische Abstimmung erfolgen, bei der mindestens drei Ratsmitglieder zustimmen müssen.
- Die Verleihung von Titeln kann aufgrund außergewöhnlicher Leistungen, Verdienste im Kampf, strategischer Fähigkeiten oder herausragender Führungsfähigkeiten erfolgen.
- Jedes Ratsmitglied kann Vorschläge für die Verleihung von Titeln machen, und die anderen Ratsmitglieder diskutieren und stimmen darüber ab.
- Gründungsmitglieder dürfen zusätzlich zu ihrem einzigartigen Titel auch einen Titel des vierten Levels tragen.
- Ein Titel des vierten Levels darf nur von einer Person zur selben Zeit getragen werden.
Zweigstellenkonzept für die Kriegsnation Ragnarök
1. Grundidee: Zweigstellenmodell
Die Kriegsnation Ragnarök organisiert sich in verschiedenen Spielen und Minecraft-Servern durch Zweigstellen. Diese werden von Verwaltern geführt und bieten sowohl strukturelle Ordnung als auch Anpassungsfähigkeit, um auf die Besonderheiten jedes Spiels oder Servers einzugehen. Jede Zweigstelle agiert unabhängig, aber in enger Verbindung zur Hauptnation.
2. Struktur der Zweigstellen
a. Verwalter (Zweigstellenleiter)
Aufgabe: Der Verwalter leitet die Zweigstelle, organisiert Rekrutierungsaktivitäten, stellt die Verbindung zur Hauptnation sicher und passt die Struktur der Zweigstelle an die Dynamik des jeweiligen Spiels an. Ein Zweigstellenleiter muss mindestens dem Level 2 angehören.
Verantwortungen:
- Rekrutierung und Verwaltung der Spieler in der Zweigstelle.
- Organisation von Events, angepasst an die Bedürfnisse der Mitglieder.
- Regelmäßige Berichte an die Hauptnation, um den Austausch sicherzustellen.
b. Flexibilität im Aufbau
Die Größe und Art der Zweigstelle hängt vom Spiel oder Server ab. Während einige Zweigstellen stark strukturiert sind (z.B. für wettbewerbsorientierte Spiele), können andere eine lockerere Atmosphäre pflegen, um kreativen Spielraum zu ermöglichen.
c. Anpassungsfähige Rollen
Jede Zweigstelle kann je nach Bedarf Offizielle und Moderatoren ernennen, die in der Verwaltung helfen und neue Spieler betreuen.
3. Rekrutierungsstrategie
a. Zielgruppe
Die Rekrutierung richtet sich an verschiedene Spielertypen, von kompetitiven Spielern bis hin zu Casual-Gamern. Wichtig ist, dass neue Mitglieder gut zur Kultur der Kriegsnation passen und bereit sind, sich an der Gemeinschaft zu beteiligen.
b. Methoden zur Rekrutierung
- In-Game Präsenz:
- Events und Aktivitäten: Jede Zweigstelle veranstaltet regelmäßig In-Game-Events (PvP, Bauwettbewerbe, Quests), die auf das jeweilige Spiel angepasst sind. Diese Aktivitäten fördern die Rekrutierung durch aktive Präsenz und einladende Atmosphäre.
- Botschaften und Stützpunkte: Auf populären Servern werden Botschaften oder Stützpunkte errichtet, an denen interessierte Spieler Informationen zur Kriegsnation erhalten und sich direkt bewerben können.
- Cross-Plattform-Präsenz:
- Discord-Server: Jede Zweigstelle hat eine eigene Sektion im zentralen Discord-Server der Kriegsnation Ragnarök. Hier können neue Mitglieder einfach beitreten und sich informieren.
- Social Media und Foren: Aktive Rekrutierung in Foren und Social-Media-Kanälen der jeweiligen Spiele, um die Nation bekannt zu machen und neue Spieler zu erreichen.
c. Flexibilität in der Rekrutierung
- Unkomplizierte Aufnahmeprozesse: Der Rekrutierungsprozess sollte so gestaltet sein, dass er leicht zugänglich ist. Interessierte Spieler können einfach eine Bewerbung einreichen oder an einem Event teilnehmen, um die Kriegsnation kennenzulernen.
- Langfristige Integration: Neue Mitglieder durchlaufen eine flexible Eingliederung, in der sie sich an die Kultur und Ziele der Nation gewöhnen. Während einige schnell in Führungsrollen aufsteigen wollen, nehmen sich andere Zeit, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
4. Verwaltung und Kommunikation
a. Zentrale Koordination
Die Kriegsnation Ragnarök verfügt über eine zentrale Koordinationsstruktur, die den Informationsfluss zwischen den Zweigstellen sicherstellt. Jede Zweigstelle hat regelmäßige Berührungspunkte mit der Hauptnation, um über den Fortschritt der Rekrutierungen und Aktivitäten zu berichten.
b. Flexible Kommunikation
- Verwaltertreffen: In regelmäßigen Abständen finden Treffen der Verwalter statt, um Ideen auszutauschen und Strategien für die Expansion zu entwickeln. Jede Zweigstelle kann hier ihre Erfahrungen teilen und Feedback geben.
5. Erweiterung auf neue Plattformen
a. Flexible Zweigstellengründung
Wenn ein neues Spiel oder ein Minecraft-Server für eine Zweigstelle infrage kommt, kann ein Verwalter experimentell eingesetzt werden, um die Umgebung zu testen. Sollten sich diese neuen Plattformen als erfolgreich erweisen, wird die Zweigstelle offiziell etabliert und in die Hauptstruktur der Nation integriert.
b. Kooperationen
Um schnell und flexibel zu expandieren, kooperiert die Kriegsnation Ragnarök auch mit anderen Clans oder Gilden, die ähnliche Ziele verfolgen. Diese Kooperationen können zur übernahme kleinerer Gruppen führen, die in die Kriegsnation integriert werden.
6. Erfolgsüberwachung
- Flexibles Monitoring: Die Leistung jeder Zweigstelle wird durch weiche Ziele überwacht. Dies können die Anzahl neuer Mitglieder, die Aktivität der Mitglieder oder die Teilnahme an Events sein. Wichtig ist, dass jede Zweigstelle ihre Ziele an ihre spezifischen Gegebenheiten anpasst.
- Feedbackschleifen: Regelmäßiges Feedback von den Verwaltern und Mitgliedern wird genutzt, um das Konzept laufend anzupassen und zu optimieren.
Sonderbestimmungen für Zweigstellen
- Ressourcenverwaltung: Regeln zur Sammlung, Verteilung und Nutzung von Ressourcen, um eine faire und effiziente Nutzung sicherzustellen, besonders in Spielen mit begrenzten Ressourcen (z.B. Minecraft).
- PVP und Krieg: Festlegung von Bedingungen zur Kriegserklärung, Diplomatie, Fair-Play-Regeln (z.B. Vermeidung von Spawn-Killing) in PvP-orientierten Spielen.
- Event-Teilnahme: Teilnahmevoraussetzungen für Raids, Events oder Gildenmissionen, inklusive Rollenverteilung und Vorbereitungsregeln in MMORPGs.
- Verhaltensregeln: Etablierung von Chat-Etikette und respektvollen Kommunikationsstandards in Sprach- und Textkanälen, sowie Protokolle zur Konfliktlösung.
- Spielzeit und Anwesenheitspflicht: Mindestspielzeiten und Meldepflicht bei längeren Abwesenheiten, um die Aktivität der Mitglieder sicherzustellen.
- Rangsystem: Einführung eines Rangaufstiegssystems basierend auf Teilnahme, Engagement und Beiträgen zur Zweigstelle, inklusive Sonderrechten für höhere Ränge.
- Anti-Cheat-Maßnahmen: Klare Regeln und Strafen bei Cheating, Exploits oder Hacks, sowie Prozesse zur Berichterstattung von Verstößen.
- Langfristige Ziele: Festlegung von langfristigen Gildenzielen, wie der Ausbau von Basen oder die Eroberung von Territorien, mit klaren Beteiligungspflichten für die Mitglieder.
Vertragliche Regelungen zur Abgabe von verbindlichen Erklärungen und Versicherungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök
1. Einführung
Innerhalb der Kriegsnation Ragnarök besteht die Möglichkeit, dass Mitglieder und die Nation in bestimmten Fällen verbindliche Erklärungen und Versicherungen abgeben, die eine hohe Verbindlichkeit und Verlässlichkeit besitzen. Diese Vereinbarungen stellen sicher, dass getroffene Absprachen rechtsverbindlich sind und die Interessen beider Seiten gewahrt bleiben. Nach der Unterzeichnung können diese Vereinbarungen nur mit der Zustimmung beider Parteien aufgehoben oder geändert werden. Dies sichert das gegenseitige Vertrauen und gewährleistet die Integrität der Nation.
2. Verbindliche Erklärungen und Versicherungen
Verbindliche Erklärungen und Versicherungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök sind rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien der Kriegsnation und dem Mitglied. Diese Erklärungen stellen eine verpflichtende Zusicherung dar und können in verschiedenen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel:
- Wahrheitsverpflichtung: Das Mitglied verpflichtet sich zur vollständigen Wahrheit. Falsche oder irreführende Angaben sind unter keinen Umständen zulässig.
- Schriftform und Unterschriften: Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und sowohl von einem offiziellen Vertreter der Kriegsnation als auch vom Mitglied eigenhändig unterschrieben werden. Nur so erlangt sie volle rechtliche Verbindlichkeit.
- Bindung beider Parteien: Die Unterschrift beider Parteien des Mitglieds und der Nation durch einen Repräsentanten ist zwingend erforderlich. Es handelt sich um eine Vereinbarung, die auf gegenseitigem Einverständnis basiert und ohne beidseitige Zustimmung nicht geändert oder aufgehoben werden kann.
- Verantwortung: Beide Seiten sind für die Einhaltung der Vereinbarung verantwortlich. Sollte eine der Parteien gegen die Erklärung verstoßen, werden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.
3. Unwiderruflichkeit nach Unterschrift
Nach der Unterzeichnung einer verbindlichen Erklärung ist die Vereinbarung für beide Parteien bindend und kann nur unter besonderen Bedingungen aufgehoben oder modifiziert werden:
- Beidseitige Zustimmung: Eine änderung oder Annullierung der Vereinbarung ist nur möglich, wenn sowohl das Mitglied als auch der offizielle Repräsentant der Kriegsnation einer solchen änderung zustimmen. Eine einseitige Auflösung ist unter keinen Umständen erlaubt.
- Keine Ausnahmen: Weder die Führungsebene der Kriegsnation, noch ihre Gründungsmitglieder oder andere Entscheidungsträger der Nation haben das Recht, eine getroffene und unterzeichnete Vereinbarung einseitig für ungültig zu erklären oder aufzuheben. Diese Unwiderruflichkeit stellt sicher, dass keine Partei willkürliche änderungen durchsetzen kann.
- Schutz der Verbindlichkeit: Die Regelung schützt beide Seiten davor, dass Vereinbarungen im Nachhinein abgeändert oder aufgehoben werden, ohne dass beide Parteien zustimmen. Selbst unter außergewöhnlichen Umständen bleibt die Vereinbarung bis zur beidseitigen Zustimmung zu einer änderung oder Aufhebung vollständig rechtswirksam.
4. Anwendungsbereiche der Erklärungen
Verbindliche Erklärungen können in einer Vielzahl von Situationen erforderlich sein, etwa:
- Verwaltung und Anträge: Zur Bestätigung der Richtigkeit von Anträgen, Anfragen oder persönlichen Angaben, die an die Führung der Kriegsnation gerichtet werden.
- Ressourcenverwaltung: Bei der Verwaltung von Ressourcen, Projekten oder finanziellen Mitteln innerhalb der Nation kann eine verbindliche Erklärung verlangt werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.
- Regelverstöße und Konfliktfälle: Sollte ein Mitglied in einem Streitfall eine Erklärung abgeben müssen, um seine Unschuld zu beweisen oder seine Position darzulegen, ist diese Erklärung bindend und wird bei der Entscheidung des Rates berücksichtigt.
5. Sanktionen bei Verstößen gegen die Erklärung
Verstöße gegen eine unterzeichnete Erklärung oder Versicherung ziehen schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Sollten sich falsche Angaben herausstellen oder Verpflichtungen nicht eingehalten werden, folgt eine Untersuchung und mögliche Sanktionen:
- Interne Untersuchung: Eine interne Untersuchung wird eingeleitet, um den Sachverhalt aufzuklären. Das Mitglied wird zur Stellungnahme aufgefordert, und alle relevanten Beweise werden überprüft.
- Disziplinarmaßnahmen: Abhängig von der Schwere des Verstoßes können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die von schriftlichen Verwarnungen bis hin zum vollständigen Ausschluss des Mitglieds aus der Kriegsnation reichen.
- Schadensersatzforderungen: Sollte die Nation durch den Verstoß finanziellen oder materiellen Schaden erleiden, kann das Mitglied zum Schadensersatz verpflichtet werden.
6. Bereitstellung der Erklärungen
Beide Parteien, sowohl die Kriegsnation als auch das Mitglied, haben das Recht, den Vertragstext der verbindlichen Erklärung vorzubereiten. Der finale Text wird jedoch von beiden Seiten gemeinsam festgelegt und muss vor der Unterzeichnung von beiden Parteien vollständig geprüft und verstanden werden:
- Mitgliedsseitige Vorschläge: Das Mitglied kann den Text der Erklärung vorbereiten und einreichen, etwa um in einem Konfliktfall eine Versicherung seiner Unschuld abzugeben.
- Nationsseitige Vorschläge: Die Kriegsnation kann Erklärungen formulieren, etwa zur Bestätigung von Projekten oder zur Einhaltung interner Regeln.
- Verpflichtende Prüfung: Bevor eine Erklärung unterzeichnet wird, haben beide Parteien das Recht und die Pflicht, den Text gründlich zu prüfen. Nach der Unterschrift kann der Text nur durch beidseitige Zustimmung geändert oder aufgehoben werden.
7. Schutzmechanismen gegen unrechtmäßige Annullierung
Ein wesentliches Element dieser Regelung ist der Schutz vor einseitiger oder willkürlicher Annullierung oder änderung der Vereinbarung. Die Kriegsnation Ragnarök stellt sicher, dass niemand, auch nicht die oberste Führungsebene oder Gründungsmitglieder, die Verbindlichkeit der Vereinbarung in Frage stellen kann:
- Keine Sonderrechte für Führungspersonen: Weder die Gründungsmitglieder, noch die Führungsorgane oder der Rat der Kriegsnation haben das Recht, eine getroffene Vereinbarung ohne die Zustimmung des Mitglieds für ungültig zu erklären. Dies schützt das Mitglied vor Machtmissbrauch und stellt sicher, dass die Nation sich ebenfalls an ihre Verpflichtungen hält.
- Verbindlichkeit für alle Parteien: Jede unterzeichnete Erklärung ist für beide Parteien bindend, und keine Partei kann sich ohne Zustimmung der anderen aus der Vereinbarung zurückziehen oder diese ändern.
8. Schlussbestimmungen
Die Abgabe von verbindlichen Erklärungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen Mitgliedern und der Nation. Die Regeln zur Unwiderruflichkeit und zur Beidseitigkeit der Entscheidungen garantieren, dass alle Vereinbarungen fair und transparent abgewickelt werden. Verstöße gegen diese Vereinbarungen werden streng geahndet, um die Integrität und das reibungslose Funktionieren der Nation zu sichern. Beide Parteien verpflichten sich, die getroffenen Vereinbarungen zu respektieren und zu schützen.
Austritt aus der Kriegsnation Ragnarök
1. Recht auf Austritt
Jeder Bürger der Kriegsnation Ragnarök hat das unveräußerliche Recht, seinen Austritt aus der Nation zu erklären. Dieses Recht ist Teil der grundlegenden Freiheiten der Bürger und darf nicht eingeschränkt oder verweigert werden.
2. Verfahren für den Austritt
- Austrittserklärung: Der Bürger muss seinen Austrittswunsch schriftlich beim Obersten Bürgervertreter einreichen. Die Erklärung muss den vollen Namen des Bürgers, die Staatsbürgerschaft und eine Begründung für den Austritt enthalten (freiwillig).
- Bearbeitungszeit: Nach Einreichung der Austrittserklärung hat der Oberste Bürgervertreter eine Bearbeitungszeit von maximal 14 Tagen, um die Austrittserklärung zu bestätigen und zu dokumentieren.
- Dokumentation: Der Austritt wird in einem öffentlichen Register festgehalten, das für alle Bürger zugänglich ist. Dies dient der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Bürgerbewegungen innerhalb der Nation.
3. Rechte und Pflichten nach dem Austritt
- Verlust der Staatsbürgerschaft: Mit dem Austritt verliert der Bürger automatisch sämtliche Rechte und Privilegien, die mit der Staatsbürgerschaft der Kriegsnation Ragnarök verbunden sind, einschließlich des Wahlrechts, des Zugangs zu Bürgerinitiativen und der Nutzung nationaler Ressourcen.
- Erfüllung bestehender Verpflichtungen: Verpflichtungen, die vor dem Austritt eingegangen wurden (z.B. finanzielle Verbindlichkeiten oder laufende Projekte), müssen erfüllt oder anderweitig geregelt werden, bevor der Austritt endgültig bestätigt wird.
- Rückkehrrecht: Ein ehemaliger Bürger, der ausgetreten ist, hat das Recht, erneut die Staatsbürgerschaft der Kriegsnation Ragnarök zu beantragen. Der Antrag unterliegt einer überprüfung durch den Rat und muss mindestens 6 Monate nach dem Austritt gestellt werden.
4. Schutz von Staatsgeheimnissen nach dem Austritt
- Vertraulichkeitspflicht: Ehemalige Bürger, insbesondere jene, die während ihrer Zeit in der Kriegsnation Zugang zu vertraulichen Informationen oder Staatsgeheimnissen hatten, sind rechtlich verpflichtet, diese Informationen weiterhin geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auf unbestimmte Zeit und erlischt nicht mit dem Austritt.
- Verschwiegenheitsvereinbarung: Vor der endgültigen Bestätigung des Austritts müssen Bürger, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, keine Staatsgeheimnisse oder sensiblen Informationen an Dritte weiterzugeben. Die Nichtunterzeichnung dieser Vereinbarung führt zur Aussetzung des Austrittsprozesses.
- überwachung und Durchsetzung: Nach dem Austritt wird der ehemalige Bürger, wenn er Zugang zu sensiblen Informationen hatte, für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten überwacht, um sicherzustellen, dass keine Geheimnisse weitergegeben werden. Eine überwachungsinstanz, bestehend aus dem Geheimdienst der Kriegsnation, wird dafür verantwortlich sein.
- Rechtliche Konsequenzen bei Geheimnisverrat: Sollte ein ehemaliger Bürger nachweislich Staatsgeheimnisse an Dritte weitergeben, drohen harte rechtliche Konsequenzen, einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung. Dies kann eine Anklage wegen Hochverrats oder Spionage beinhalten, die nach den Gesetzen der Kriegsnation Ragnarök streng geahndet werden.
- Internationale Sicherheitsabkommen: Im Falle des Verdachts auf Geheimnisverrat kann die Kriegsnation Ragnarök internationale diplomatische und rechtliche Kanäle nutzen, um den Bürger, auch nach seinem Austritt, zur Verantwortung zu ziehen.
5. Sonderregelungen
- Austritt während Krisenzeiten: Während aktiver militärischer Konflikte oder anderer nationaler Krisen kann der Austritt aufgeschoben werden, bis die Krisensituation offiziell beendet ist, um die Stabilität und Sicherheit der Nation zu gewährleisten.
- Berufung: Sollte es Unstimmigkeiten im Austrittsverfahren geben, hat der Bürger das Recht, eine Berufung beim Obersten Bürgervertreter einzulegen. Die Entscheidung der Berufung erfolgt durch den Rat der Nation innerhalb von 30 Tagen.
Discord Regelwerk der Kriegsnation Ragnarök
§1 Grundlegende Prinzipien
1. Respekt und Würde
- 1.1 Jedes Mitglied der Kriegsnation Ragnarök ist verpflichtet, andere Mitglieder mit Respekt und Würde zu behandeln. Diskriminierung, Mobbing, Hassrede oder jegliche Form von persönlicher Beleidigung wird nicht geduldet.
- 1.2 Konstruktive Kritik ist erlaubt und erwünscht, jedoch müssen persönliche Angriffe unbedingt vermieden werden.
2. Verhalten und Kommunikation
- 2.1 Die Kommunikation in allen Text und Sprachkanälen muss stets respektvoll und sachlich sein.
- 2.2 Der Missbrauch von Ping-Funktionen, Spamming (in Gif oder Text form) oder das Flooden von Nachrichten ist verboten.
- 2.3 Das Teilen von unangemessenen oder extremen Inhalten, insbesondere NSFW (Not Safe For Work) Material, ist untersagt.
§2 Hierarchie und Weisungsgebundenheit
1. Rangstruktur
- 1.1 Die Kriegsnation Ragnarök ist in fünf Rangstufen gegliedert:
- Besucher: Besucher also Personen die nicht zur Kriegsnation gehüren sind gegenüber Level 2 Mitgliedern weisungsgebunden
- Level 1: Neue Mitglieder, die in der Hierarchie den niedrigsten Rang einnehmen.
- Level 2: Mitglieder, die nach gewisser Zeit und Aktivität befördert wurden; ab dieser Stufe sind Besucher des Discord-Servers diesen Mitgliedern weisungsgebunden.
- Level 3: Erfahrene Mitglieder mit erweiterten Rechten; Level 1 und Level 2 Mitglieder sind diesen weisungsgebunden.
- Level 4: Offiziere oder Veteranen; sie haben die Autorität, Level 3 und darunterliegende Mitglieder zu führen.
- Level 5: Führungsstab, sie geben die strategische Richtung vor und haben Weisungsbefugnis über alle anderen Level.
2. Weisungsgebundenheit
- 2.1 Mitglieder von Level 1 sind verpflichtet, Anweisungen von Level 3 oder höheren Mitgliedern zu befolgen.
- 2.2 Besucher, die nicht zur Kriegsnation gehören, sind ab Level 2 Mitgliedern weisungsgebunden und müssen deren Anweisungen befolgen.
- 2.3 Level 3 Mitglieder sind den Anweisungen von Level 4 Mitgliedern unterworfen.
- 2.4 Level 4 Mitglieder sind weisungsgebunden gegenüber Level 5, welche die höchsten Befugnisse besitzen.
3. Weisungsrecht und Verantwortung
- 3.1 Jedes Mitglied, das weisungsbefugt ist, muss sicherstellen, dass seine Anweisungen klar und sachlich formuliert sind.
- 3.2 Missbrauch von Weisungsbefugnissen wird streng geahndet und kann zu einer Degradierung oder dem Ausschluss aus dem Server führen.
§3 Verhalten im Chat und auf dem Server
1. Themenbezogene Kommunikation
- 1.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich an die themenspezifischen Kanäle zu halten und Beiträge in den dafür vorgesehenen Kanälen zu posten.
- 1.2 Off-Topic Diskussionen sind in dafür vorgesehenen Kanälen gestattet, sollten jedoch die Hauptthemen nicht stören.
- 1.3 Im No-Rules-Chat gelten keine Regeln (die Einzige Ausnahme stellt doxing da)
2. Verbotene Inhalte
- 2.1 Es ist verboten, Inhalte zu teilen, die gegen die Discord-Nutzungsrichtlinien oder lokale Gesetze verstoßen.
- 2.2 Insbesondere das Posten von illegalen, urheberrechtlich geschützten oder extremen Inhalten ist streng untersagt.
3. Diskussionen über Politik und Religion
- 3.1 Diskussionen über reale politische oder religiöse Themen sind zu vermeiden, um unnötige Konflikte zu verhindern.
§4 Umgang mit Konflikten und Streitigkeiten
1. Konfliktmanagement
- 1.1 Konflikte zwischen Mitgliedern sollten nach Möglichkeit privat geklärt werden. Öffentliche Auseinandersetzungen sind zu vermeiden.
- 1.2 Bei unlösbaren Konflikten ist ein Moderator oder ein Mitglied der höheren Ränge (Level 4 oder 5) hinzuzuziehen.
2. Schlichtung durch Moderation
- 2.1 Moderatoren oder höher gestellte Mitglieder haben das Recht, in Konflikte einzugreifen und Lösungen vorzuschlagen.
- 2.2 Entscheidungen der Moderation sind zu respektieren und Folge zu leisten.
3. Sanktionen bei Konfliktverstößen
- 3.1 Racheakte, Drohungen oder Mobbing im Zusammenhang mit Konflikten führen zu sofortigen Sanktionen, einschließlich temporärer Sperren oder Ausschluss.
§5 Beiträge und Inhaltsnutzung
1. Urheberrecht und Lizenzierung
- 1.1 Mitglieder sind verpflichtet, beim Teilen von Inhalten sicherzustellen, dass diese nicht urheberrechtlich geschützt oder illegal sind.
- 1.2 Bei geteilten Inhalten muss die Quelle oder der Urheber angegeben werden, sofern dies erforderlich ist.
2. Werbung und Eigenpromotion
- 2.1 Werbung für externe Server, Produkte oder Dienstleistungen ist nur nach Genehmigung durch ein Mitglied von Level 5 gestattet.
- 2.2 Eigenpromotion ist in speziell dafür vorgesehenen Kanälen erlaubt, sollte jedoch nicht überhandnehmen.
§6 Teilnahme an Events und Aktivitäten
1. Verpflichtung zur Teilnahme
- 1.1 Mitglieder sind angehalten, aktiv an Clan-Events und -Aktivitäten teilzunehmen. Abwesenheiten sollten rechtzeitig gemeldet werden.
- 1.2 Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann zur Degradierung oder zum Ausschluss führen.
2. Verhalten während Events
- 2.1 Während Events sind die Anweisungen der Veranstalter und höheren Mitglieder (Level 4 oder 5) strikt zu befolgen.
- 2.2 Unangemessenes Verhalten während eines Events wird nicht toleriert und kann zu sofortigen Sanktionen führen.
§7 Namensgebung und Profilbilder
1. Angemessene Namenswahl
- 1.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Benutzernamen zu wählen, der nicht anstößig, diskriminierend oder beleidigend ist.
- 1.2 Admins behalten sich das Recht vor, unangemessene Namen zu ändern oder Mitglieder zu verwarnen.
2. Profilbilder
- 2.1 Profilbilder müssen den allgemeinen Verhaltensregeln entsprechen und dürfen keine anstößigen oder extremen Inhalte zeigen.
- 2.2 Verstöße gegen diese Regel führen zur Aufforderung, das Bild zu ändern, oder bei wiederholten Verstößen zur Sanktionierung.
§8 Datenschutz und Sicherheit
1. Schutz persönlicher Daten
- 1.1 Das Teilen persönlicher Informationen, wie Telefonnummern, Adressen oder Passwörter, ist untersagt und wird aus Sicherheitsgründen nicht empfohlen.
- 1.2 Mitglieder müssen die Privatsphäre anderer respektieren und dürfen keine vertraulichen Informationen ohne Zustimmung weitergeben.
2. Schutz vor Missbrauch
- 2.1 Verdächtiges Verhalten oder versuchter Missbrauch von persönlichen Daten sollte unverzüglich einem Mitglied von Level 4 oder 5 gemeldet werden.
§9 Sanktionen und Strafmaßnahmen
1. Verwarnungen und Sanktionen
- 1.1 Bei Verstößen gegen die Regeln können Mitglieder verwarnt, temporär gesperrt oder dauerhaft vom Server ausgeschlossen werden.
- 1.2 Sanktionen werden nach Schwere des Vergehens und dem bisherigen Verhalten des Mitglieds bemessen.
2. Degradierung und Ausschluss
- 2.1 Wiederholte Verstöße oder schwerwiegende Regelbrüche können zur Degradierung innerhalb der Rangstufen führen.
- 2.2 Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss aus dem Server erfolgen.
§10 Änderungen am Regelwerk
1. Anpassungen und Bekanntgabe
- 1.1 Das Regelwerk kann durch die Level 5 Mitglieder jederzeit geändert oder angepasst werden.
- 1.2 Änderungen werden im Ankündigungskanal bekanntgegeben und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.
2. Mitgliederpflicht
- 2.1 Es liegt in der Verantwortung jedes Mitglieds, sich über Änderungen des Regelwerks zu informieren.
- 2.2 Unwissenheit über eine Regeländerung entbindet nicht von der Pflicht, diese zu befolgen.
Sonderbefugnisse zur Moderation und Vollstreckung
Sonderbefugnisse für Discord-Moderatoren
1.1. Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök können durch den Innenminister oder einen von ihm autorisierten Vertreter mit Sonderbefugnissen zur Moderation und Vollstreckung auf dem offiziellen Discord-Server der Kriegsnation Ragnarök ausgestattet werden.
1.2. Diese Befugnisse sind ausschließlich dazu bestimmt, die Einhaltung der Verfassung und des Discord-Regelwerks sicherzustellen sowie die Ordnung und Sicherheit auf dem Discord-Server zu gewährleisten.
1.3. Es dürfen nur Time-Outs ausgesprochen werden.
1.4. Die maximale Strafdauer beträgt einen Monat.
Auswahlkriterien und Einschränkungen
2.1. Zur Vergabe von Sonderbefugnissen kommen nur Mitglieder in Frage, die mindestens den Status Level 2 auf dem Discord-Server der Kriegsnation besitzen.
2.2. Bewerber für diese Befugnisse müssen über eine nachweislich vorbildliche Verhaltensweise und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein verfügen.
2.3. Die Sonderbefugnisse sind auf moderative Tätigkeiten (Time-Outs) beschränkt und dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung oder zur Bevorzugung einzelner Parteien verwendet werden.
Verantwortlichkeit und Kontrolle
3.1. Moderatoren mit Sonderbefugnissen unterstehen der Aufsicht des Innenministers und des Rats der Kriegsnation Ragnarök.
3.2. Jede Ausübung von Sonderbefugnissen muss dokumentiert und auf Anfrage durch den Innenminister oder den Rat begründet werden. Es müssen dabei Beweise für die Ausübung abrufbar sein.
3.3. Missbrauch der Sonderbefugnisse wird mit Disziplinarmaßnahmen geahndet, die bis zur dauerhaften Aberkennung des Rangs oder dem Ausschluss aus der Kriegsnation führen können.
Widerruf und überprüfung
4.1. Die Vergabe von Sonderbefugnissen kann jederzeit durch den Innenminister oder den Rat widerrufen werden.
4.2. Eine regelmäßige überprüfung der Aktivitäten und Entscheidungen der Moderatoren erfolgt in Abständen von maximal drei Monaten, um Missbrauch zu verhindern und Transparenz zu gewährleisten.
Regelung der Loot-Verteilung bei Events und Eventkisten in der Kriegsnation Ragnarök
Prinzip "Wer zuerst kommt, malt zuerst" für Loot bei Events
- Ablauf der Loot-Verteilung: Bei Events wie Bosskämpfen oder dem öffnen von Kisten gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, malt zuerst.
- Respektierung dieser Regelung: Die Teilnehmer werden ermutigt, diese Regelung zu respektieren und fair zu sein. Drängeln oder Streitigkeiten um den Loot werden nicht toleriert.
- Durchsetzung des Prinzips: Sollten Konflikte entstehen, obliegt es den Ratsmitgliedern oder ausgewählten Schiedsrichtern, die Situation zu klären und sicherzustellen, dass das Prinzip eingehalten wird.
Anklage bei Diebstahl von Loot
- Anklagevorwurf: Sollte ein Bürger den Verdacht haben, dass ihm sein Loot von einem anderen Bürger während einem Event mutwillig gestohlen wurde, hat er das Recht, diesen Bürger anzuklagen.
- Erforderliches Beweismaterial: Um eine Anklage vorzubringen, müssen konkrete Beweise wie Aufnahmen oder Zeugenaussagen vorgelegt werden, die den Diebstahl eindeutig belegen.
- Prüfung der Anklage: Die Anklage wird vom Gericht geprüft, und sollten ausreichende Beweise vorliegen, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Gemeinschaftliche Verteilung von Farming-Loot
- Prinzip der Gemeinschaftlichkeit: Loot, der durch Farming von Ressourcen wie Erzen und Holz erworben wird, wird grundsätzlich als gemeinschaftliches Gut betrachtet, solange der Farmer darauf keinen Privatansprucht erhebt.
- Freiwillige Teilung: Die Bürger sind dazu ermutigt, den erbeuteten Loot freiwillig mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft zu teilen, um den gemeinschaftlichen Fortschritt zu fördern und die Ressourcen gerecht zu verteilen. Es ist jedoch keine Pflicht, den Loot zu teilen.
Definition des Begriffs "Projekt"
1. Ein Projekt im Sinne der Kriegsnation Ragnarök bezeichnet jede klar abgegrenzte, zeitlich oder inhaltlich definierte Aktivität, Aufgabe, Kooperation oder organisatorische Struktur, die dem strategischen, technischen, repräsentativen oder gemeinschaftsfördernden Zweck der Nation dient. Projekte können eigenständig oder als Teil einer umfassenderen Struktur der Kriegsnation auftreten, unterliegen jedoch stets der Verfassung und den Weisungen übergeordneter Stellen.
2. Grundsätzlich wird zwischen zwei Projektarten unterschieden:
- a) Serverprojekte:
Serverprojekte betreffen den aktiven Aufbau, die Repräsentation oder Organisation der Kriegsnation auf einem externen Spieleserver (z.B. Minecraft, Rust, Conan Exiles etc.). Sobald ein Serverprojekt eine dauerhafte Präsenz, eigenständige Struktur oder größere Teilnehmerzahl umfasst, kann es durch Ratsbeschluss in eine Zweigstelle überführt werden. In diesem Fall gelten zusätzlich zu den allgemeinen Projektregelungen die spezifischen Zweigstellenregelungen. Projektleiter unterstehen dann dem jeweiligen Zweigstellenverwalter, solange dessen Weisungen legitim und im Rahmen seiner Kompetenzen bleiben.
- b) Allgemeine Projekte:
Allgemeine Projekte umfassen interne Aufgaben der Nation wie technische Entwicklung (z.B. Webseiten, Bots, Automatisierungen), Eventplanung, grafische Gestaltung, Archivierung, diplomatische Vorbereitung, administrative Sonderaufgaben oder ähnliche organisatorische Tätigkeiten. Sie gelten als unterstützende, funktionsbezogene Vorhaben ohne Bezug zu einem externen Server.
3. Projekte können durch Beschluss des Rates, durch Beauftragung eines Ministers oder durch Initiative eines Ratsmitglieds entstehen. Eine formelle Anerkennung erfolgt durch die Benennung eines Projektleiters oder die Zuweisung eines Projektmitglieds (PM) mit klar umrissener Aufgabenstellung.
4. Ein Projekt endet automatisch bei:
- Zielerreichung oder Erfolgsabschluss,
- offiziellem Abbruch durch Ratsbeschluss,
- längerfristiger Inaktivität ohne Fortschritt (in der Regel 60 Tage),
- Verlust strategischer Relevanz für die Nation.
5. Projekte verfügen über keine eigenständige Gesetzgebung oder Befehlsgewalt gegenüber staatlichen Institutionen der Kriegsnation. Sie unterliegen stets den Weisungen des Rates, der Ministerien und - bei Serverprojekten - ggf. der zuständigen Zweigstellenverwaltung.
6. Projektleiter und beteiligte Mitglieder sind verpflichtet, regelmäßig über Fortschritte, Herausforderungen und Ergebnisse zu berichten und ihre Arbeit im Rahmen der geltenden Ordnung der Kriegsnation auszuführen.
Optionaler Sonderstand: Projektkoordinator (PK)
Wenn mehr als zwei Projekte gleichzeitig aktiv sind und eine koordinierte überwachung sowie effektive Kommunikation erforderlich wird, kann der Projektkoordinator (PK) ernannt werden. Der PK ist ein Ratsmitglied, das mit einer Mehrheit des Rates in diesen Sonderstand gewählt wird. Der PK übernimmt die zentrale Aufgabe, als Bindeglied zwischen dem Projektleiter (PL) und dem Rat zu fungieren und die Koordination sowie das Management mehrerer Projekte sicherzustellen.
Eigenschaften und Pflichten des PK:
1. übergeordnete Rolle gegenüber dem PL:
Der PK übernimmt eine übergeordnete Rolle gegenüber dem Projektleiter (PL), insbesondere wenn mehrere Projekte gleichzeitig laufen. Während der PL die operative Führung eines einzelnen Projekts innehat, sorgt der PK dafür, dass alle Projekte unter einer übergreifenden Strategie arbeiten und die Koordination zwischen den Projekten sowie zum Rat aufrechterhalten wird. Der PK sorgt dafür, dass der PL in seiner Arbeit unterstützt wird und stellt sicher, dass die Projekte den Gesamtzielen der Kriegsnation entsprechen.
2. Koordinierung von Projekten und Zweigstellen:
Der PK hat Weisungsbefugnis über den PL in Bezug auf projektübergreifende Aufgaben. Sollte ein Projekt in einer Zweigstelle stattfinden, hat der PK zudem Weisungsvormacht gegenüber dem Zweigstellenverwalter, wenn es um projektbezogene Aufgaben geht, die die Projekte und deren Gesamtstrategie betreffen. Der PK gewährleistet, dass der PL und der Zweigstellenverwalter auf derselben Linie arbeiten, um die Effektivität der Projekte sicherzustellen.
3. Keine eigenständige Weisungsbefugnis außerhalb der Projekte:
Der PK ist in seiner Funktion ausschließlich auf die Koordination der Projekte und die Kommunikation zwischen dem Rat und den Projekten beschränkt. Er hat keine Weisungsbefugnis in anderen Bereichen der Nation und darf keine Entscheidungen außerhalb seiner Rolle als Koordinator treffen.
4. Berichtspflicht gegenüber dem Rat:
Der PK ist verpflichtet, regelmäßig dem Rat über den Fortschritt der Projekte zu berichten. Der PK sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen, änderungen und Herausforderungen transparent kommuniziert werden. Dabei stellt er sicher, dass der Rat stets über den Stand der Projekte informiert ist und bei Bedarf Entscheidungen treffen kann.
5. Einsetzung und Absetzung:
Der Projektkoordinator (PK) wird durch eine Mehrheit des Rates gewählt. Die Ernennung kann auf Vorschlag eines Level 4 Mitglieds erfolgen, insbesondere wenn die Zahl der gleichzeitig laufenden Projekte eine koordinierte überwachung durch den PK erforderlich macht. Der PK kann ebenfalls durch eine Mehrheit des Rates abgesetzt werden, falls die Koordination oder der Projektfortschritt nicht den Erwartungen entspricht. Eine Dokumentation der Ernennung und Absetzung im Ratsprotokoll ist erforderlich.
6. Abgrenzung zu anderen Rollen:
Der PK ersetzt weder Minister, Projektleiter noch Ratsmitglieder. Der PK übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen in Bereichen, die nicht die Koordination der Projekte betreffen. Er hat keine Einflussnahme auf Gesetzgebung oder Verfassungsänderungen und agiert ausschließlich als Koordinator für die laufenden Projekte.
7. Keine Befugnis zur Gesetzgebung:
Der PK darf keine Gesetze erlassen oder Verfassungsänderungen vornehmen. Seine Aufgaben beschränken sich ausschließlich auf die Projektkoordination und die Kommunikation zwischen dem Rat und den Projektleitern. Jegliche legislative Tätigkeit bleibt den Ministerien und dem Rat vorbehalten.
Sonderregelung: Projektleiter (PL)
1 Funktion und Stellung des Projektleiters
1. Der Projektleiter (PL) ist ein von der Kriegsnation Ragnarök eingesetztes Mitglied des Rates, dem die organisatorische, politische und administrative Leitung eines spezifischen Projekts oder Servers obliegt.
2. Der PL repräsentiert die Kriegsnation auf dem jeweiligen Projekt oder Server offiziell nach innen und außen, übernimmt operative Führungsaufgaben und fungiert als verantwortlicher Ansprechpartner gegenüber Drittparteien, Projektpartnern, Serveradministrationen und beteiligten Mitgliedern.
3. Jedes Projekt der Kriegsnation, das eine eigenständige Verwaltung, ein separates Regelwerk oder umfangreiche Spielerkoordination erfordert, muss durch mindestens einen Projektleiter geführt oder beaufsichtigt werden.
2 Ernennung und Voraussetzungen
1. Die Ernennung zum Projektleiter erfolgt ausschließlich durch formellen Ratsbeschluss mit einfacher Mehrheit.
2. Der Projektleiter muss zum Zeitpunkt der Ernennung aktives und vollwertiges Mitglied des Rates der Kriegsnation Ragnarök sein.
3. Eine gleichzeitige Leitung mehrerer Projekte ist zulässig, jedoch an eine bestätigte Projektübersicht und eine regelmäßige Rückmeldungspflicht gegenüber dem Rat gebunden.
3 Aufgabenbereich und Zuständigkeiten
1. Der PL übernimmt auf seinem Projekt/Server kommissarisch sämtliche Aufgaben, für die auf zentraler Ebene eigentlich ein Ministerium zuständig wäre, sofern das jeweilige Ministerium dort nicht aktiv tätig ist.
2. Zu den möglichen Aufgabenfeldern zählen insbesondere:
- Innenministerielle Aufgaben wie Mitgliedsaufnahme, Konfliktmoderation, Regelüberwachung, Strukturwahrung,
- Außenministerielle Aufgaben wie Kontaktaufnahme zu externen Fraktionen, Friedensgespräche, diplomatische Vertretung.
3. Ausgenommen hiervon ist der Aufgabenbereich des Obersten Bürgervertreters, der nicht durch einen PL übernommen werden darf.
4. Sofern ein Minister auf demselben Projekt/Server gleichzeitig aktiv tätig ist, verbleibt die Aufgabenzuständigkeit in seinem Ressort vollständig bei ihm. Der PL hat in diesem Fall eine koordinierende, unterstützende und nicht entscheidungsführende Rolle, sofern keine Delegation vorliegt.
4 Grenzen der Befugnis
1. Der PL ist nicht befugt, Gesetze, Verfassungszusätze, neue Regelwerke oder bindende staatsweite Vorschriften zu erlassen, auch nicht projektbezogen.
2. Projektinterne Entscheidungen dürfen nur im Rahmen bestehender Verfassung und gesetzlicher Grundlagen getroffen werden. Für darüber hinausgehende Regelungen ist eine Genehmigung des Rates erforderlich.
3. Entscheidungen, die die dauerhafte Struktur, politische Ausrichtung oder außenpolitische Stellung der Kriegsnation beeinflussen könnten, bedürfen zwingend der Rücksprache mit dem Rat und ggf. eines Beschlusses.
5 Kommunikation und Berichtspflicht
1. Der Projektleiter ist verpflichtet, den Rat regelmäßig über:
- den Fortschritt des Projekts,
- besondere Vorkommnisse,
- diplomatische Entwicklungen,
- Personalangelegenheiten,
- sicherheitsrelevante Vorfälle
2. Berichte sollen mindestens einmal monatlich schriftlich oder mündlich im Rahmen einer Ratssitzung erfolgen. Bei außergewöhnlichen Ereignissen ist der Rat sofort zu unterrichten.
6 Weisungsrecht und Delegation
1. Der PL verfügt über ein eingeschränktes Weisungsrecht gegenüber Mitgliedern und Projektmitgliedern (PMs) innerhalb seines Projekts, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Organisation und Zielverfolgung.
2. Er kann Aufgaben delegieren, Funktionen verteilen und projektinterne Rollen schaffen, sofern sie der Verfassung nicht widersprechen.
3. Der PL ist zudem berechtigt, Projektmitglieder zu verwarnen oder vorübergehend zu entfernen, wenn sie den Projektfortschritt oder die Ordnung gefährden. Dauerhafte Sanktionen sind jedoch dem Rat oder einem zuständigen Minister vorzubehalten.
7 Zusammenarbeit mit Ministerien
1. Der PL hat eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien zu gewährleisten und regelmäßig mit diesen Rücksprache zu halten, insbesondere bei strukturellen, diplomatischen oder sicherheitsrelevanten Fragen.
2. Sofern der zuständige Minister für ein Aufgabenfeld auf dem Projekt nicht erreichbar oder über einen längeren Zeitraum inaktiv ist, kann der PL dessen Aufgabenbereich kommissarisch übernehmen.
3. Sobald der Minister seine Aktivität im Projekt aufnimmt oder wiederaufnimmt, geht die Zuständigkeit automatisch zurück an das jeweilige Ministerium. Der PL bleibt jedoch koordinierend beteiligt.
8 Abberufung und Nachfolge
1. Die Abberufung eines Projektleiters kann durch Ratsbeschluss erfolgen, wenn:
- das Vertrauen des Rates nicht mehr besteht,
- grobe Pflichtverletzungen festgestellt wurden,
- das Projekt beendet oder überführt wird,
- der PL über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen inaktiv ist.
2. Die Nachbesetzung erfolgt durch einen neuen Ratsbeschluss. Ein kommissarischer Vertreter kann für max. 14 Tage ohne formelle Neubesetzung eingesetzt werden.
9 Symbolische Bedeutung
1. Der Projektleiter trägt symbolisch die Fahne der Kriegsnation Ragnarök in das jeweilige Projekt und verkörpert dort nationale Werte, Ordnung und Integrität.
2. Ihm obliegt es, die Interessen der Nation auf dem Projekt mit Weitblick, diplomatischem Geschick und loyaler Haltung zu vertreten.
9 Verhältnis zu Zweigstellenverwaltern
1. Wird für ein Projekt oder einen Server eine offizielle Zweigstelle der Kriegsnation Ragnarök eröffnet, so tritt der dort eingesetzte Zweigstellenverwalter automatisch in die übergeordnete Verwaltungsrolle gegenüber dem zuständigen Projektleiter.
2. Der Projektleiter untersteht in diesem Fall grundsätzlich den projektbezogenen Weisungen des Zweigstellenverwalters, sofern diese im Rahmen der geltenden Verfassung, der Ratsbeschlüsse sowie der dem Verwalter übertragenen Kompetenzen liegen.
3. Der Projektleiter ist nicht verpflichtet, Weisungen oder Anordnungen des Zweigstellenverwalters zu befolgen, wenn diese:
- gegen Verfassung, Gesetze oder interne Regelwerke der Kriegsnation verstoßen,
- nicht durch die dem Zweigstellenverwalter zugewiesenen Befugnisse gedeckt sind,
- in die Zuständigkeit des Rates oder anderer höhergestellter Institutionen eingreifen würden.
4. In Fällen von Kompetenzüberschreitungen, Unklarheiten oder mutmaßlichen Missbrauchs hat der Projektleiter das Recht und die Pflicht, die Situation unverzüglich dem Innenministerium oder direkt dem Rat zu melden und die Ausführung solcher Anordnungen bis zur Klärung zu verweigern.
5. Der Projektleiter behält auch im untergeordneten Verhältnis zur Zweigstelle seine organisatorischen, operativen und repräsentativen Aufgaben im Projektkontext bei. Entscheidungen und Handlungen erfolgen in enger Absprache mit dem Zweigstellenverwalter, sofern diese rechtmäßig sind.
6. Sollte kein aktiver Zweigstellenverwalter mehr vorhanden sein oder die Zweigstelle offiziell aufgelöst werden, übernimmt der Projektleiter wieder die alleinige Führung über das Projekt, bis der Rat eine neue Organisationsstruktur beschließt.
Sonderstand "PM (Projektmitglied)"
1 Einführung des Sonderstands
1. Mit dem Sonderstand PM (Projektmitglied) wird eine temporäre, projektgebundene Mitgliedschaft innerhalb der Kriegsnation Ragnarök geschaffen.
2. Der Sonderstand dient der zeitlich befristeten Aufnahme von Personen, die für ein klar definiertes Projekt, eine spezifische Aufgabe oder eine bestimmte servergebundene Operation von strategischer Relevanz tätig werden.
3. PMs gelten im Rahmen des ihnen zugewiesenen Projekts als offizielle Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök, sind jedoch außerhalb dieses Kontexts nicht im Besitz regulärer staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten.
2 Aufnahme in den Sonderstand PM
1. Die Aufnahme in den Sonderstand PM erfolgt formlos und pragmatisch durch die jeweilige Projektleitung, ein Mitglied der Regierung oder ein zuständiges Ministerium, sofern ein konkreter Bedarf und Nutzen für ein Projekt besteht.
2. Ein formeller Ratsbeschluss zur Aufnahme ist nicht erforderlich. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Projektverantwortlichen, wobei insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden können:
- technische oder organisatorische Kompetenz,
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit,
- bisheriges Engagement,
- Vertrauenswürdigkeit im Umfeld der Kriegsnation.
3. Die Aufnahme kann bereits im Rahmen einer Projektbewerbung oder durch direkte Kontaktaufnahme erfolgen. Eine vorherige Staatsbürgerschaft oder anderweitige Zugehörigkeit zur Kriegsnation ist nicht erforderlich.
3 Rechte und Einschränkungen
1. PMs erhalten innerhalb ihres jeweiligen Projekts alle Rechte, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
- Zugriff auf projektbezogene Kommunikationskanäle (z.B. Discord, Foren, Tools),
- Leserechte auf relevante Verwaltungsplattformen,
- Mitwirkung an Projektentscheidungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit,
- Beteiligung an projektinternen Abstimmungen, sofern vorgesehen.
2. PMs haben kein Stimmrecht im Unterhaus der Bürgervertreter und keinen Zugriff auf militärische, diplomatische oder politische Strukturen der Kriegsnation außerhalb des Projekts.
3. Eine Nutzung von Ressourcen der Nation, Teilnahme an militärischen Operationen oder Versammlungen ist PMs nur nach ausdrücklicher Einladung und Befugnis durch einen Minister oder die Projektleitung gestattet.
4. PMs gelten nicht als vollwertige Staatsbürger der Kriegsnation Ragnarök und sind somit von sämtlichen staatsbürgerlichen Pflichten wie Wehrpflicht, Steuerpflicht oder Mitwirkungsverpflichtungen befreit, es sei denn, diese ergeben sich direkt aus dem jeweiligen Projektauftrag.
4 Dauer und Beendigung der PM-Mitgliedschaft
1. Der PM-Status ist immer befristet. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit:
- dem erfolgreichen Abschluss des Projekts,
- dem Abbruch oder der vollständigen Stilllegung des Projekts,
- 60 Tagen ununterbrochener Inaktivität des PMs ohne Rückmeldung.
2. Die Projektleitung oder ein zuständiger Minister kann eine frühzeitige Beendigung aussprechen, sofern kein weiterer Nutzen für das Projekt besteht oder schwerwiegende Verstöße vorliegen.
3. Eine Verlängerung über die Frist hinaus ist ausschließlich durch formellen Ratsbeschluss möglich, wenn ein fortbestehender Projektbedarf gegeben ist und die Leistung des PMs dies rechtfertigt.
5 überführung in die reguläre Mitgliedschaft
1. PMs haben die Möglichkeit, im Anschluss an ihre Projektarbeit eine reguläre Mitgliedschaft als Mitglied Stufe 1 zu beantragen.
2. Der Antrag ist beim Obersten Bürgervertreter einzureichen, der für die Prüfung und Weiterleitung zuständig ist. Der Antrag muss beinhalten:
- einen kurzen Tätigkeitsnachweis,
- eine Einschätzung der Projektleitung (sofern vorhanden),
- eine Begründung des Interesses an einer dauerhaften Mitgliedschaft.
3. Es erfolgt eine Anhörung oder Befragung durch ein Ratsmitglied oder den Obersten Bürgervertreter, um Motivation, Regelverständnis und Integrationsfähigkeit zu bewerten.
4. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft der Rat der Kriegsnation.
6 Zuständigkeiten und Aufsicht
1. Der Oberste Bürgervertreter fungiert als zentrale Kontakt- und Koordinationsstelle für alle PMs und ist verantwortlich für:
- die Kommunikation zwischen PMs, Projektleitungen, Ministerien und Rat,
- die Prüfung und Beratung bei Anträgen auf Vollmitgliedschaft,
- die Vermittlung bei internen Konflikten oder Beschwerden,
- die Sicherstellung der Einhaltung der Rechte und Pflichten der PMs.
2. Die jeweilige Projektleitung trägt Verantwortung für:
- die interne Ordnung innerhalb des Projektteams,
- die Aufgabenverteilung und Erfolgskontrolle,
- regelmäßige Berichte an das Innenministerium oder das zuständige Ressort,
- die Bewertung von PMs im Hinblick auf Verlängerungen oder überführungen in die Vollmitgliedschaft.
7 Dokumentation und Transparenz
1. Der Status als PM wird im offiziellen Mitgliederverzeichnis der Kriegsnation dokumentiert. Dieses Verzeichnis ist für Regierungsmitglieder sowie für ausgewählte administrative Stellen zugänglich.
2. Zur Wahrung der Transparenz ist jeder PM mit Projektzuweisung, Beginn und Enddatum zu führen. änderungen am Status sind umgehend zu vermerken.
8 Disziplinarrechtliche Maßnahmen
1. PMs unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit der Verfassung, den geltenden Gesetzen und den internen Regelwerken der Kriegsnation Ragnarök.
2. Verstöße gegen Pflichten, Insubordination, Regelbrüche oder grobe Nachlässigkeit können mit sofortigem Entzug des PM-Status geahndet werden.
3. Der Entzug erfolgt durch einfachen Ratsbeschluss oder auf Antrag der Projektleitung und ist dem betroffenen PM schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren.
9 Weitere Einsetzung und Projektrotation
1. PMs, die sich während ihrer Tätigkeit als zuverlässig, engagiert und fähig erwiesen haben, können auf Vorschlag der Projektleitung oder eines Ministers für weitere Projekte herangezogen oder erneut berufen werden.
2. Die Wiederverwendung als PM kann formlos erfolgen, setzt jedoch voraus, dass das vorherige Projekt korrekt abgeschlossen oder der Status ordnungsgemäß beendet wurde.
Titel der Kriegsnation Ragnarök
Level 1: Krieger
- Rekrut: Ein neues Mitglied der Armee, das sich noch beweisen muss.
- Kämpfer: Jemand, der sich im Kampf bewiesen hat und grundlegende Fähigkeiten beherrscht.
- Veteran: Ein erfahrener Krieger, der in vielen Schlachten gedient hat und seine Fähigkeiten perfektioniert hat.
Level 2: Kommandanten
- Leutnant: Ein erfahrener Kämpfer, der die Führung über kleinere Einheiten übernimmt.
- Hauptmann: Ein erfahrener Leutnant, der größere Einheiten koordinieren und strategische Entscheidungen treffen kann.
- General: Ein Elite-Kommandant, der große Armeen führen kann und in der Lage ist, komplexe Schlachten zu planen und zu leiten.
- Herzog: Ein mächtiger Krieger, der weiß, was es heißt, auf dem Schlachtfeld zu stehen und gemeinsam Seite an Seite zu kämpfen.
- Baron: Ein angesehener Kommandant, der über bestimmte Gebiete oder Truppenverbände herrscht.
Level 3: Herrscher
- Kriegsherr: Ein mächtiger Krieger, der über mehrere Armeen oder ganze Regionen herrscht und eine enorme Autorität besitzt.
- Ragnarök-Eroberer: Der höchste Rang, reserviert für denjenigen, der die absolute Herrschaft über die Nation Ragnarök erlangt hat und als unumstrittener Führer gilt.
Level 4: Weisen
Dieses Level ist ausschließlich für Ratsmitglieder zugänglich und bietet fünf verschiedene Titel, die vergeben werden können:
- Weiser des Krieges: Ein Ratsmitglied, das über umfassendes Wissen und Erfahrung im Kriegshandwerk verfügt und bei strategischen Entscheidungen berät.
- Weiser der Diplomatie: Ein Ratsmitglied, das geschickt in der Kunst der Diplomatie ist und Beziehungen zu anderen Nationen aufbaut und pflegt.
- Weiser der Ressourcen: Ein Ratsmitglied, das für die effiziente Nutzung und Verwaltung der Ressourcen der Nation zuständig ist.
- Weiser der Rechtsprechung: Ein Ratsmitglied, das über das Recht und die Ordnung innerhalb der Nation wacht und für die Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist.
- Weiser der Weisheit: Ein Ratsmitglied, das für die Beratung und Anleitung junger Mitglieder sowie die Förderung von Bildung und Kultur in der Nation zuständig ist.
Level 5: Gründungsmitglied
Dieses Level ist ausschließlich für die Gründungsmitglieder von Ragnarök zugänglich. Gründungsmitglieder haben die einzigartige Möglichkeit, sich ihren eigenen Titel frei nach Wahl auszusuchen oder sich sogar einen eigenen individuellen Titel zu verleihen. Diese Titel können persönliche Erfolge, Charaktereigenschaften, Spezialisierungen oder andere bedeutungsvolle Aspekte repräsentieren, die für das jeweilige Gründungsmitglied wichtig sind.
Gründungsmitglieder haben damit eine besondere Stellung innerhalb der Nation Ragnarök und können ihre einzigartigen Beiträge und Verdienste auf individuelle Weise würdigen.
Ragnarökschen Verfassungserweiterungsinstitutionen (RVI)
1. Ziel und Zweck
Die Ragnarökschen Verfassungserweiterungsinstitutionen (RVI) sind Organisationen, die geschaffen werden, um spezifische Aufgaben oder Herausforderungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök zu bewältigen. Sie dienen der Stärkung der organisatorischen und verwaltungstechnischen Fähigkeiten der Nation und unterliegen den in diesem Verfassungspunkt festgelegten Regelungen.
2. Voraussetzungen zur Einrichtung einer RVI
- Eine RVI kann nur durch einen zweistufigen Abstimmungsprozess errichtet werden:
- Erste Stufe: Eine Abstimmung im Rat der Kriegsnation Ragnarök, bei der mindestens 75 % der stimmberechtigten Ratsmitglieder für die Einrichtung der Institution stimmen. Der Stimmzusatz entfällt hierbei.
- Zweite Stufe: Eine anschließende Abstimmung unter allen Mitgliedern der Kriegsnation Ragnarök, bei der mindestens 60 % der abgegebenen Stimmen die Einrichtung befürworten.
- Zwischen den beiden Abstimmungen muss ein Zeitraum von mindestens 7 Tagen liegen, um eine umfassende Diskussion und Meinungsbildung zu gewährleisten.
- Nach erfolgreicher doppelter Abstimmung muss der entsprechende Eintrag zur RVI innerhalb von 5 bis 10 Tagen in die Verfassungserweiterungsliste auf der offiziellen Webseite RVI.ragnarök.eu ergänzt werden. Erst mit dieser Ergänzung wird die RVI offiziell und rechtlich gültig.
3. Einreichungsprozess
- Vorschlagsberechtigt für die Einrichtung einer RVI sind nur Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök, die mindestens Level 2 erreicht haben. Diese Regelung stellt sicher, dass nur erfahrene und engagierte Mitglieder Vorschläge einreichen können.
- Der Vorschlag zur Einrichtung einer RVI muss schriftlich beim Rat der Kriegsnation Ragnarök eingereicht werden. Der Vorschlag muss folgende Informationen enthalten:
- Den geplanten Namen der Institution
- Den vorgesehenen Aufgabenbereich und Zweck
- Eine Begründung, warum die RVI benötigt wird
- Eine Einschätzung der Ressourcen, die zur Umsetzung erforderlich sind
- Einen ersten Entwurf zur Struktur und Organisation der Institution
- Der Rat prüft den Vorschlag und kann änderungen oder Ergänzungen vorschlagen. Erst nach der Freigabe durch den Rat wird der Vorschlag zur Abstimmung in der ersten Stufe zugelassen.
- Der gesamte Einreichungsprozess unterliegt den allgemeinen Regelungen des Verfassungspunkts zur Einreichung von Anträgen, jedoch gelten die hier beschriebenen Sonderregelungen vorrangig.
4. Richtlinien und Einschränkungen
- Verfassungsbindung: Jede RVI muss im Einklang mit der Verfassung der Kriegsnation Ragnarök stehen. Ihre Handlungen und Beschlüsse dürfen keine bestehenden verfassungsmäßigen Rechte oder Institutionen beeinträchtigen.
- Mächtigkeitsbegrenzung: Eine RVI kann weitreichende Befugnisse innerhalb ihres festgelegten Aufgabenbereichs besitzen, jedoch nicht die Befugnisse und Rechte der in der Verfassung festgelegten zentralen Organe übertreffen.
- Transparenzpflicht: Jede RVI ist verpflichtet, ihre Entscheidungen und Maßnahmen öffentlich und transparent auf der Webseite der Kriegsnation Ragnarök zugänglich zu machen. Mindestens vierteljährlich muss ein Bericht über ihre Aktivitäten vorgelegt werden.
- Eingrenzung des Aufgabenbereichs: Der Aufgabenbereich einer RVI muss klar definiert und im Verfassungsergänzungseintrag detailliert beschrieben werden. Jede RVI ist ausschließlich innerhalb dieses Aufgabenbereichs tätig.
- Verbot der Verfassungsänderung: Eine RVI besitzt keine Befugnis, Vorschläge zur änderung oder Erweiterung der Verfassung zu machen. Solche Vorschläge verbleiben allein bei den zentralen Organen der Kriegsnation Ragnarök.
5. Auflösung oder Modifikation einer RVI
- Eine RVI kann durch denselben zweistufigen Abstimmungsprozess aufgelöst oder in ihrem Aufgabenbereich wesentlich modifiziert werden, wie er für ihre Errichtung vorgesehen ist.
- Nach einer erfolgreichen Abstimmung zur Auflösung oder Modifikation ist die entsprechende Anpassung ebenfalls in die Verfassungserweiterungsliste einzutragen.
6. Liste der RVI
Eine aktuelle Liste aller bestehenden und ehemaligen RVIs wird auf der offiziellen Webseite RVI.ragnarök.eu geführt. Jeder Eintrag muss Folgendes enthalten:
- Name der Institution
- Zweck und Aufgabenbereich
- Datum der Errichtung
- Abstimmungsergebnisse der doppelten Abstimmung
- Ansprechpartner und Struktur
- Etwaige Berichte über ihre Aktivitäten
7.Schaffung neuer Verfassungsdynamik
Die Schaffung von RVIs erlaubt es der Kriegsnation Ragnarök, flexibel und gezielt auf Herausforderungen zu reagieren, ohne die zentrale Verfassungsstruktur zu gefährden. Gleichzeitig bleiben sie ein Werkzeug der Entwicklung, das die demokratischen Prozesse der Nation wahrt.
Militärische Struktur Ragnaröks
Hierarchie
- Bevollmächtigter Oberbefehlshaber (BOB):
- Im Kriegsfall vom Rat einstimmig gewählt.
- Verantwortlich für die strategische Führung der Streitkräfte.
- Gründungsmitglieder:
- Direkt unter dem BOB.
- Beraten und unterstützen den BOB in strategischen Entscheidungen.
- Rat:
- Führungsgremium der Nation.
- Unterstützt den BOB bei der Planung und Durchführung von Militäroperationen.
Einheiten
- Spezialeinheit R.S.O. (Ragnarök Special Operations):
- Direkt dem BOB unterstellt.
- Hochspezialisiert für geheime und kritische Missionen.
- Farbe: Gelb (Entfällt die Namensfärbungspflicht aufgrund geheimer Tätigkeit).
- Begleitschaden Trupps (1., 2. und 3. Trupp):
- Zuständig für Lava Casting, Griefing und Aufklärung.
- Aufgabe: Feindbekämpfung und -verwirrung durch Umgebungsschäden und Informationsbeschaffung.
- Taktik: Bei Gefahr fliehen und den Feind durch Lava Casting und gezieltes Griefing aufhalten.
- Farbe: Hellblau bis Türkis.
- Schwerer Kampftrupp (1. und 2.):
- Hochmobile und gut ausgerüstete Kampfeinheiten.
- Hauptangriffseinheiten für offene Schlachten.
- Farbe: Rot.
- Leichter Kampftrupp (1. und 2.):
- Schnelle Reaktionseinheiten für Aufklärung und schnelle Angriffe.
- Unterstützt andere Einheiten bei Bedarf.
- Farbe: Orange.
- Heimatssicherungs Trupp:
- Stationärer Verteidigungstrupp für die Hauptstadt und wichtige Städte.
- Aufgabe: Schutz der Zivilbevölkerung und Infrastruktur bei Angriffen.
- Farbe: Grün.
Klausel zum Bevollmächtigten Oberbefehlshaber
Grundsatz der Zusammenarbeit und Abstimmung:
Der BOB übt seine strategische Führungsfunktion ausschließlich in enger Abstimmung mit dem Rat und den Gründungsmitgliedern aus. Alle strategischen Entscheidungen sind transparent zu dokumentieren und bedürfen der regelmäßigen überprüfung im Rahmen von Gremiensitzungen.
Befugnis- und Mandatsbegrenzung:
Der BOB handelt innerhalb der ihm ausdrücklich übertragenen Befugnisse (Paragraph: Erweiterte Rahmenklausel für den Bevollmächtigten Oberbefehlshaber (BOB)). Maßnahmen, die über den definierten Rahmen hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Rates. Eigenmächtiges Handeln, das das Mandat überschreitet, gilt als Machtmissbrauch.
überwachung und Rechenschaftspflicht:
Der oberste Bürgervertreter überprüft wöchentlich die Amtsführung des BOB. Dieser berichtet direkt an den Rat und ist befugt, in Absprache mit diesem, bei Unregelmäßigkeiten sofortige Maßnahmen, einschließlich der Suspendierung, einzuleiten. Die Ergebnisse der überprüfung sind für alle Entscheidungsträger zugänglich.
Schutz vor Machtmissbrauch:
Jegliche Form von Machtmissbrauch, definiert als eigenmächtige Entscheidungen oder der Versuch, die festgelegten Zuständigkeiten zu erweitern, führt zu sofortigen Disziplinarmaßnahmen. In einem solchen Fall ist der BOB bis zur abschließenden Klärung durch den Rat und die unabhängige Kommission suspendiert. Im Wiederholungsfall behält sich der Rat das Recht vor, den BOB endgültig abzuberufen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Exklusion aus anderen ämtern:
- Der BOB darf nicht gleichzeitig zu seinem Amt als BOB, Oberster Bürgervertreter sein.
- Der BOB darf nicht dem Unterhaus der Bürgervertreter angehören.
- Sollte der BOB bei der Ernennung dem Unterhaus der Bürgervertreter angehören, so ist sein Amt mitsamt seiner Befugnisse im Unterhaus der Bürgervertreter pausiert, bis er das Amt als BOB niederlegt.
- Der BOB darf nicht gleichzeitig zu seinem Amt als BOB, Finanzminister sein.
- Der BOB darf nicht im Finanzministerium tätig sein.
Erweiterte Rahmenklausel für den Bevollmächtigten Oberbefehlshaber (BOB)
1. Definierte Befugnisse und Zuständigkeiten
- Strategische Entscheidungsgewalt: Der BOB ist für die strategische Ausrichtung der Streitkräfte verantwortlich. Er hat Entscheidungsbefugnis in allen operativen und taktischen Fragen, sofern diese innerhalb der festgelegten Sicherheits- und Einsatzpläne liegen.
- Exekutivmaßnahmen: Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Entscheidungen, wie Personalentscheide, Ressourceneinsatz und taktische Operationen, dürfen nur im Rahmen der zugewiesenen Befugnisse erfolgen.
- Notfallbefugnisse: In Krisensituationen kann der BOB kurzfristige Entscheidungen treffen, welche jedoch im Nachgang unverzüglich dem Rat zur überprüfung vorgelegt werden müssen.
2. Prozessuale Abstimmung und Transparenz
- Regelmäßige Konsultation: Alle wesentlichen Entscheidungen des BOB bedürfen einer vorab definierten Konsultation mit den Gründungsmitgliedern. Entscheidungen, die das operative Tagesgeschäft betreffen, sind mindestens wöchentlich in einem Bericht zusammenzufassen und im Sitzungskreis des Rates zu erörtern.
- Dokumentation und Archivierung: Jede strategische Entscheidung sowie Notfallmaßnahme ist detailliert zu dokumentieren. Diese Dokumentationen werden in einem gesicherten Archiv abgelegt und stehen dem Rat sowie der unabhängigen überwachungskommission jederzeit zur Einsicht bereit.
3. Eingrenzung der Entscheidungsbefugnisse
- Mandatsgrenzen: Der BOB darf keine Maßnahmen ergreifen, die über den explizit übertragenen Aufgabenbereich hinausgehen. Dies umfasst insbesondere:
- Unilateral die änderung der Einsatzstrategien ohne Rücksprache mit dem Rat.
- Die Umverteilung von Ressourcen, die für andere kritische Bereiche reserviert sind.
- Die eigenmächtige änderung bestehender Sicherheitsprotokolle oder gesetzlicher Vorgaben.
- Genehmigungsverfahren: Maßnahmen, die potenziell weitreichende Auswirkungen haben (z.B. änderungen in der Personalstruktur oder in der strategischen Ausrichtung), müssen vor ihrer Umsetzung durch einen förmlichen Genehmigungsprozess bestätigt werden, in dem der Rat und, falls notwendig, die unabhängige überwachungskommission beteiligt sind.
4. überwachung und Rechenschaftspflicht
- Berichtspflicht: Der BOB erstattet in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) Bericht über alle getroffenen Entscheidungen und ergriffenen Maßnahmen. Bei kritischen Entscheidungen ist eine Sonderberichterstattung innerhalb von 48 Stunden notwendig.
- Externe Revision: Einmal alle zwei Wochen erfolgt eine umfassende Prüfung durch den Oberstenbürgervertreter, deren Ergebnisse dem Rat vorgelegt werden.
5. Sanktionsmechanismen bei Machtmissbrauch
- Sofortige Suspendierung: Bei Feststellung eines möglichen Machtmissbrauchs definiert als eigenmächtiges Handeln außerhalb des festgelegten Mandats oder das bewusste Umgehen von Abstimmungsprozessen wird der BOB sofort suspendiert, bis eine eingehende Untersuchung abgeschlossen ist.
- Verfahren bei Unregelmäßigkeiten:
- Erstverstoß: Bei erstmaligen Verstößen erfolgt eine formale Rüge sowie eine verpflichtende Schulung zu den Richtlinien und Verfahren.
- Wiederholungsfall: Bei erneuten oder schwerwiegenden Verstößen behält sich der Rat das Recht vor, den BOB endgültig abzuberufen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
- Transparenz der Entscheidungen: Alle Sanktionsentscheidungen werden detailliert dokumentiert und in einem vertraulichen Bericht festgehalten, der dem betroffenen Gremium vorgelegt wird.
Aufgabenverteilung
- R.S.O.: Geheime Operationen, Sabotage und Sondermissionen.
- Begleitschaden Trupps: Unruhestiftung, Feinderkundung und Störmanöver.
- Kampftrupps: Frontlinienkämpfe, Verteidigung und offensive Operationen.
- Heimatssicherungs Trupp: Stadtschutz und Verteidigung von strategisch wichtigen Orten.
Diese Farbgebung dient nicht nur der Identifikation, sondern fördert auch die Einheitlichkeit und Identität der einzelnen Truppen innerhalb der Streitkräfte von Ragnarök. Jede Truppe ist spezialisiert auf ihre Aufgabe und trägt durch ihre spezifische Farbe zur visuellen Unterscheidung bei.
Wehrpflicht und Gesetze im Kriegsfall
Wehrpflicht
Allgemeine Wehrpflicht
- Jeder fähige Bürger und jede fähige Bürgerin ist verpflichtet, sich für den Wehrdienst zu melden.
- Der Wehrdienst kann je nach Bedarf entweder aktiv (Fronteinsatz) oder unterstützend sein.
Dauer des Wehrdienstes
- Die Dauer des Wehrdienstes wird durch die militärischen Bedürfnisse festgelegt.
- In Friedenszeiten kann es sich um begrenzte Reservistendienste handeln, während im Kriegsfall die Dauer des Dienstes verlängert werden kann.
Ausnahmen und Befreiungen
- Befreiungen von der Wehrpflicht können ausschließlich vom Rat ausgesprochen werden.
Gesetze im Kriegsfall
Militärische Gesetze und Verhaltensregeln
- Disziplin und Gehorsam sind für alle Streitkräfte verpflichtend.
- Missachtung von Befehlen oder Sabotageakte können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Gerichtsverfahren und Strafen.
Ziviles Verhalten und Einschränkungen
- Einschränkungen der Bewegungsfreiheit können verhängt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Zivilisten sind angehalten, den Anweisungen der Militär- und Regierungsbehörden zu folgen, um die Effizienz der Kriegsanstrengungen zu gewährleisten.
Kriegswirtschaft und Ressourcenmanagement
- Die Regierung kann spezielle Maßnahmen zur Kriegswirtschaft einführen, um Ressourcen für die Streitkräfte zu mobilisieren. Dies wird über den Finanzminister geregelt.
Kriegsrecht und Rechtsprechung
- Das Kriegsrecht kann angewendet werden, um schwere Verbrechen und Verstöße während des Krieges zu ahnden.
- Militärgerichte können für die schnelle und effektive Abwicklung von Fällen eingesetzt werden.
Kriegsbeute
- Im Falle eines Sieges und bei der Eroberung von Feindesgebieten dürfen Soldaten der Kriegsnation Ragnarök die Ausrüstung besiegter Gegner übernehmen, sofern diese besser ist als ihre eigene.
- Jegliche Kriegsbeute und eroberte Ausrüstung muss nach dem Kampf in einem separaten Lager in der Nation gelagert werden, um ihren monetären und strategischen Wert zu erhalten und zu nutzen.
- Soldaten sind verantwortlich für die korrekte und sichere Lagerung der erbeuteten Ausrüstung nach einem Kampf.
Verhalten der Soldaten im Kampf
- Respekt und Kooperation: Soldaten sollen ihre Verbündeten respektieren und zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
- Kommunikation und Koordination: Soldaten sollen effektiv kommunizieren und sich koordinieren, um taktische Manöver und Operationen durchzuführen.
- Solidarität und Einsatzbereitschaft: Soldaten sollen sich solidarisch zeigen und ihr Bestes geben, um die Sicherheit und den Erfolg ihrer Verbündeten zu gewährleisten.
- Rückhalt und Unterstützung: Soldaten sollen ihren Kameraden beistehen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite stehen.
Das Verhalten der Soldaten im Kampf trägt maßgeblich zur Stärkung der Allianzen bei und fördert das Vertrauen zwischen den verbündeten Streitkräften. Die Zusammenarbeit und Solidarität im Kampf sind entscheidend für den Erfolg der Operationen.
Protektoratsklausel der Kriegsnation Ragnarök
§1 Definition des Protektorats
1. Ein Protektorat ist eine eigenständige Gruppierung, Fraktion oder Siedlung, die sich unter den Schutz der Kriegsnation Ragnarök stellt.
2. Das Protektorat behält eine gewisse interne Autonomie, ist jedoch verpflichtet, die Verfassung der Kriegsnation Ragnarök in vollem Umfang zu befolgen.
§2 Schutz und Verpflichtungen
1. Die Kriegsnation Ragnarök verpflichtet sich, das Protektorat militärisch und diplomatisch zu schützen, sofern dies strategisch vertretbar ist.
2. Im Gegenzug verpflichtet sich das Protektorat:
- Keine feindlichen Handlungen gegen die Kriegsnation Ragnarök oder ihre Verbündeten zu unternehmen.
- Ressourcen oder Unterstützung in Krisenzeiten bereitzustellen, sofern es die eigene Lage erlaubt.
- Keine eigenmächtigen Bündnisse mit feindlich gesinnten Gruppierungen zu schließen.
- Die Verfassung und Gesetze der Kriegsnation Ragnarök uneingeschränkt zu befolgen.
- Den Anweisungen des Rates der Kriegsnation Ragnarök Folge zu leisten.
§3 Einfluss und Verwaltung
1. Der Rat der Kriegsnation Ragnarök hat das Recht, in die politischen und administrativen Angelegenheiten des Protektorats einzugreifen, wenn dies zur Wahrung der Interessen der Nation erforderlich ist.
2. Das Protektorat ist verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, der regelmäßig mit dem Rat der Kriegsnation in Verbindung steht und über Entwicklungen innerhalb des Protektorats berichtet.
3. Der Rat kann Sonderbestimmungen für ein Protektorat erlassen, sofern diese notwendig sind, um die Ordnung und Stabilität zu gewährleisten.
§4 Dauer und Auflösung des Protektorats
1. Der Status eines Protektorats ist unbefristet.
2. Eine Auflösung des Protektorats bedarf des beidseitigen Einverständnisses sowohl die Kriegsnation Ragnarök als auch das Protektorat müssen zustimmen.
3. Wird eine Auflösung vereinbart, so erfolgt diese nur nach beidseitiger Bestätigung und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen.
4. Sollte das Protektorat gegen die Verfassung oder die Anweisungen des Rates verstoßen, behält sich die Kriegsnation Ragnarök das Recht vor, den Schutz mit sofortiger Wirkung zu entziehen und gegebenenfalls militärische Maßnahmen zu ergreifen.
§5 Vertragliche Grundlagen und Kommunikation
1. Es ist zwingend erforderlich, dass ein Protektoratsvertrag abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wird, bevor eine Fraktion oder Nation den Status eines Protektorats erhält.
2. Alle Beschlüsse, änderungen und Vereinbarungen im Rahmen des Protektorats werden selbstverständlich transparent kommuniziert.
Baustandards der Kriegsnation Ragnarök
Materialien für Hausfassaden
Alle Hausfassaden müssen aus Schwarzeichen, Eichen oder Fichtenholz erbaut sein. Diese Holzarten wurden aufgrund ihrer Robustheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber den klimatischen Bedingungen der Region ausgewählt. Schwarz-Eichen und Eichen sind besonders langlebig und bieten einen hervorragenden Schutz vor den Elementen. Fichtenholz ist leicht verfügbar und dennoch strapazierfähig.
Dächer
Die Dächer müssen aus gewachsten oder oxidierten Kupferteilen und/oder Mangroven oder Akazien Holzarten bestehen. Diese Materialien wurden gewählt, um den Gebäuden ein rustikales und dennoch haltbares Aussehen zu verleihen. Gewachstes Kupfer schützt das Dach vor Korrosion und Verwitterung, während oxidiertes Kupfer eine natürliche Patina entwickelt, die das Erscheinungsbild der Gebäude im Einklang mit der umgebenden Landschaft hält.
Baubemessungen
Die genauen Maße der Gebäude sind den Baumeistern überlassen, um den architektonischen Stil der Stadt und ihrer Umgebung zu bewahren. Bei größeren Bauprojekten ist jedoch die Zustimmung des Rates erforderlich. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass neue Bauvorhaben die ästhetik und die strukturelle Integrität der Stadt und ihrer Außenposten respektieren und unterstützen.
Bauten unter der Erde
Bauten unter der Erde können von diesen Regelungen abweichen, solange sie Außenstehenden nicht zu sehr ins Auge fallen oder vom Rat abgesegnet wurden. Dies ermöglicht es den Bewohnern, unterirdische Strukturen für spezielle Zwecke zu errichten, ohne die äußere ästhetik der Stadt zu beeinträchtigen.
Unterstützung der Ambitionen der Mitglieder
Die Kriegsnation Ragnarök unterstützt die Ambitionen ihrer Mitglieder. Mitglieder können beim Rat ein Gesuch um Förderung für Baumaterialien einreichen, um ihre Bauprojekte zu realisieren und die Weiterentwicklung der Gemeinschaft voranzutreiben.
Einheitlichkeit und Langlebigkeit
Diese Regelungen wurden eingeführt, um die architektonische Einheitlichkeit und Langlebigkeit der Stadt Ragnarök und ihrer Außenposten zu fördern. Die Materialien wurden aufgrund ihrer Verfügbarkeit, ästhetik und Widerstandsfähigkeit gegenüber den örtlichen klimatischen Bedingungen ausgewählt. Die überwachung durch den Rat gewährleistet, dass die Stadtentwicklung in Einklang mit den gemeinsamen Interessen und der kulturellen Identität der Kriegsnation Ragnarök erfolgt.
Diese Klausel gilt nur für die Hauptstadt der Kriegsnation Ragnarök
Die Lehensklausel der Kriegsnation Ragnarök
I. Voraussetzungen für die Ernennung zum Lehnsherren
II. Prozess der Ernennung
III. Vergabe von Land
IV. Rechte und Pflichten der Lehnsherren
V. Entzug des Lehnsherrenstatus
VI. Schlusswort
Die Lehensklausel der Kriegsnation Ragnarök soll die Tapferkeit und Treue unserer Mitglieder belohnen und ihre Verantwortung gegenüber der Nation stärken. Möge sie dazu beitragen, den Zusammenhalt und die Stärke unserer Gemeinschaft zu fördern und den Geist der Ehre und Tapferkeit in unserer Nation zu bewahren und zu fördern.
Das Ragnaröksche Prioritäten-System (RPS)
Das Ragnaröksche Prioritäten-System (RPS) dient der klaren Strukturierung und Gewichtung von Befehlen, Meetings, Anweisungen und weiteren relevanten Aspekten innerhalb der Kriegsnation Ragnarök. Es gewährleistet, dass die Mitglieder ihre Pflichten nach Dringlichkeit einhalten und die Struktur der Nation bewahrt bleibt. Das RPS ist universell anwendbar und nicht auf spezifische Bereiche wie Meetings oder Befehle beschränkt. Es kann auf jede Art von Entscheidung, Aufgabe oder Verpflichtung innerhalb der Kriegsnation angewendet werden.
Prioritäten-Level
RPSA: Höchste Priorität
- Muss von allen Mitgliedern der Kriegsnation Ragnarök uneingeschränkt befolgt werden.
- Missachtung führt zu harten Strafen.
- Kann nur von Level-4-Mitgliedern oder höher erteilt werden.
RPSB: Hohe Priorität
- Muss von Level-3-Mitgliedern und niedriger befolgt werden.
- Level-4-Mitglieder oder höher sind zur Befolgung nicht verpflichtet, dürfen jedoch nicht aktiv dagegen arbeiten.
RPSC: Mittlere Priorität
- Muss von Level-2-Mitgliedern und niedriger befolgt werden.
- Level-3- und Level-4-Mitglieder sind von der Pflicht ausgenommen, können sich jedoch freiwillig daran halten.
RPSD: Niedrige Priorität
- Muss nur von Level-1-Mitgliedern befolgt werden.
- Höhere Ränge dürfen nach eigenem Ermessen teilnehmen oder Anweisungen befolgen.
Strafen für Missachtung
- Missachtung von RPSA: Harte Bestrafung, z.B. Ausschluss von wichtigen Funktionen, temporäre Suspendierung oder dauerhafte Sanktionen.
- Missachtung von RPSB: Strenge Verwarnungen, mögliche Einschränkungen in Befugnissen oder Privilegien.
- Missachtung von RPSC: Ermahnungen und geringfügige Disziplinarmaßnahmen.
- Missachtung von RPSD: In der Regel keine Strafe, außer bei wiederholtem Ignorieren.
Anwendung des RPS
- Meetings: Einberufene Sitzungen werden mit dem entsprechenden RPS-Level markiert, um die Wichtigkeit zu verdeutlichen.
- Befehle: Militärische oder organisatorische Anweisungen werden nach Priorität klassifiziert.
- Projekte und Aufgaben: Wichtige nationale Vorhaben erhalten eine RPS-Kennzeichnung zur Priorisierung.
- Handelsvereinbarungen: Bestimmte Handelsaktivitäten oder Vertragsverpflichtungen können durch das RPS geregelt werden.
- Ereignisse und Notfälle: Katastrophen- oder Kriegsmaßnahmen erhalten eine Prioritätseinstufung.
Rechte zur Vergabe von RPS-Leveln
Fazit
Das RPS sorgt für eine klare Hierarchie und Organisation innerhalb der Kriegsnation Ragnarök. Es definiert, welche Verpflichtungen für welche Mitgliedergruppen gelten und stellt sicher, dass essenzielle Aufgaben mit der nötigen Dringlichkeit behandelt werden. Das System ist universell anwendbar und bietet eine strukturierte Grundlage für Entscheidungen, Anweisungen und Verpflichtungen in allen Bereichen der Kriegsnation.
Großes Archiv & Chronikführung der Kriegsnation Ragnarök
Zweck und Funktion
Das Große Archiv der Nation ist das zentrale Wissens- und Dokumentationszentrum der Kriegsnation Ragnarök. Es bewahrt alle bedeutenden Schriftstücke, Gesetze, Urteile, Verträge, diplomatischen Korrespondenzen, Ereignisprotokolle und historischen Aufzeichnungen in strukturierter Form.
Es dient insbesondere:
- der rechtlichen und historischen Nachvollziehbarkeit,
- der strategischen Planung (z.B. Rückgriff auf frühere Kriege),
- der Festigung der nationalen Identität.
Technische Grundlage
Das Archiv liegt auf einem dedizierten Webserver, der durch den Zuständigen für allgemeine Informationstechnologie der Nation betreut wird. Dieser ist verantwortlich für:
- die permanente Erreichbarkeit des Archivs,
- regelmäßige Sicherheits- und Funktionsupdates,
- mindestens wöchentliche Backups des gesamten Datenbestands,
- Schutz vor Datenverlust, unautorisierten Eingriffen und Manipulation.
Der Webserver untersteht inhaltlich dem Rat, technisch jedoch ausschließlich der IT-Fachperson, die auf Weisung des Rates handelt.
Aufbau und Zugriff
Das Archiv ist in folgende Hauptsektionen unterteilt:
- Verfassung & Gesetze
- Militärische Operationen & Kriege
- Diplomatie & Verträge
- Innere Verwaltung & Strukturwandel
- Ereignisse & Feierlichkeiten
- Persönlichkeiten & Heldentaten
Alle Mitglieder der Kriegsnation haben Leserechte. Schreibrechte erhalten ausschließlich vom Rat ernannte Chronikführer oder ausdrücklich beauftragte Ratsmitglieder.
Die Chronikführer
Chronikführer sind offizielle Archivare der Nation. Ihre Aufgabe ist es:
- bedeutende Ereignisse sachlich und stilistisch einheitlich festzuhalten,
- die nationale Chronik fortzuschreiben,
- die Archive aktuell und nachvollziehbar zu halten.
Mindestbesetzung & Ernennung
- Es muss stets mindestens zwei Chronikführer geben zur gegenseitigen Kontrolle und Ausfallsicherheit.
- Ein fester Platz ist dem Innenminister vorbehalten.
- Der zweite Chronikführer wird durch den Rat in geheimer Abstimmung gewählt.
Rechte und Pflichten
- Sie dürfen eigene Kategorien und Strukturen vorschlagen.
- Ihre Texte gelten nach Eintragung als offiziell kanonisch, sofern kein Veto durch den Rat innerhalb von 5 Tagen erfolgt.
- Sie sind verpflichtet, sich gegenseitig zu kontrollieren und auf Vollständigkeit, Korrektheit sowie Neutralität zu achten.
- Bei Verdacht auf Fehler oder Manipulation muss sofort Meldung an den Rat erfolgen.
Neutralitätspflicht
Chronikführer berichten objektiv. Persönliche Kommentare oder Perspektiven sind nur in als solche markierten Anmerkungen erlaubt.
Schutz ihrer Arbeit
Eintragungen dürfen nur durch Ratsbeschluss bearbeitet oder gelöscht werden. Chronikführer genießen inhaltliche Autonomie innerhalb ihres Mandats.
Kontrolle und überwachung
- Die gegenseitige Kontrolle der beiden Chronikführer soll Missbrauch verhindern.
- Bei Verdacht auf doppelte Korruption darf der Rat eine umfassende Kontrolle einleiten.
- Der Rat kann externe Kommissionen einsetzen, um Einträge, Strukturen und Prozesse zu überprüfen.
- Verstöße können bis zur Absetzung führen.
Historische Ehrenarchive
Für besonders bedeutende Persönlichkeiten oder Ereignisse können Ehrenarchive eingerichtet werden. Diese erhalten:
- eine visuelle Sondermarkierung im Archiv,
- eine eigene Archivseite mit Widmung, Biografie oder Nachruf,
- bei Bedarf ein virtuelles Denkmal oder spielinterne Gedenkstätte.
Archivpflicht bei Ratsentscheiden
Alle relevanten Ratsentscheidungen (z.B. Kriege, Ernennungen, strukturelle änderungen) müssen innerhalb von 3 Tagen durch das zuständige Ratsmitglied oder einen beauftragten Chronikführer im Archiv dokumentiert werden.
Ehrenhafte Duell-Klausel der Kriegsnation Ragnarök: Eine Option zur Konfliktlösung
Im Angesicht der heiligen Werte der Ehre, Tapferkeit und Gerechtigkeit, wie sie seit jeher in den Reihen der Kriegsnation Ragnarök geachtet und verteidigt werden, sei hiermit die folgende Duell-Klausel festgelegt, um Streitigkeiten zwischen edlen Kriegern in angemessener und ehrenhafter Weise beizulegen. Es ist jedoch von größter Wichtigkeit, diese Klausel klar von den bindenden Gesetzen und Pflichten der Nation zu unterscheiden, da sie eine vollständig optionale Methode zur Streitbeilegung darstellt.
Natur und Wesen der Duell-Klausel
Die Ehrenhafte Duell-Klausel wurde eingeführt, um edlen Kriegern die Möglichkeit zu bieten, ihre Streitigkeiten in einer Weise zu lösen, die den höchsten Prinzipien der Ehre, Tapferkeit und Gerechtigkeit entspricht. Sie dient als ergänzendes Mittel zur Konfliktlösung, das neben den regulären und gesetzlich festgelegten Methoden existiert. Diese Klausel deckt Situationen ab, in denen persönliche Ehre und moralische Prinzipien auf dem Spiel stehen, die durch reguläre Verfahren nicht vollständig adressiert werden können.
Freiwilligkeit
Die Teilnahme an einem Duell gemäß dieser Klausel ist vollkommen freiwillig. Kein Krieger darf gezwungen werden, diese Methode zur Streitbeilegung zu wählen. Sollte ein Krieger die Teilnahme ablehnen, wird der Konflikt auf alternative, formellere Weise gelöst, ohne dass die Ehre des Ablehnenden in Frage gestellt wird. Es steht jedem Mitglied der Kriegsnation Ragnarök frei, sich für andere Wege der Konfliktlösung zu entscheiden.
Ergänzende Natur
Die Duell-Klausel ergänzt die bestehenden Gesetze und Pflichten, ersetzt diese jedoch nicht. Sie bietet eine zusätzliche Option für diejenigen, die ihre Ehre durch ein ehrenvolles Duell verteidigen oder wiederherstellen möchten. Alle gesetzlichen Regelungen und Verpflichtungen bleiben unberührt und haben stets Vorrang. In Konfliktfällen, die sowohl die Duell-Klausel als auch reguläre Gesetze betreffen, werden die gesetzlichen Regelungen vorrangig behandelt.
Gesetzliche Unabhängigkeit
Die Durchführung eines Duells gemäß dieser Klausel hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die formalen Urteile und Entscheidungen der Kriegsnation. Ein Duell kann weder als rechtliches Mittel zur Bestrafung noch als Ersatz für gerichtliche Verfahren dienen. Die moralischen und sozialen Auswirkungen des Duells bleiben jedoch im persönlichen und ehrenhaften Bereich der beteiligten Krieger.
Schiedsgerichtsbarkeit
Obwohl der Schiedsrichter des Duells, ein Mitglied des Rates oder ein ernannter Edelmann, für die Fairness des Duells sorgt, hat seine Entscheidung keine rechtliche Bindung außerhalb des Rahmens des Duells selbst. Alle Beteiligten akzeptieren, dass die Entscheidungen und Ergebnisse des Duells rein ehrenhafter Natur sind. Sollte eine Partei die Entscheidung des Schiedsrichters nicht akzeptieren, bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, kann jedoch die Ehre und den Ruf der betreffenden Partei beeinflussen.
Primäre Verpflichtungen
Alle Krieger der Kriegsnation Ragnarök bleiben an ihre primären Verpflichtungen und Pflichten, wie sie in den Gesetzen und Regelwerken der Nation festgelegt sind, gebunden. Die Teilnahme an einem Duell entbindet keinen Krieger von seinen gesetzlichen Pflichten. Zeitliche Kollisionen zwischen Duell und Pflichten sind so zu handhaben, dass die primären Verpflichtungen Vorrang haben.
Ehrenhafter Kampf
Die Duell-Klausel stellt sicher, dass der Kampf auf einem ehrenhaften Niveau geführt wird. Dies bedeutet, dass die Ehre des Einzelnen sowie der Kriegsnation gewahrt bleibt und keine Handlungen im Duell unternommen werden, die gegen die Grundprinzipien der Nation verstoßen. Der Schiedsrichter achtet darauf, dass diese Prinzipien während des gesamten Duells eingehalten werden.
Antragsverfahren
Ein Duell kann nur initiiert werden, nachdem alle friedlichen Lösungsversuche ausgeschöpft wurden. Ein schriftlicher Antrag muss beim Rat der Kriegsnation eingereicht werden, der den Grund des Streits und die Forderung nach Satisfaktion klar darlegt. Der Rat entscheidet, wann alle friedlichen Lösungen als erschöpft gelten, basierend auf festgelegten Kriterien wie Vermittlungsversuchen und Schlichtungsverhandlungen.
Genehmigung und Durchführung
Der Rat prüft den Antrag und genehmigt das Duell, sofern es als ehrenhaft und gerechtfertigt erachtet wird. Die Durchführung des Duells erfolgt nach den festgelegten Regeln und unter der Aufsicht eines Schiedsrichters. Der Rat behält sich das Recht vor, ein Duell abzulehnen, wenn es den Prinzipien der Ehre und Gerechtigkeit widerspricht.
Wahl der Waffen
Beide Parteien einigen sich auf die Wahl der Waffen, die in übereinstimmung mit den Traditionen und dem Stand der Krieger angemessen sind. Kann keine Einigung erzielt werden, bestimmt der Rat die Waffen. Sollte eine Partei mit der Entscheidung des Rates unzufrieden sein, kann sie das Duell ablehnen, ohne dass dies ihre Ehre beeinträchtigt.
Ort und Zeit
Der Ort des Duells wird von einem neutralen Mitglied des Rates bestimmt, wobei er darauf achtet, dass die Umgebung würdevoll und sicher ist. Der Zeitpunkt wird so festgelegt, dass beide Parteien ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben. Die Neutralität und Sicherheit des Ortes werden durch die Wahl eines unbeteiligten und respektierten Mitglieds des Rates gewährleistet.
Unparteiische Beobachtung
Ein Mitglied des Rates oder ein von diesem bestimmter Edelmann fungiert als Schiedsrichter und sorgt für einen fairen Verlauf des Duells. Seine Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Sollte eine Partei die Entscheidung in Frage stellen, bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, kann jedoch die Ehre und den Ruf der betreffenden Partei beeinflussen.
Kampf bis zur Satisfaktion
Das Duell endet nicht notwendigerweise mit dem Tod eines der Kontrahenten. Es kann durch Aufgabe, Unfähigkeit zur Fortsetzung des Kampfes oder auf Anweisung des Schiedsrichters beendet werden. Die Kriterien für die Beendigung des Duells durch den Schiedsrichter umfassen die offensichtliche überlegenheit eines Kontrahenten, eine ungleiche Fortsetzung des Kampfes oder die Gefahr schwerer Verletzungen. Die Ehre des Unterlegenen bleibt unversehrt, sofern er tapfer gekämpft hat.
Ehrenvolle Versöhnung
Nach dem Duell geben sich die Kontrahenten die Hand, ungeachtet des Ausgangs. Dieser Akt der Versöhnung soll die Wiederherstellung der Ehre und den Respekt füreinander symbolisieren. Sollte eine Partei diese Geste der Versöhnung verweigern, bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, kann jedoch die Ehre und den Ruf der betreffenden Partei beeinträchtigen.
Dokumentation
Der Ausgang des Duells und die Umstände werden vom Schiedsrichter dokumentiert und dem Rat vorgelegt. Eine Kopie wird in den Archiven der Kriegsnation aufbewahrt. Diese Dokumentation dient ausschließlich der historischen und ehrenhaften Aufzeichnung und hat keine rechtlichen Auswirkungen.
Schlusswort
Die Ehrenhafte Duell-Klausel der Kriegsnation Ragnarök bietet eine einzigartige und respektvolle Methode zur Beilegung von Streitigkeiten, die auf den höchsten Prinzipien der Ehre und des Respekts basiert. Es sei jedoch nochmals betont, dass diese Klausel eine vollständig optionale Ergänzung darstellt und in keiner Weise die bestehenden Gesetze und Pflichten ersetzt oder beeinflusst. Möge sie dazu beitragen, den Geist der Ehre und Tapferkeit in unserer Nation zu bewahren und zu fördern.
Unternehmensgründung
Anmeldung und Genehmigung
- Freie Unternehmensgründung: Jede Person oder Gemeinschaft kann ein Unternehmen ohne staatliche Genehmigung oder Beschränkungen gründen. Die Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung ist ein Grundrecht. Ein staatlicher Genehmigungszwang wird als wettbewerbshemmend abgelehnt.
- Freiwillige Registrierung im Unternehmensregister: Unternehmen können sich freiwillig im Unternehmensregister der Kriegsnation Ragnarök eintragen lassen. Diese Registrierung dient der Transparenz und Vertrauensbildung gegenüber Kunden, Partnern und der öffentlichkeit, ist jedoch keine Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit.
- Vertrauenswürdigkeitsprüfung: Auf eigenen Antrag kann ein Unternehmen eine Prüfung zur Vertrauenswürdigkeit beantragen. Diese Prüfung wird vom Finanzminister durchgeführt und bewertet die Zuverlässigkeit hinsichtlich Vertragserfüllung, Finanzdisziplin und fairer Geschäftspraktiken. Das Prüfungsergebnis wird im Unternehmensregister öffentlich dargestellt und dient als Qualitätsmerkmal.
Rechtsform und Struktur
- Freie Wahl der Rechtsform: Unternehmer entscheiden frei über die Rechtsform ihres Unternehmens (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften o. ä.) entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen. Staatliche Vorgaben sind auf das Minimalnotwendige beschränkt, z.B. für den Gläubigerschutz.
- Autonome Unternehmensstruktur: Unternehmen legen ihre innere Organisation, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege eigenständig fest. Staatliche Eingriffe in interne Strukturen erfolgen nur im Falle von Rechtsverstoßen wie Betrug oder Vertragsbruch.
Anträge auf Grund
- Privater Grundbesitz: Grundstücke sind vorrangig in privatem Eigentum. Unternehmen erwerben oder pachten Grundstücke direkt vom Eigentümer oder Lehensherren.
- Keine staatliche Grundzuteilung: Die Vergabe von Grundstücken durch staatliche Stellen findet nicht statt. Nutzung und Verträge werden zwischen privaten Parteien frei ausgehandelt.
- Verträge mit Lehensherren: Unternehmen, die auf dem Grund eines Lehensherren ansiedeln wollen, schließen eigenverantwortlich Verträge, deren Inhalte frei vereinbart werden können.
Pflichten der Unternehmer
- Minimale Rechtsbindung: Unternehmer verpflichten sich, grundlegende Gesetze einzuhalten, die den Schutz vor Betrug, Diebstahl und Vertragsbruch gewährleisten.
- Berichterstattung: Regelmäßige Berichte über Finanzen oder andere Daten sind freiwillig oder werden durch private Verträge oder wirtschaftliche Standards geregelt. Staatlich verordnete Berichtspflichten werden abgelehnt.
- Freiwillige soziale Verantwortung: Sozialverantwortliches Handeln und Engagement in der Gemeinschaft sind willkommen, aber keine staatliche Verpflichtung. Unternehmen können sich in freiwilligen Netzwerken für sozialen Austausch organisieren.
Kartellrecht
- Marktregulierung durch Wettbewerb: Staatliche Kartellbehörden und Eingriffe entfallen. Der Markt reguliert sich durch Angebot, Nachfrage und Kundenzufriedenheit selbst.
- Keine pauschalen Verbote: Absprachen oder Kooperationen zwischen Unternehmen sind erlaubt, solange sie nicht auf Zwang, Betrug oder Gewalt beruhen und Dritte schädigen.
- Reputationsbasierte Kontrolle: Unternehmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, riskieren den Verlust des Vertrauens und den Ausschluss durch Geschäftspartner und Kunden.
Wettbewerbsrecht
- Freier und fairer Wettbewerb: Wettbewerb basiert auf freiwilligen Vereinbarungen und Marktmechanismen. Unlautere Praktiken wie Betrug oder Irreführung sind verboten und werden nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen geahndet.
- Transparenz durch Marktdruck: Wahrhaftigkeit und Offenheit in der Produkt- und Leistungsbeschreibung wird durch Kundenbewusstsein und Wettbewerb gefördert, nicht durch staatliche Vorschriften.
Förderung des Wettbewerbs
- Marktöffnung durch Freiheit: Wettbewerb entsteht aus der Freiheit aller Marktteilnehmer, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, ohne staatliche Bevorzugung oder Schranken.
- Innovationsfreiheit: Unternehmen sind frei, in Forschung und Entwicklung zu investieren, ohne staatliche Regulierungen oder Subventionen.
- Transparente Ausschreibungen: Ausschreibungen erfolgen freiwillig und transparent, wobei die Kriterien zwischen den Parteien frei ausgehandelt werden.
Schutz der Verbraucher
- Produkthaftung: Unternehmen haften privat für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, was Produktsicherheit fördert ohne überbordende staatliche Vorschriften.
- Verbraucherrechte: Diese ergeben sich aus Vertragsfreiheit und Haftungsansprüchen. Schutz vor Betrug und Nötigung ist gegeben, darüber hinaus gehende staatliche Eingriffe sind minimal.
- Marktregulierung durch Kunden: Qualität und Sicherheit der Produkte werden über Bewertungen, Empfehlungen und Wiederkaufquoten gesteuert.
Förderung des Wettbewerbs
- Wettbewerb als natürliche Marktordnung: Wettbewerb wird nicht durch staatliche Eingriffe gefördert, sondern entsteht aus der Freiheit aller Marktteilnehmer, Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
- Innovationsanreize durch Freiheit: Unternehmen sind frei, in Forschung und Entwicklung zu investieren, ohne staatliche Vorgaben oder Subventionen.
- Wettbewerbliche Ausschreibungen: öffentliche oder private Ausschreibungen werden transparent und freiwillig gestaltet, wobei die Vergabekriterien frei ausgehandelt werden.
Schutz der Verbraucher
- Produktsicherheit durch Haftung: Unternehmer haften privat für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen (Produkthaftung). Dies sichert die Produktsicherheit ohne umfassende staatliche Vorschriften.
- Verbraucherrechte durch Vertrag und Haftung: Verbraucher schützen sich selbst durch Vertragsfreiheit und Haftungsansprüche. Staatliche Eingriffe in Form von Verbraucherrechten beschränken sich auf Schutz vor Betrug und Nötigung.
- Marktmechanismen als Regulativ: Produktqualität und Sicherheit werden über Bewertungen, Empfehlungen und Wiederkaufraten gesteuert.
Verträge unter Mitgliedern der Nation
1. Vertragsfreiheit
1.1 Freie Vertragswahl
Jedes Mitglied der Kriegsnation Ragnarök genießt uneingeschränkte Freiheit, Verträge nach eigenem Ermessen, eigenverantwortlich und ohne Einschränkungen abzuschließen, zu verhandeln oder abzulehnen. Diese Freiheit ist ein Kernpfeiler unserer Gemeinschaft und garantiert, dass niemand gezwungen wird, Vereinbarungen einzugehen, die nicht vollständig verstanden und akzeptiert werden. Verträge können dabei jegliche Form annehmen: von einfachen Absprachen über komplexe Handelsvereinbarungen bis hin zu langfristigen Bündnissen. Wichtig ist, dass alle Parteien freiwillig und bewusst zustimmen. Diese Freiheit basiert auf dem Vertrauen, dass die eigene Verlässlichkeit und der persönliche Ruf die wichtigsten Güter innerhalb der Nation sind.
1.2 Eigenverantwortlichkeit
Die Verantwortung für die Prüfung, das Verständnis und die Verhandlung von Vertragsbedingungen liegt vollständig bei den Vertragspartnern. Es gibt keine staatlichen Eingriffe, keinen Schutz vor vermeintlich ungleichen oder unfairen Klauseln und keine Möglichkeit, nachträglich eine Anpassung oder Auflösung zu erzwingen, außer durch gegenseitige Einigung. Dies fordert von jedem Vertragsbeteiligten höchste Sorgfalt, vorausschauendes Denken und die Bereitschaft, Risiken eigenständig zu tragen. Vertragsfreiheit bedeutet auch, dass jede Partei die Konsequenzen ihrer Entscheidungen akzeptieren muss positive wie negative.
1.3 Formvorschrift zur Gültigkeit
Um Rechtsklarheit und Nachweisbarkeit sicherzustellen, muss jeder Vertrag eindeutig dokumentiert sein. Die rechtsverbindliche Zustimmung beider Parteien ist zwingend erforderlich. Dies geschieht idealerweise durch eine beidseitige Unterschrift unter dem Vertragstext. Alternativ ist auch ein eindeutig nachvollziehbarer Nachweis der Annahme zulässig, zum Beispiel ein digitaler Screenshot, in dem die Partei ausdrücklich erklärt: Ich akzeptiere diesen Vertrag. Diese Nachweise müssen so gestaltet sein, dass sie jederzeit vorgelegt und überprüft werden können. Mündliche Absprachen sind zwar prinzipiell gültig, jedoch aufgrund fehlender Beweiskraft mit erheblichem Risiko verbunden.
2. Vertragserfüllung und Streitbeilegung
2.1 Vertragspflichten
Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre vereinbarten Leistungen und Pflichten in gutem Glauben und mit höchster Zuverlässigkeit zu erfüllen. Dies umfasst sowohl die termingerechte Lieferung von Waren und Dienstleistungen als auch die ordnungsgemäße Zahlung von vereinbarten Beträgen. Ein gegenseitiges Vertrauen bildet die Grundlage dafür, dass Geschäfte erfolgreich und langfristig stattfinden können. Vertragserfüllung bedeutet nicht nur die Einhaltung der Buchstaben des Vertrags, sondern auch das Bestreben, den gemeinsamen Erfolg und die Zufriedenheit aller Parteien zu gewährleisten.
2.2 Konsequenzen bei Vertragsbruch
Ein Vertragsbruch wird in unserer Gemeinschaft als schwerwiegender Vertrauensbruch verstanden, der die gesamte soziale Ordnung infrage stellt. Da die Verträge das Rückgrat unseres Zusammenlebens bilden, bedeutet ein Bruch nicht nur Schaden für die betroffene Partei, sondern eine tiefe Gefährdung der gesamten Nation. Der Vertragsbrecher verliert damit jegliche Vertrauenswürdigkeit und wird von der Gemeinschaft vollständig isoliert.
Die Konsequenzen sind daher folgendermaßen geregelt:
- Sozialer und wirtschaftlicher Ausschluss: Die betroffene Partei verliert ihre Vertrauensrechte in der gesamten Nation, kann keine weiteren Verträge abschließen, wird von Handelsbeziehungen ausgeschlossen und gilt als nicht mehr verlässlich.
- Unmittelbares Leistungsverweigerungsrecht: Die Gegenseite ist berechtigt, jegliche weiteren Leistungen oder Verpflichtungen einzustellen, ohne dass hieraus Nachteile entstehen.
- öffentliche Bekanntmachung: Die Vertragsverletzung darf dauerhaft und öffentlich gemacht werden, um andere Mitglieder vor Schaden zu bewahren und Transparenz zu schaffen.
2.3 Streitbeilegung
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten bezüglich der Vertragserfüllung, steht es den Parteien frei, diese zunächst eigenverantwortlich und privat zu klären. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, stehen alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder private Schiedsgerichte zur Verfügung, die mit Zustimmung beider Parteien tätig werden können.
Staatliche Zwangsmaßnahmen, behördliche Eingriffe oder sonstige Formen von externem Druck sind in unserem Rechtsverständnis nicht vorgesehen und widersprechen der Prinzipien der Freiheit und Selbstverantwortung.
3. Dokumentation und Transparenz
3.1 Klarheit des Vertragstextes
Ein gut formulierter Vertrag ist die beste Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Alle Vertragsinhalte müssen klar, verständlich und unmissverständlich dargestellt sein. Dies umfasst insbesondere:
- Die genaue Beschreibung der Leistungen und Gegenleistungen
- Die Festlegung von Preisen und Zahlungsmodalitäten
- Vereinbarungen zu Haftungsfragen und etwaigen Garantien
- Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten
Jeder Vertragspartner sollte darauf achten, den Vertragstext vor Unterzeichnung vollständig zu verstehen, um spätere Missverständnisse auszuschließen.
3.2 Nachweis und Archivierung
Um im Streitfall Beweissicherheit zu gewährleisten, ist jede Partei verpflichtet, eine Kopie des Vertrags oder einen digitalen Nachweis der Zustimmung sorgfältig aufzubewahren. Diese Dokumentation dient der eigenen Absicherung und ermöglicht bei Bedarf die transparente Vorlage vor Schiedsgerichten oder zur innergemeinschaftlichen Einsicht.
Ragnaröksche Kommerzialisierungskammer (R.K.K.)
1 - Status und Zuständigkeit
Die Ragnaröksche Kommerzialisierungskammer (R.K.K.) ist eine zentrale Verwaltungs- und Kontrollinstanz der Kriegsnation Ragnarök, die ausschließlich für die überwachung, Verwaltung und strategische Steuerung staatlicher Unternehmen zuständig ist. Sie agiert nicht unabhängig, sondern untersteht zu gleichen Teilen dem Innenministerium und dem Finanzministerium.
2 - Aufgabenspektrum
- Zentralaufsicht über staatliche Betriebe wie Rag Mercatoria, einschließlich Geschäftskontrolle, Effizienzanalyse und Personalaufsicht.
- Freigabe von Investitionen und Erweiterungen, die durch staatliche Unternehmen geplant werden.
- überprüfung betrieblicher Kennzahlen staatlicher Betriebe (Umsatz, Ausgaben, Lager, Beteiligungen).
- Ausarbeitung von Wirtschaftsstrategien für staatliche Unternehmen, in Abstimmung mit Innen- und Finanzministerium.
- Risikofrüherkennung hinsichtlich wirtschaftlicher Fehlentwicklungen in staatlicher Trägerschaft.
3 - Struktur und Leitung
- Die R.K.K. wird von einem Doppelvorsitz geführt: je ein Vertreter des Innenministeriums und des Finanzministeriums übernehmen gemeinsam die Leitung.
- Entscheidungen der Kammer erfordern das Einstimmigkeitsprinzip beider Vorsitzenden.
- Die Kammer kann zusätzlich Sachverständige und Beauftragte aus den staatlichen Unternehmen zur Beratung hinzuziehen.
4 - Kontrolle und Eingriffsrechte
- Die R.K.K. kann Betriebsanweisungen, Einschränkungen, Entlassungsvorschläge und Strukturmaßnahmen für staatliche Unternehmen beschließen - unter Vorbehalt der Gegenzeichnung durch mindestens eines der beiden Ministerien.
- Der Rat behält sich das Recht vor, bei Interessenkonflikten oder politischen Notwendigkeiten direkt in Entscheidungen der R.K.K. einzugreifen oder diese aufzuheben.
5 - Zuständigkeitsschranken
- Die R.K.K. darf nicht in privatwirtschaftliche Betriebe eingreifen, sie weder lizenzieren noch kontrollieren.
- Ihre Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf staatseigene Betriebe, Beteiligungen oder wirtschaftliche Einrichtungen, die sich vollständig in der Hand der Kriegsnation befinden.
6 - Berichtspflicht
Die Kammer ist verpflichtet, dem Rat vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht über alle verwalteten Unternehmen vorzulegen, insbesondere zu finanziellen Entwicklungen, strukturellen Veränderungen und Risiken.
Staatliches Unternehmen: Rag Mercatoria
1 - Status und Rechtsform
Rag Mercatoria ist ein wirtschaftlich tätiges Staatsunternehmen der Kriegsnation Ragnarök in Trägerschaft der Ragnarökschen Kommerzialisierungskammer (R.K.K.). Es besitzt eingeschränkte Selbstverwaltung, ist jedoch dem Rat rechenschaftspflichtig. Rag Mercatoria gilt als juristische Einheit im Eigentum der Kriegsnation.
2 - Auftrag und Zielsetzung
Rag Mercatoria dient der Erwirtschaftung staatlicher Einnahmen durch marktwirtschaftliche Aktivität auf freiwilliger Basis. Es handelt gewinnorientiert, jedoch im Interesse der staatlichen Stabilität, Souveränität und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit. Planwirtschaftliche Eingriffe oder Marktmonopole sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3 - Geschäftsfelder
- Groß- und Zwischenhandel - Handel mit Großmengen an Rohstoffen, Verbrauchsgütern, Waffen, Werkzeugen und Baumaterialien.
- Sonderwirtschaft - Verkauf exklusiver, seltener oder veredelter Items (z.B. durch spezielle Farmen, Automationen, Drops).
- Projektbeteiligung - Beteiligung an privat oder staatlich initiierten Produktionsprojekten mit Investitions- oder Beteiligungsmodell.
- Exportaktivität - systematischer Außenhandel mit Spielern außerhalb der Kriegsnation oder auf Serverebene.
- Marktmanagement - Aufbau und Verwaltung öffentlicher Marktplätze, temporärer Handelszonen, Stände oder NPC-basierter Verkaufsstellen.
- Auktionen & Spezialverkäufe - Veranstaltung von Auktionen, Themenmärkten und Aktionsverkäufen zur Einnahmenerhöhung und Marktbelebung.
- Versorgungskontrakte - Abschluss von Versorgungsverträgen mit Clans, Bürgern oder Militäreinheiten zur stabilen Rohstoffversorgung gegen Entgelt.
4 - Struktur und Leitung
- Die Geschäftsführung liegt beim Wirtschaftsverwalter von Rag Mercatoria, der vom Rat berufen und abberufen werden kann.
- Unterstützt wird der Wirtschaftsverwalter durch ein internes Team aus Sachbearbeitern, Handelsexperten und Lagermanagern, die durch Weisung bestellt werden.
- Der Rat hat jederzeit das Recht, Weisungen zur strategischen Ausrichtung, zu Preisstrukturen oder Investitionen zu erlassen.
- Die R.K.K. überprüft regelmäßig die betriebliche Ordnungsmäßigkeit, Effizienz und Gewinnverwendung.
5 - Gewinnverwendung
- Sämtliche Reingewinne aus der Tätigkeit von Rag Mercatoria fließen vollständig in den staatlichen Haushalt.
- Bis zu 20% der Jahresgewinne dürfen in eine Investitions- und Schwankungsrücklage überführt werden, über deren Einsatz der Rat entscheidet.
- Verlustjahre müssen durch Rücklagen gedeckt oder vom Rat gesondert ausgeglichen werden.
6 - Beteiligung und Kooperation
Rag Mercatoria darf mit Bürgern, Clans und Drittparteien Kooperationsverträge abschließen.
Kooperationsmodelle umfassen:
- Lieferverträge (regelmäßige Rohstoffbereitstellung)
- Subunternehmerverträge (Projektarbeit, Produktion im Auftrag)
- Kreditfinanzierte Beteiligung (bei Bedarf mit Risikoabsicherung durch R.K.K.)
- Gewinnbeteiligung an Betriebszweigen (nur mit Genehmigung des Rats)
Verträge sind freiwillig, rechtsgültig und durch die interne Vertragsstelle der R.K.K. dokumentiert.
7 - Marktverantwortung und Fairness
- Rag Mercatoria verpflichtet sich zur Wahrung eines fairen Marktumfelds und darf keine wettbewerbsfeindlichen Praktiken anwenden (Dumping, Monopolisierung).
- Preise orientieren sich an Angebot/Nachfrage, Produktionsaufwand und Marktentwicklung.
- Preisuntergrenzen gelten dort, wo sie zum Schutz von Bürgern oder Marktstabilität notwendig sind - der Rat entscheidet im Einzelfall.
Feiertage
1. Definition und Zweck der Feiertage
- Feiertage sind besondere Tage, die an bedeutende Ereignisse und Errungenschaften der Kriegsnation Ragnarök sowie ihrer regionalen Strukturen erinnern.
- Sie dienen der Förderung des Zusammenhalts, der Traditionen und der kulturellen Identität der Nation.
2. Offizielle Feiertage
-
Tag der Gründung (07.10.):
Gedenktag zur offiziellen Gründung der Kriegsnation Ragnarök.
Aktivitäten: Nationale Feierlichkeiten, Festreden der Regierung, besondere Gemeinschaftsevents. -
Tag des Triumphes (3.11.):
Feiertag zur Ehrung des ersten von vielen noch kommenden Siegen über den WKO.
Aktivitäten: Gedenk LavaCast, Ehrung verdienter Mitglieder und die Organisation regionaler Festlichkeiten. -
Tag der Einheit (22.05.):
Feiertag zur Ehrung der Gründung von Sturmburg, als Symbol des Zusammenhalts und der ersten Expansion der Kriegsnation.
Aktivitäten: Gemeinsame Bauprojekte, Ehrung verdienter Mitglieder und die Organisation regionaler Festlichkeiten.
3. Gestaltung der Feiertage
- Die Organisation der Feierlichkeiten obliegt dem Innenministerium, das in Zusammenarbeit mit den Zweigstellen und dem Unterhaus der Bürgervertreter spezifische Pläne ausarbeitet.
- Mitglieder und Zweigstellen werden dazu ermutigt, eigene Events oder Aktivitäten im Geiste der Feiertage zu organisieren.
4. Sonderregelungen an Feiertagen
- Während offizieller Feiertage sind alle Mitglieder dazu aufgerufen, auf Konflikte zu verzichten und sich friedlichen Aktivitäten zu widmen.
- Friedensphasen oder temporäre Waffenstillstände können für die Dauer des Feiertags ausgerufen werden.
5. Ergänzung weiterer Feiertage
- Vorschläge für neue Feiertage können von Mitgliedern, Zweigstellen oder dem Regierungsrat eingereicht werden.
- über die Einführung eines neuen Feiertags entscheidet der Regierungsrat per Mehrheitsbeschluss.
Ausfallsredundanz und Expertenregierung
- Zielsetzung: Für den Fall, dass die gesamte Führungsriege der Kriegsnation Ragnarök handlungsunfähig wird, wird eine sogenannte Expertenregierung aktiviert, die den Betrieb der Regierung aufrechterhält, bis die reguläre Führungsriege wieder funktionsfähig ist oder eine neue, demokratisch gewählte Regierung gemäß der Verfassung eintritt.
- Zuständigkeit bei Ausfall der Führungsriege und des Rates:
- Sollte nicht nur die Führungsriege, sondern auch der Rat der Kriegsnation Ragnarök handlungsunfähig werden, übernimmt eine nachfolgende Hierarchie die Verantwortung. Diese umfasst Mitglieder der niedrigeren Ränge, beginnend mit den Bürgervertretern, die gemäß ihrer Rangordnung die Verwaltung und das tägliche Geschäft fortführen.
- Falls auch diese Bürgervertreter nicht erreichbar oder handlungsfähig sind, wird die Verantwortung an die nächsten verfügbaren Ränge weitergegeben, bis eine funktionsfähige Verwaltung wiederhergestellt werden kann.
- Sollte das gesamte Führungs- und Ratsorgan sowie alle darunter liegenden Ränge handlungsunfähig sein, kann ein Notfallkomitee aus den verbleibenden und verfügbaren langjährigsten Mitgliedern der Kriegsnation Ragnarök gebildet werden. Diese Gruppe hat jedoch nur die Aufgabe, die Nation zu stabilisieren, bis eine ordnungsgemäße Wahl oder Nachfolgeregelung erfolgt.
- Wahl und Organisation der Expertenregierung bei Ausfall des Rates:
- Wenn die Führungsriege und der Rat der Kriegsnation Ragnarök handlungsunfähig sind und keine Möglichkeit besteht, eine Wahl durch die regulären Institutionen zu organisieren, wird die Wahl einer neuen Expertenregierung von den nächstniedrigeren Rängen durchgeführt. Diese Ränge übernehmen die Verantwortung für die Organisation der Wahl und stellen sicher, dass der Wahlprozess ohne Unterbrechung fortgeführt wird.
- Nur Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök können für die Expertenregierung kandidieren und gewählt werden. Dies stellt sicher, dass nur diejenigen mit einer verbindlichen Zugehörigkeit und Verantwortung innerhalb der Nation in die Leitung kommen.
- Zusammensetzung der Expertenregierung:
- Wahl der Expertenregierung: Die Expertenregierung wird entweder durch die Führungsriege selbst bestimmt, bevor diese handlungsunfähig wird, oder, falls keine Handlung der Führungsriege mehr erkennbar ist, von den Bürgern der Kriegsnation Ragnarök gewählt. Sollte der Rat ebenfalls nicht in der Lage sein, diese Wahl zu organisieren, wird die Wahl von den nächstniedrigeren Rängen übernommen.
- Voraussetzungen für Mitglieder: Nur Mitglieder, die seit mindestens drei Monaten Teil der Kriegsnation Ragnarök sind, können in die Expertenregierung aufgenommen werden. Dies stellt sicher, dass nur erfahrene und engagierte Mitglieder mit einem umfassenden Verständnis der Nation und ihrer Strukturen Teil dieser Regierungseinheit werden.
- Befugnisse und Einschränkungen:
- Die Expertenregierung hat ausschließlich die Aufgabe, die laufenden Geschäfte der Kriegsnation Ragnarök aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass keine administrativen Lücken entstehen.
- Sie hat keine Befugnis, Gesetze zu ändern, zu beschließen oder zu löschen. Die Gesetzgebung bleibt allein dem demokratisch gewählten Organ der Kriegsnation vorbehalten.
- Die Expertenregierung kann auf Anfrage dem Rat Vorschläge zu aktuellen dringenden Anliegen unterbreiten, jedoch keine bindenden Entscheidungen treffen, die die grundlegenden Bestimmungen der Verfassung betreffen.
- Zeitliche Begrenzung und übergang:
- Die Expertenregierung bleibt nur für die Dauer der Handlungsunfähigkeit der regulären Führungsriege im Amt. Sollte die reguläre Regierung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens (3 Monate) nicht wiederhergestellt werden können, ist innerhalb von maximal 6 Monaten eine Neuwahl durch die Bürgervertretung der Kriegsnation Ragnarök durchzuführen, um eine neue, demokratisch legitimierte Regierung zu etablieren.
- Die Expertenregierung hat keinerlei Einfluss auf die Wahl oder Ernennung neuer Regierungsposten, die ausschließlich den verfassungsrechtlichen Verfahren folgen müssen.
- Schutz vor langfristigem Missbrauch:
- Sollte ein solcher Notfall mehrfach auftreten oder die Expertenregierung länger als notwendig im Amt bleiben, wird das Unterhaus der Bürgervertreter einberufen, um sicherzustellen, dass die bestehenden Bestimmungen nicht zu einer dauerhaften Entmachtung der regulären Regierung führen. Das Unterhaus der Bürgervertreter kann auch neue Schutzmechanismen entwickeln, die verhindern, dass die Expertenregierung in eine permanente Regierungsrolle übergeht.
- Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht:
- Die Mitglieder der Expertenregierung sind gegenüber der gesamten Kriegsnation Ragnarök rechenschaftspflichtig. Jegliche Entscheidung muss dokumentiert und für die Nation zugänglich gemacht werden.
Auszeichnungen und Medaillen
1. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Kriegsnation Ragnarök verleiht Auszeichnungen und Medaillen an Mitglieder, die sich durch herausragende Leistungen in verschiedenen Bereichen verdient gemacht haben. Diese Ehrungen dienen der Anerkennung außergewöhnlicher Verdienste und sollen als Motivation für weiteres Engagement innerhalb der Nation wirken.
2. Jede Medaille oder Auszeichnung wird durch einen offiziellen Akt verliehen und in einem öffentlichen Register dokumentiert.
3. Medaillen und Auszeichnungen sind in verschiedene Stufen der Wertigkeit unterteilt:
- Ehrenkreuze (Höchste Stufe, nur in Ausnahmefällen verliehen)
- Große Orden (Sehr hohe Ehre, für herausragende Leistungen)
- Verdienstmedaillen (Für anhaltendes Engagement in einem bestimmten Bereich)
- Ehrenabzeichen (Für bemerkenswerte, aber spezifische Leistungen)
Regelung der Stufen: Jede Auszeichnung oder Medaille wird in einer von drei Klassen verliehen: Klasse 1 (höchste), Klasse 2 (mittel) und Klasse 3 (Standard). Standardauszeichnungen erhalten in der Regel die Klasse 3, während besondere und herausragende Verdienste in Klasse 2 bzw. Klasse 1 honoriert werden. Die Entscheidung über die Einstufung erfolgt durch den Regierungsrat nach sorgfältiger Prüfung der erbrachten Leistungen.
2. Arten der Auszeichnungen
1. Ehrenkreuze (Höchste Stufe)
- Ehrenkreuz der Nation - Höchste Auszeichnung der Kriegsnation Ragnarök.
- Kreuz der Helden von Ragnarök - Wird an Krieger verliehen, die sich durch herausragende Heldentaten verdient gemacht haben.
- Kreuz der Unsterblichkeit - Die höchste Auszeichnung für Loyalität der Kriegsnation Ragnarök
2. Große Orden (Sehr hohe Wertigkeit)
- Orden der Kriegerischen Tapferkeit (I.-II. Klasse) - Für außergewöhnlichen Mut im Kampf.
- Großorden der Forschung & Entwicklung (I.-II. Klasse) - Für bahnbrechende technologische Innovationen.
- Großer Verdienstorden der Baukunst (I.-II. Klasse) - Höchste Ehrung für bautechnische Leistungen.
- Orden der Diplomatischen Exzellenz (I.-II. Klasse) - Für herausragende diplomatische Meisterleistungen.
- Großer Orden der Handelskunst (I.-II. Klasse) - Für wirtschaftliche Taktiken und strategischen Handel.
3. Verdienstmedaillen (Für anhaltendes Engagement)
Jede Medaille wird standardmäßig in der dritten Klasse verliehen. Für außergewöhnliche Leistungen kann eine Medaille derselben Kategorie in der zweiten oder sogar ersten Klasse vergeben werden.
- Ehrenmedaille der Loyalität (I.-III. Klasse) - Für langjährige unerschütterliche Loyalität.
- Ehrenmedaille für Forschung & Entwicklung (I.-III. Klasse) - Für innovative Technologien und Mechanismen.
- Ehrenmedaille für Baukunst (I.-III. Klasse) - Für anhaltendes Engagement im Bauwesen.
- Medaille für außergewöhnliche Verteidigungsarchitektur (I.-III. Klasse) - Für strategisch wertvolle Festungen und Verteidigungsanlagen.
- Ehrenmedaille der Kriegsführung (I.-III. Klasse) - Für langjähriges Engagement in der Kriegsstrategie und militärischer Führung.
- Medaille der Versorgungskunst (I.-III. Klasse) - Für herausragende logistische Leistungen bei der Versorgung der Nation.
- Ehrenmedaille der Handelskunst (I.-III. Klasse) - Für anhaltende wirtschaftliche Erfolge und strategischen Handel.
- Verdienstmedaille für Rekrutierung (I.-III. Klasse) - Für außergewöhnliches Engagement bei der Gewinnung neuer Mitglieder.
4. Ehrenabzeichen (Für bemerkenswerte Einzelleistungen)
- Meisterabzeichen der Kriegsnation - Für eine außerordentliche Gesamtleistung in mehreren Bereichen über eine lange Zeit.
- Abzeichen für Tapferkeit im Kampf - Für besondere Tapferkeit in einer Schlacht.
- Abzeichen der Konstrukteure - Für innovative technische Bauten.
- Handelsabzeichen der Effizienz - Für herausragende Leistungen im Handel.
- Abzeichen der strategischen Meisterschaft - Für außergewöhnliche taktische Leistungen in Kriegen oder Gefechten.
- Spionage- und Aufklärungsabzeichen - Für exzellente verdeckte Operationen und Informationsbeschaffung.
- Brau-Meister-Abzeichen - Für herausragende Leistungen in der Herstellung von Heiltränken und Tränken für den Krieg.
- Ehrenabzeichen der Logistik - Für herausragende Organisation und Versorgung von Truppen und Lagern.
- Abzeichen der Ingenieurskunst - Für technische Erfindungen oder besondere Effizienz im Ressourcenmanagement.
- Ehrenabzeichen für Ausbildungsleistung - Für die erfolgreiche Ausbildung und Schulung neuer Mitglieder.
- Abzeichen für herausragende Verteidigung - Für das erfolgreiche Halten einer Stellung gegen eine übermacht.
- Ehrenabzeichen der Diplomatie - Für das Aushandeln vorteilhafter Verträge und Allianzen.
- Abzeichen der Loyalität - Für jahrelange unerschütterliche Treue zur Kriegsnation.
- Ehrenabzeichen für Innovationskraft - Für das Einbringen neuer Ideen oder Reformen mit großem positiven Einfluss.
3. Vergabeprozess
1. Vorschläge für die Vergabe einer Medaille können von jedem Mitglied der Kriegsnation eingereicht werden.
2. Der Antrag auf Verleihung wird durch den Innenminister geprüft und dem Regierungsrat zur Entscheidung vorgelegt.
3. Höchste Auszeichnungen (Ehrenkreuze) erfordern eine einstimmige Entscheidung des Rats.
4. Entzug einer Auszeichnung
1. Eine bereits verliehene Auszeichnung kann entzogen werden, wenn das Mitglied nachweislich gegen die Werte der Kriegsnation verstoßen oder die Ehrung durch Betrug erlangt hat.
2. über den Entzug einer Medaille entscheidet der Regierungsrat durch Mehrheitsbeschluss.
5. Trageweise und Dokumentation
1. Die Auszeichnung wird dem Discord-Profil des betreffenden Spielers auf dem Discord-Server der Kriegsnation Ragnarök als "Rolle" hinzugefügt.
2. Auszeichnungen dürfen öffentlich getragen und in offiziellen Dokumenten sowie Profilen innerhalb der Kriegsnation geführt werden.
3. Die Vergabe und Entziehung von Medaillen wird in einem zentralen Register dokumentiert.
Zertifikatsklausel der Kriegsnation Ragnarök
1. Zweck des Zertifikats
Das Zertifikat der Kriegsnation Ragnarök dient der öffentlichen Anerkennung natürlicher oder juristischer Personen, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet oder Wirkungsbereich die hohen Standards, Werte und Prinzipien der Kriegsnation Ragnarök einhalten und aktiv vertreten.
Das Zertifikat verleiht keine direkten oder indirekten Vorteile, Rechte oder Vergünstigungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök oder deren Mitgliedern. Es ist ausschließlich als Würdigung und Nachweis der übereinstimmung mit den Standards der Kriegsnation zu verstehen.
2. Anspruchsberechtigte
- Natürliche Personen, die in den Bereichen Wirtschaft, Militär, Kultur, Forschung oder anderen relevanten Feldern durch besondere Leistungen oder Verhaltensweisen hervorstechen.
- Juristische Personen, Organisationen, Vereine oder Firmen, die die Standards und Werte der Kriegsnation Ragnarök nachweislich erfüllen und fördern.
3. Vergabeprozess
3.1 Antragstellung und erste Prüfung
- Interessenten reichen einen schriftlichen Antrag auf Zertifikatsvergabe beim Innenminister der Kriegsnation Ragnarök ein.
- Der Antrag muss eine Beschreibung der Person/Organisation, deren Wirkungsbereich, besondere Leistungen sowie eine Begründung enthalten, warum die Standards der Kriegsnation erfüllt sind.
- Der Innenminister bespricht den Antrag mit
- dem Finanzminister, wenn es sich um ein Unternehmen handelt,
- dem Außenminister, wenn es sich um einen Waffenhersteller oder ähnliches handelt,
- dem Obersten Bürgervertreter, wenn es sich um einen sozialen Bereich handelt.
3.2 Prüfung und Beratung
- Der Innenminister prüft den Antrag weiterhin und kann bei Bedarf den Rat der Kriegsnation optional in die Beratung einbeziehen, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.
- Eine geheime Prüfung der angebotenen Dienste, Leistungen oder Produkte erfolgt durch ein vom Rat beauftragtes Mitglied, das unerkannt die Dienste in Anspruch nimmt und deren Qualität, Zuverlässigkeit und übereinstimmung mit den Standards überprüft.
- Diese Prüfung kann bis zu einem Monat dauern und ist verbindlich für die Entscheidung.
- Das Finanzministerium der Kriegsnation Ragnarök behält sich vor, zufällige Prüfungen nach Vergabe des Zertifikats durchzuführen
3.3 Entscheidung
- Die Entscheidung über die Vergabe wird vom Innenminister in Absprache mit dem jeweils hinzugezogenen Minister oder Vertreter getroffen.
- Das Ergebnis wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragseingang schriftlich mitgeteilt.
- Bei Ablehnung ist eine begründete Beschwerde innerhalb von 14 Tagen möglich.
4. Inhalte des Zertifikats
Das Zertifikat enthält mindestens folgende Angaben:
- Name des Ausgezeichneten (natürliche oder juristische Person)
- Beschreibung des anerkannten Wirkungsbereichs
- Datum der Ausstellung
- Unterschrift des Innenministers oder eines von ihm Beauftragten
5. Beispiel eines Zertifikats
Zertifikat der Kriegsnation Ragnarök
Hiermit wird [Name der Person/Organisation] bescheinigt, dass sie in ihrem Wirkungsbereich die hohen Standards und Werte der Kriegsnation Ragnarök in vorbildlicher Weise erfüllt.
Dieses Zertifikat stellt keine Rechts- oder Vergünstigungsansprüche dar, sondern dient ausschließlich der Anerkennung und Würdigung.
Ausgestellt am [Datum]
[Unterschrift]
6. Rechte und Pflichten der Zertifikatsträger
- Der Zertifikatsträger darf das Zertifikat öffentlich führen, etwa auf Websites, in Publikationen oder als Aushang, jedoch ohne den Eindruck zu erwecken, dadurch privilegierte Rechte innerhalb der Kriegsnation Ragnarök zu besitzen.
- Die Kriegsnation Ragnarök behält sich das Recht vor, das Zertifikat bei Verstoß gegen die Grundsätze oder bei Falschdarstellung zu widerrufen.
- Ein Widerruf wird schriftlich mit Begründung mitgeteilt.
7. Sonstige Bestimmungen
- Das Zertifikat ist persönlich und nicht übertragbar.
- Eine kommerzielle Nutzung des Zertifikats oder des Namens der Kriegsnation Ragnarök ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.
- Die Kriegsnation Ragnarök übernimmt keine Haftung für Handlungen, die aufgrund des Zertifikats vorgenommen werden.
8.Allgemeines Handelszertifikat (AHZ)
8.1 Zweck
Das allgemeine Handelszertifikat der Kriegsnation Ragnarök dient der Anerkennung von natürlichen oder juristischen Personen, die durch ihr Handelsverhalten und ihre Geschäftsaktivitäten die wirtschaftlichen Standards, Fairness und Verlässlichkeit innerhalb und im Namen der Kriegsnation Ragnarök fördern.
Dieses Zertifikat unterstreicht die Einhaltung von ethischen Grundsätzen, Transparenz, Qualität und Zuverlässigkeit im Handel, ohne jedoch spezielle Vergünstigungen oder Rechte zu verleihen.
8.2 Anspruchsberechtigte
- Einzelhändler, Händler, Großhändler, Handelsfirmen und Handelsorganisationen, die einen verantwortungsvollen und regelkonformen Handel betreiben.
- Handelspartner, die sich an die Handelsrichtlinien der Kriegsnation Ragnarök halten und wirtschaftlich sowie moralisch als vorbildlich gelten.
8.3 Beantragung und Prüfung
- Der Antrag auf das allgemeine Handelszertifikat wird beim Innenminister der Kriegsnation Ragnarök eingereicht.
- Der Innenminister bespricht den Antrag zusätzlich mit dem Finanzminister und, falls relevant, mit dem Obersten Bürgervertreter.
- Die Prüfung umfasst neben der üblichen Verfahrensweise (siehe Punkt 3) eine zusätzliche Bewertung der Handelspraktiken, Kundenfeedbacks sowie der Zuverlässigkeit bei Vertragserfüllungen.
- Die geheime Prüfung beinhaltet auch eine Testbestellung oder -transaktion, die von einem Ratmitglied unerkannt durchgeführt wird. Dies dient der überprüfung von Qualität, Lieferzeiten und Kundenservice.
- Die Prüfungsdauer kann bis zu einem Monat betragen und ist für die abschließende Entscheidung bindend.
- Das Finanzministerium der Kriegsnation Ragnarök behält sich vor, zufällige Prüfungen nach Vergabe des Zertifikats durchzuführen
8.4 Inhalte und Gültigkeit des Handelszertifikats
- Das Handelszertifikat führt den Namen des Zertifikatsträgers, die Handelsbranche, das Ausstellungsdatum sowie die Unterschrift des Innenministers.
- Es bestätigt die Einhaltung der Standards der Kriegsnation Ragnarök im Bereich Handel.
- Die Gültigkeit beträgt standardmäßig zwei Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung nach erneuter Prüfung.
8.5 Pflichten des Zertifikatsträgers
- Einhaltung aller handelsrechtlichen und ethischen Standards der Kriegsnation Ragnarök.
- Offenlegung wesentlicher Veränderungen im Geschäftsbereich gegenüber dem Innenministerium.
- Kooperation bei möglichen Nachprüfungen und Audits.
8.6 Widerruf und Sanktionen
- Bei Verstoßen gegen die Handelsstandards, betrügerischem Verhalten oder Falschdarstellungen kann das Handelszertifikat widerrufen werden.
- Ein Widerruf erfolgt schriftlich mit Begründung und kann zu einem temporären oder dauerhaften Ausschluss vom Handel unter dem Namen der Kriegsnation Ragnarök führen.
Pflichtverletzung und Amtsmissbrauch durch Amtsträger
1. Verfahren bei Beschwerden durch Whistleblower
Whistleblower können anonym Beschwerde gegen einen Amtsträger beim Unterhaus der Bürgervertreter einreichen. Diese Beschwerde kann Hinweise auf Pflichtverletzung, Amtsmissbrauch, Korruption oder Misshandlung unterstellter Personen enthalten.
Das Unterhaus der Bürgervertreter ist verpflichtet, in erster Instanz eine Voruntersuchung einzuleiten. Sollte sich im Verlauf der Untersuchung ein begründeter Verdacht erhärten, ist der Vorgang unverzüglich an das Innenministerium zu übergeben, der Regierungsrat ist gleichzeitig darüber in Kenntnis zu setzen.
Ist das betroffene Amt oder der betroffene Amtsträger dem Innenministerium zuzuordnen, wird die Angelegenheit vom obersten Bürgervertreter direkt in den Regierungsrat eingebracht. Der Innenminister ist in diesem Fall durch den Rat mit dem Vorwurf zu konfrontieren.
2. Pflichten von Amtsträgern und Konsequenzen bei Verstößen
Jeder Amtsträger innerhalb der Kriegsnation Ragnarök ist zur pflichtgemäßen, gesetzeskonformen und loyalen Ausübung seines Amtes verpflichtet. Verletzt ein Amt oder ein Amtsträger jedweder Art dauerhaft oder in erheblichem Maße seine Pflichten, kann dies zur Einleitung disziplinarischer oder struktureller Maßnahmen führen.
2.1 Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn:
- Anordnungen oder Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet werden
- der Amtsträger seine Kompetenzen überschreitet oder missbräuchlich anwendet
- Weisungen höhergestellter Stellen ohne legitimen Grund verweigert oder ignoriert werden
- sich aus dem Verhalten eine konkrete Schädigung der Verwaltung, der Ordnung oder der Integrität der Kriegsnation ergibt
2.2 Als Amtsmissbrauch gilt insbesondere:
- die Nutzung des Amtes zur persönlichen Vorteilsgewinnung
- jede Form der Korruption, Vorteilsannahme oder gezielten Einflussnahme im Sinne persönlicher Interessen
- das bewusste Schädigen von Untergebenen, Dritten oder der Verwaltung durch Amtsbefugnisse
- das Anordnen oder die Duldung von willkürlichen Disziplinarmaßnahmen, Herabwürdigung oder Mobbing
2.3 Qualifizierte Pflichtverletzung
Sofern dem Amtsträger Personen unterstellt sind, gilt eine systematische Misshandlung, unangemessene oder willkürlich benachteiligende Behandlung dieser Personen als qualifizierte Pflichtverletzung. Gleiches gilt für Fälle von erwiesenem oder schwerwiegend begründetem Korruptionsverdacht, Vorteilsgewährung, Vetternwirtschaft oder anderen Formen des Amtsmissbrauchs.
2.4 Misstrauensantragsklausel
In Fällen gemäß Absatz 3 ist die Einleitung eines Verfahrens nach der Misstrauensantragsklausel zulässig, sofern für das jeweilige Amt oder den jeweiligen Amtsstand eine solche Klausel in der Verfassung oder in nachgeordnetem Regelwerk vorgesehen ist.
2.5 Bewertung durch den Regierungsrat
Für ämter und Amtsstände, für die in ihrer jeweiligen Regelung keine Möglichkeit zur Einleitung eines Misstrauensantrags vorgesehen ist, erfolgt die Bewertung etwaiger Pflichtverletzungen oder Amtsmissbrauchs durch den Regierungsrat.
2.5.1 Typ A - Verwaltungsämter
Verwaltungsämter mit unmittelbarer Funktion innerhalb der staatlichen Ordnung und Beamte nach der Klausel bezüglich des Beamtenstatus unterliegen im Fall einer Pflichtverletzung oder eines Amtsmissbrauches der direkten Prüfung durch den Regierungsrat. Die Bewertung erfolgt anhand der dokumentierten Amtsbefugnisse und der festgestellten Abweichungen.
2.5.2 Typ B - Funktions- oder Sonderämter
Funktions- oder Sonderämter ohne geregelte Abwahlmechanismen - hierzu zählen insbesondere zeitweilige oder projektgebundene ämter, beratende Instanzen oder andere Sonderbeauftragte ohne festgelegten Misstrauensmechanismus. Bei Pflichtverstoß oder Amtsmissbrauch erfolgt ebenfalls eine Bewertung durch den Regierungsrat, wobei zusätzlich geprüft wird, ob das Amt im strukturellen Sinne dauerhaft bestehen kann.
5.4 - Bewertung des Vergehens
Die Bewertung des Vergehens erfolgt differenziert nach der Art des Fehlverhaltens. Dabei wird zwischen Pflichtverletzung und Amtsmissbrauch unterschieden. Amtsmissbrauch gilt als schwerwiegendere Form des Fehlverhaltens und zieht strengere Maßnahmen nach sich.
a) Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, Missachtung interner Anweisungen, Nichterfüllung dienstlicher Pflichten oder Verhaltensweisen mit organisationsschädlicher Wirkung vor, jedoch ohne vorsätzliche Schädigungsabsicht oder persönlichen Vorteil.
Mögliche Maßnahmen bei Pflichtverletzung:
- Formelle schriftliche Verwarnung
- Mündliche Rüge
- Befristete Suspendierung von bis zu 14 Tagen
- Versetzung innerhalb der Verwaltungsstruktur
- Vorläufige Amtsenthebung mit Option auf Wiederernennung
b) Amtsmissbrauch
Ein Amtsmissbrauch liegt vor, wenn ein Amtsträger seine Befugnisse vorsätzlich oder manipulativ einsetzt, um sich oder Dritte zu bevorteilen, Untergebene zu schädigen oder das System zu unterlaufen. Ebenso fällt darunter gezielte Korruption, Vorteilsnahme, Machtausnutzung oder systematische Einschüchterung.
Mögliche Maßnahmen bei Amtsmissbrauch:
- Sofortige Suspendierung mit vollständigem Funktionsentzug
- Dauerhafte Amtsenthebung ohne Wiederernennungsrecht
- Einleitung eines internen Justizverfahrens mit Strafverfolgung
- Aberkennung von Rechten oder Titeln, sofern zutreffend
- Ausschluss aus der Nation
5.5 - Feststellung des Schweregrads
Der Schweregrad wird im Einzelfall durch den Regierungsrat festgestellt. Eine Kombination von Maßnahmen ist zulässig, sofern diese strukturell begründet ist.
6 - Recht auf Gegenprüfung
Gegen eine angeordnete Maßnahme steht dem betroffenen Amtsträger das Recht auf Gegenprüfung durch das Obergericht der Nation zu, sofern ein solches besteht. Bis zum Abschluss der Prüfung bleibt die Maßnahme in Kraft, sofern nicht ausdrücklich anders durch Ratsbeschluss geregelt.
7 - Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit
In allen Fällen ist sicherzustellen, dass die betroffene Amtsstruktur im Sinne der Handlungsfähigkeit der Nation temporär durch eine kommissarische Vertretung aufrechterhalten wird. Die Regelung der Vertretung obliegt dem Innenministerium, sofern kein abweichender Mechanismus definiert ist.
Verfahrensordnung zur Whistleblower-Prüfung durch das Unterhaus der Bürgervertreter
1 - Einreichung der Beschwerde
Jede Person, unabhängig von Rang, Status oder Funktion innerhalb der Kriegsnation Ragnarök, kann als Whistleblower anonym eine Beschwerde gegen einen Amtsträger einreichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die dafür vorgesehene Stelle beim Unterhaus der Bürgervertreter. Die Identität des Whistleblowers ist unter allen Umständen zu schützen und darf nicht weitergegeben oder recherchiert werden.
2 - Form und Inhalt der Beschwerde
Die Beschwerde muss in klarer Sprache verfasst sein und den betroffenen Amtsträger, das betroffene Amt sowie den vermuteten Verstoß hinreichend konkret benennen. Allgemein gehaltene, nicht überprüfbare Anschuldigungen führen zu keiner Einleitung eines Verfahrens.
Zulässige Beschwerdegegenstände sind insbesondere:
- Pflichtverletzungen nach Verfassungspunkt Pflichtverletzung und Amtsmissbrauch
- Amtsmissbrauch, Korruption, Vorteilsnahme
- Systematische Misshandlung oder Benachteiligung Untergebener
- Sonstiges Fehlverhalten mit Auswirkungen auf das Amt oder das öffentliche Vertrauen
3 - Erste Prüfphase - Vorermittlung durch das Unterhaus
Nach Eingang der Beschwerde erfolgt eine interne Vorermittlung durch eine vom Unterhaus bestimmte Untersuchungseinheit. Diese Einheit prüft den Sachverhalt anhand vorliegender Beweise, Zeugenaussagen und interner Informationen.
Ziel dieser Phase ist die Feststellung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht besteht. Die Dauer der Vorermittlung darf 10 Tage nicht überschreiten, kann in begründeten Fällen um weitere 5 Tage verlängert werden.
4 - übergabe bei erhärtetem Verdacht
Ergibt die Vorermittlung einen hinreichenden Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten oder Amtsmissbrauch, wird der Vorgang vollständig dokumentiert und an das Innenministerium zur Durchführung formeller Maßnahmen übergeben. Der Regierungsrat ist parallel über Art, Umfang und Status der übergabe in Kenntnis zu setzen.
5 - Ausnahmefall: Innenministerium betroffen
Ist das beschuldigte Amt oder der beschuldigte Amtsträger dem Innenministerium zugeordnet, wird die Untersuchung nicht an das Innenministerium übergeben. Stattdessen wird der vollständige Vorgang durch den obersten Bürgervertreter dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht und dort zur Debatte gestellt. Der Innenminister ist im Rat mit dem erhobenen Vorwurf zu konfrontieren und kann zur Stellungnahme aufgefordert werden.
6 - Pflichten des Unterhauses
Das Unterhaus hat sämtliche eingehenden Beschwerden vertraulich zu behandeln. Die Unterlagen sind zu dokumentieren und dauerhaft zu archivieren. Das Unterhaus ist verpflichtet, über jeden abgeschlossenen Vorgang eine interne Abschlussakte zu erstellen. öffentlich wird ausschließlich mit Zustimmung des Regierungsrats über Verfahren oder deren Ausgang informiert.
7 - Sanktionen bei Behinderung der Untersuchung
Amtsträger, die die Untersuchung behindern, Beweismittel unterdrücken oder den Whistleblower identifizieren oder unter Druck setzen, unterliegen disziplinarischen Maßnahmen. Diese reichen von formellen Verwarnungen bis zu sofortiger Suspendierung durch Beschluss des Regierungsrats.
Misstrauensantragsklausel
1 - Voraussetzungen für einen Misstrauensantrag
Für jedes Amt oder jeden Amtsstand, bei dem diese Klausel gemäß Verfassung oder untergeordnetem Regelwerk Anwendung findet, besteht die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegen den jeweiligen Amtsträger zu stellen. Ein Misstrauensantrag kann gestellt werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:
- Pflichtverletzung gemäß Verfassungspunkt Pflichtverletzung und Amtsmissbrauch
- Amtsmissbrauch, Korruption, Vorteilsnahme
- Unangemessener oder willkürlicher Umgang mit Untergebenen
- Nachhaltige Inkompetenz oder Unfähigkeit zur Amtsausübung
- Interessenskonflikte oder illoyales Verhalten gegenüber der Kriegsnation Ragnarök
2 - Antragsberechtigte Instanzen
Ein Misstrauensantrag kann gestellt werden durch:
- Den Innenminister
- Den obersten Bürgervertreter
- Den Regierungsrat mit einfacher Mehrheit
- Das Unterhaus der Bürgervertreter mit Zwei-Drittel-Mehrheit
3 - Anforderungen an den Antrag
Der Antrag ist schriftlich zu begründen. Er muss den betreffenden Amtsträger, die betroffene Amtsstruktur sowie die konkreten Vorwürfe benennen und belegen.
4 - Anhörung des Amtsträgers
Nach Einreichung des Antrags ist der betroffene Amtsträger über den Vorgang zu informieren. Ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 48 Stunden zu gewähren. Die Stellungnahme wird zusammen mit dem Antrag an die zuständige Entscheidungsinstanz übermittelt.
5 - Zuständige Entscheidungsinstanzen
- Bei ämtern des Ministeriums: der Regierungsrat
- Bei untergeordneten ämtern innerhalb einer Zweigstelle: die Zweigstellenleitung, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Innenministerium
- Bei Amtsständen mit Sonderstatus: die in der Verfassung dafür vorgesehene Instanz
6 - Entscheidung und Folgen
Der Entscheid über den Misstrauensantrag erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der zuständigen Instanz.Bei Annahme des Antrags gilt der Amtsträger mit sofortiger Wirkung als abgesetzt. Die Neubesetzung erfolgt gemäß den für das Amt geltenden Bestimmungen.
7 - Vorläufige Suspendierung
Bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag kann eine vorläufige Suspendierung des Amtsträgers ausgesprochen werden, wenn schwerwiegende Gründe dies rechtfertigen. Die Entscheidung über eine Suspendierung obliegt der Instanz, die den Antrag gestellt hat, vorbehaltlich einer Bestätigung durch das Innenministerium.
8 - Wiederzulassung
Ein abgesetzter Amtsträger kann frühestens nach Ablauf von 90 Tagen erneut für ein Amt kandidieren oder berufen werden. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen eine explizite Wiederzulassung durch den Regierungsrat beschlossen wurde.
9 - Missbrauchsvermeidung
Missbrauch oder missbräuchliche Wiederholung von Misstrauensanträgen ohne hinreichende Begründung kann durch den Regierungsrat sanktioniert werden. Das beinhaltet insbesondere Antragsverbot für Einzelpersonen oder Gruppen für eine bestimmte Dauer.
10 - Eigenständigkeit der Klausel
Die vorliegende Misstrauensantragsklausel stellt ein von der generellen Befugnis des Unterhauses der Bürgervertreter zur Einleitung regulärer Misstrauensanträge unabhängiges Instrument dar. Sie ist auf einer höheren strukturellen Ebene verankert und dient der übergeordneten Sicherung von Funktionsfähigkeit, Integrität und disziplinärer Kontrolle der tragenden Verwaltungs- und Regierungsstruktur der Kriegsnation Ragnarök.
11 - Zuständigkeit des Unterhauses
Das Unterhaus der Bürgervertreter behält seine generelle Zuständigkeit für interne Misstrauensanträge gegen durch es selbst gewählte oder verwaltete Funktionsträger. Die hier beschriebene Misstrauensantragsklausel hingegen wirkt unabhängig davon und betrifft sämtliche ämter und Amtsstände, sofern in ihrer jeweiligen Regelung die Gültigkeit dieser Klausel festgelegt ist. Dies umfasst auch sämtliche Amtsstrukturen, die außerhalb der direkten Zuständigkeit des Unterhauses liegen.
12 - Einleitungsbefugnis
Die Einleitung eines Misstrauensantrags nach dieser Klausel kann nicht durch das Unterhaus initiiert werden, sondern ausschließlich durch eine der folgenden übergeordneten Instanzen:
- Den Innenminister der Kriegsnation Ragnarök
- Den obersten Bürgervertreter
- Den Regierungsrat mit einer 75% Mehrheit
13 - Entscheidungsautonomie
Die Behandlung eines Misstrauensantrags nach dieser Klausel entzieht sich vollständig der internen Zuständigkeit des Unterhauses der Bürgervertreter. Das Unterhaus kann lediglich unterstützend Daten bereitstellen, ist jedoch in keiner Phase des Verfahrens zur Entscheidung befugt. Der finale Beschluss liegt ausschließlich bei den in Punkt 5 der Misstrauensantragsklausel benannten Entscheidungsinstanzen.
14 - Sonderregel bei Verbindungen zum Unterhaus
Diese Sonderinstanz tritt auch dann in Kraft, wenn der betroffene Amtsträger selbst Mitglied des Unterhauses ist oder mit diesem strukturell oder organisatorisch eng verbunden ist. Damit wird eine Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung gegenüber internen Interessensbindungen oder strukturellen Loyalitätskonflikten sichergestellt.
15 - Kennzeichnungspflicht
Die Anwendbarkeit dieser übergeordneten Misstrauensregelung ist im jeweiligen Amtsstatut ausdrücklich kenntlich zu machen. Fehlt eine solche Kennzeichnung, gilt ausschließlich die generelle Befugnis des Unterhauses für Misstrauensanträge.
Verwaltungsgerichtshof der Kriegsnation Ragnarök
1 - Allgemeine Bestimmung
Der Verwaltungsgerichtshof ist ein oberstes Organ der normativen Kontrolle innerhalb der Kriegsnation Ragnarök. Er ist zuständig für die verbindliche Auslegung, Prüfung und überwachung aller satzungsrechtlichen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Vorschriften, sofern diese nicht ausdrücklich durch andere Organe abschließend geregelt sind.
2 - Rechtsnatur und Stellung im System
Der Verwaltungsgerichtshof ist ein institutionell unabhängiges Organ mit alleiniger Zuständigkeit für:
- die Auslegung der Verfassung, Nebenregelwerke und Satzungsdokumente,
- die Klärung von Normenkollisionen und Zuständigkeitsüberschneidungen,
- die Prüfung von Verwaltungsakten auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit,
- die Entscheidung über Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen von Organen, sofern kein anderes Rechtsmittel vorgesehen ist.
Der Verwaltungsgerichtshof unterliegt keiner politischen Weisung und darf weder durch Minister noch durch Ratsbeschlüsse in seiner Entscheidungsfindung beeinflusst werden.
3 - Zusammensetzung
Der Verwaltungsgerichtshof besteht aus drei Mitgliedern, die die Funktion von Verwaltungsrichtern wahrnehmen. Diese werden vom Regierungsrat mit qualifizierter Mehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Eine Abwahl ist nur aus wichtigem Grund durch Ratsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit zulässig.
Mindestens ein Richter muss über tiefgehende Kenntnisse des geltenden Regelwerks verfügen. Eine aktive Ministertätigkeit ist mit der Funktion unvereinbar. Der Vorsitzende des Gerichtshofs wird intern durch Mehrheitswahl der drei Mitglieder bestimmt.
4 - Zuständigkeit und Verfahrensarten
- a) Normenauslegung:
- Antrag auf verbindliche Interpretation unklarer Bestimmungen.
- Auch durch Organe, Verwalter oder Zweigstellen initiiert.
- b) Normenprüfung:
- überprüfung, ob erlassene Regelwerke, Verordnungen oder Erlasse mit der Verfassung und höherrangigem Recht im Einklang stehen.
- Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Unwirksamkeitserklärung bei Verstoß.
- c) Verwaltungsbeschwerde:
- Klärung der Rechtmäßigkeit einzelner Verwaltungsakte oder disziplinarischer Maßnahmen.
- Antragstellung möglich durch direkt betroffene Mitglieder.
- d) Zuständigkeitskonflikte:
- Entscheidung über Zuständigkeit bei überschneidenden Verantwortungsbereichen zwischen Organen, ämtern oder Zweigstellen.
5 - Verfahren und Entscheidungsfindung
- Anträge sind schriftlich und mit hinreichender Begründung einzureichen.
- Das Verfahren ist nicht öffentlich. Beteiligte haben jedoch Anspruch auf Akteneinsicht.
- Es besteht keine Pflicht zur mündlichen Anhörung, kann jedoch bei besonderer Sachlage durchgeführt werden.
- Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
- Die Entscheidung erfolgt als bindender Beschluss. Dieser ist schriftlich zu dokumentieren und im internen Register der Nation zu archivieren.
6 - Bindungswirkung
Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs sind für alle Organe, Mitglieder, Verwaltungen und Zweigstellen unmittelbar bindend. Ein Widerspruch oder eine Umgehung ist unzulässig. Eine änderung ist nur durch Verfassungsänderung oder nachträgliche höchstrichterliche Neubeurteilung zulässig.
7 - Amtskontrolle und Revisionsinstanz
Der Verwaltungsgerichtshof ist keinem Organ unterstellt. Er unterliegt jedoch einer jährlichen internen überprüfung durch den Verfassungsausschuss, ausschließlich hinsichtlich Verfahrenskonformität, nicht inhaltlicher Entscheidungen.
Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs ist keine Revision zulässig. Eine Wiederaufnahme kann nur durch Vorlage neuer, entscheidungserheblicher Tatsachen oder durch einstimmigen Beschluss aller Richter erfolgen.
8 - Dokumentationspflicht
Alle Entscheidungen, Auslegungen und Begründungen sind systematisch in einem strukturierten Register zu dokumentieren. Dieses Register ist dem Innenministerium sowie dem Regierungsrat jederzeit in elektronischer Form zugänglich zu machen.
9 - übergangsregelung
Bis zur ersten Wahl der Mitglieder durch den Regierungsrat kann der Rat kommissarisch eine vorläufige dreiköpfige Kammer einsetzen. Diese verliert ihre Funktion automatisch mit der Wahl des ersten regulären Verwaltungsgerichtshofs.
10 - Anforderungen an Richter
Alle Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs müssen den Ragnarökschen Eignungstest erster Güte mit einer Mindestbewertung von 170 Punkten erfolgreich abgelegt haben.
Der Eignungstest erster Güte ist ein standardisiertes, zentral verwaltetes Prüfungsverfahren zur Bewertung von Regelwerkskompetenz, Auslegungsfähigkeit, Urteilsstärke und struktureller Denkweise.
Für die Durchführung, Beaufsichtigung und Dokumentation des Tests gilt die allgemeine Klausel zum Ragnarökschen Eignungstest. Sämtliche dort festgelegten Regelungen, insbesondere zur Prüfungsorganisation, zur Zusammensetzung des Prüfungsgremiums, zu Fristen für Wiederholungen sowie zur Gültigkeitsdauer und Erneuerbarkeit des Zertifikats, finden uneingeschränkt Anwendung.
Die Prüfungsinhalte des Eignungstests erster Güte weichen jedoch hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung von der regulären Fassung ab. Die Fragestellungen und zu bearbeitenden Fallkonstellationen sind spezifisch auf die Anforderungen an Verwaltungsrichter ausgerichtet. Sie beinhalten insbesondere:
Vertiefte Analyse von Satzungstexten und komplexen Auslegungsfragen im Rahmen institutioneller Normenstruktur,
Bewertung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten unter Anwendung konkreter Nationenregelwerke,
Ermittlung, Abgrenzung und Entscheidung bei multiplen Normenkollisionen innerhalb der Hierarchie der Rechtsquellen,
Simulation prototypischer Entscheidungen im Format richterlicher Beschlussfassungen unter Anwendung geltender Satzungen,
strukturierte Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung der Bindungswirkung und Präjudizwirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen.
Der Test ist unter Aufsicht des in der Klausel definierten Prüfungsgremiums durchzuführen. Wiederholungen sind frühestens nach Ablauf von 30 Tagen zulässig. Eine bestandene Prüfung behält ihre Gültigkeit für eine Dauer von 365 Tagen ab Ablegungsdatum. Eine Erneuerung des Testzertifikats ist frühestens nach 250 Tagen möglich.
Richter, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen oder deren Testgültigkeit abläuft, verlieren ihr Amt automatisch mit sofortiger Wirkung.
11 - Suspendierung und Amtsenthebung
11-1
Ein Mitglied des Verwaltungsgerichtshofs kann durch Beschluss des Regierungsrats mit Zweidrittelmehrheit suspendiert werden, sofern ein begründeter Verdacht auf eine der nachstehenden Pflichtverletzungen besteht:
- grobe Vernachlässigung richterlicher Amtspflichten,
- Annahme oder Forderung unzulässiger Zuwendungen (Bestechlichkeit),
- absichtliche oder systematische Rechtsbeugung,
- schwerwiegender Verstoß gegen die Loyalitätspflicht gegenüber der Kriegsnation Ragnarök.
11-2
Die Suspendierung tritt mit der Beschlussfassung durch den Regierungsrat unverzüglich in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ruhen sämtliche richterlichen Befugnisse und Mitwirkungsrechte des suspendierten Mitglieds.
Die maximale Dauer der Suspendierung beträgt 60 Tage. Innerhalb dieser Frist hat entweder eine formelle Amtsenthebung zu erfolgen oder der betroffene Richter ist vollständig in sein Amt wiedereinzugliedern. Eine Verlängerung der Suspendierung über die genannte Frist hinaus ist ausgeschlossen.
11-3
Die formelle Amtsenthebung erfordert einen gesonderten Ratsbeschluss mit qualifizierter Zweidrittelmehrheit. Dem betroffenen Richter ist zuvor das rechtliche Gehör in Form einer persönlichen Anhörung zu gewähren.
Die Entscheidungsbegründung ist schriftlich zu erfassen und dem Beschlussprotokoll vollständig beizufügen.
11-4
Während der Dauer einer Suspendierung ist der Verwaltungsgerichtshof berechtigt, zur Wahrung seiner Arbeitsfähigkeit ein Ersatzmitglied zu benennen. Die Auswahl und Bestätigung des Ersatzmitglieds erfolgt durch den Regierungsrat.
Das Mandat des Ersatzmitglieds endet automatisch mit Ablauf der Suspendierung oder mit Wirksamwerden der Amtsenthebung.
12 - Arbeitsweise und Geschäftsordnung
12-1
Der Verwaltungsgerichtshof ist verpflichtet, eine interne Geschäftsordnung zu erlassen. Diese hat verbindliche Regelungen zu enthalten hinsichtlich:
- interner Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe,
- Fristen für Antragsbearbeitung und Entscheidung,
- Dokumentationsstandards für Entscheidungen einschließlich abweichender Voten,
- Anforderungen an Begründungstiefe, Struktur und äußere Form gerichtlicher Beschlüsse.
Die Geschäftsordnung ist dem Regierungsrat unverzüglich nach Erlass in elektronischer Fassung zur Kenntnis zu bringen.
12-2
Die Geschäftsordnung darf in keinem Punkt im Widerspruch zu geltenden übergeordneten Regelwerken der Kriegsnation Ragnarök stehen. änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der einstimmigen Zustimmung aller amtierenden Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs.
12-3
Alle Beschlüsse und Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs sind schriftlich zu dokumentieren. Abweichende Meinungen einzelner Richter (Minderheitsvoten) können auf deren Wunsch hin protokolliert werden, sind als solche jedoch klar zu kennzeichnen und gesondert aufzuführen.
12-4
Der Vorsitzende des Verwaltungsgerichtshofs ist berechtigt, eingehende Anträge auf formelle Zulässigkeit in Einzelentscheidung vorzuprüfen. Diese Entscheidungen sind endgültig und unterliegen keiner internen oder externen überprüfung.
13 - Unvereinbarkeit und Interessenkonflikte
13-1
Die Ausübung des Richteramts im Verwaltungsgerichtshof ist unvereinbar mit der gleichzeitigen Ausübung folgender Funktionen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök:
- Mitgliedschaft in einem exekutiven Organ (z.-B. Ministeramt),
- Leitung oder stellvertretende Leitung einer Zweigstelle,
- Mandatsausübung im Unterhaus der Bürgervertreter,
- Stellung als oberster militärischer Führer.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zum unmittelbaren Verlust des Richteramts.
13-2
Besteht familiäre, freundschaftliche oder wirtschaftliche Nähe zu einer Partei eines laufenden Verfahrens, ist der betreffende Richter verpflichtet, einen Selbstprüfungsbericht vorzulegen, in dem mögliche Befangenheitsgründe dargelegt werden.
über die vorübergehende oder dauerhafte Entbindung des betroffenen Richters von der betreffenden Verhandlung entscheidet der verbleibende Verwaltungsgerichtshof mit einfacher Mehrheit.
13-3
Die vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassung der Offenlegung objektiv bestehender Befangenheitsgründe stellt eine Pflichtverletzung dar. Der betroffene Richter kann hierfür disziplinarisch belangt werden. Bei vorsätzlichem Handeln kann eine Amtsenthebung gemäß den Bestimmungen unter Punkt 11 erfolgen.
14 - Veröffentlichung in Sonderfällen
14-1
In Fällen mit übergeordneter normativer, institutioneller oder disziplinarischer Bedeutung kann der Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss festlegen, dass eine Entscheidung, Auslegung oder Stellungnahme öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über die offizielle Plattform der Kriegsnation Ragnarök.
14-2
Veröffentlichungen haben grundsätzlich in anonymisierter Form zu erfolgen. Eine namentliche Nennung ist nur zulässig, wenn
- ein öffentliches Interesse festgestellt wurde und
- die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat oder
- eine schwerwiegende Normverletzung festgestellt wurde.
14-3
Die Verantwortung für die rechtlich korrekte und datenschutzkonforme Umsetzung der Veröffentlichung trägt der Vorsitzende des Verwaltungsgerichtshofs in Zusammenarbeit mit der ZPV.
Dieser hat sicherzustellen, dass sämtliche Datenschutz- und Verfahrensvorgaben eingehalten werden.
Normenklausel zur Normenhierarchie und Normenauslegung
1. Rangordnung der Normen
Die Rechtsordnung der Kriegsnation Ragnarök folgt einer klaren Ranghierarchie zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Kohärenz. In absteigender Rangfolge gilt:
- Unveränderbare Bestimmungen der Ewigkeitsklausel gemäß Paragraph 0.3 der Verfassung
- Verfassung der Kriegsnation Ragnarök in ihrer geltenden Fassung
- Rechtskräftig beschlossene Verfassungszusätze und Verfassungserweiterungsinstitutionen (RVIs)
- Ratsdekrete mit allgemeiner oder grundsätzlicher Geltung
- Verwaltungsakte mit Einzelfallwirkung durch befugte Instanzen
- Ministerielle Verordnungen, Durchführungsregelungen und operative Anweisungen
- Satzungen, Sonderbestimmungen oder autonome Regelungen einzelner Zweigstellen
- Interne Weisungen, Verwaltungserlasse und Bekanntgaben
- Befehle über das RPS-Systems
2. Geltungsvorrang und Auslegung
- Höherrangige Normen haben Geltungsvorrang und setzen niedrigerrangige Bestimmungen außer Kraft, sofern ein Widerspruch besteht.
- Alle nachgeordneten Normen sind im Licht höherrangiger Normen auszulegen, wobei insbesondere die in der Ewigkeitsklausel gesicherten Prinzipien als unüberwindbare Schranken gelten.
- Bei Unklarheit oder Mehrdeutigkeit sind Regelungen verfassungskonform, zweckdienlich und grundrechtsfreundlich auszulegen.
- Die finale Entscheidung über die Auslegung bei Normenkonflikten obliegt dem Verwaltungsgerichtshof der Kriegsnation Ragnarök.
3. Spezialitätsprinzip
- Spezialregelungen gehen allgemeinen Vorschriften gleicher Rangstufe vor.
- Subsidiäre Normen dürfen nur angewendet werden, wenn keine speziellere Regelung greift.
4. Rechtsbindung und Verbindlichkeit
- Diese Normenklausel ist für sämtliche staatlichen Organe, Amtsinhaber, Verwaltungseinheiten und Bürger verbindlich.
- Der Verwaltungsgerichtshof sowie sämtliche prüfenden oder normerlassenden Instanzen sind verpflichtet, die Rangordnung und Auslegungsvorgaben dieser Klausel vorrangig zu berücksichtigen.
5. Anwendung im Streitfall
- Bei widersprüchlichen Regelungen sind Verfahren zur Normenauslegung beim Verwaltungsgerichtshof zu stellen.
- Temporäre Aussetzungen einzelner Normen dürfen nur im Ausnahmezustand unter expliziter Bezugnahme auf die Verfassung und mit Ratsbeschluss erfolgen und auch nur mit Zustimmung durch den Verwaltungsgerichtshof. Die Ewigkeitsklausel und die Verfassung bleibt davon ausdrücklich ausgenommen.
Klausel zur Zuständigkeitsordnung innerhalb der Kriegsnation Ragnarök
1 Allgemeingrundsätze der Zuständigkeit
- Jedes Organ, Amt, jede Zweigstelle sowie jeder Funktionsträger der Kriegsnation Ragnarök handelt ausschließlich im Rahmen der ihm durch Verfassung, Nebenregelwerke, Ratsdekrete oder organisationsrechtliche Sonderbestimmungen zugewiesenen Zuständigkeiten.
-
Zuständigkeiten können begründet oder erweitert werden durch:
- ausdrückliche Zuweisung in der Verfassung oder einem Ratsbeschluss,
- organisatorische Regelungen innerhalb eines Ministeriums,
- formelle Beschlüsse des Regierungsrats.
- Eine übernahme, Erweiterung oder übertragung von Zuständigkeiten ohne explizite Legitimation ist verfassungswidrig. Delegationen bedürfen der ausdrücklichen und dokumentierten Ermächtigung.
2 Primär- und Subsidiärzuständigkeit
- Primärzuständig ist jenes Organ, dem eine bestimmte Aufgabe oder Kompetenz explizit durch eine höherrangige Norm zugewiesen wurde.
- In Regelungslücken - sofern keine Grundrechte berührt werden - übernimmt der Regierungsrat subsidiär die Zuständigkeit.
-
Die subsidiäre Zuständigkeit tritt nicht ein, wenn:
- eine abschließende Spezialnorm existiert,
- ein unabhängiges Gremium ausschließlich berufen ist,
- die Ewigkeitsklausel berührt wird.
3 Zuständigkeitsabgrenzung bei Normenkollision
-
Bei überschneidungen von Normen gilt:
- Vorrang hat die höherrangige Norm gemäß Normenhierarchie (siehe Normenklausel).
- Bei Ranggleichheit hat die speziellere Norm Vorrang.
- Besteht auch danach keine klare Abgrenzung, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof verbindlich über die zuständige Instanz.
-
Bei dieser Entscheidung sind heranzuziehen:
- die Systematik der Verfassung,
- der Wille des Normgebers,
- etablierte Auslegungstraditionen und Rechtspraxis.
4 Weisungsgebundene und unabhängige Stellen
-
Weisungsgebunden sind:
- Ministerien,
- Fachämter,
- untergeordnete Behörden und Zweigstellenleiter, jeweils gegenüber dem übergeordneten Organ oder Minister.
-
Weisungsfrei und institutionell unabhängig handeln:
- der Verwaltungsgerichtshof,
- andere durch Verfassung bestimmte unabhängige Gremien (z.B. Bürgergericht bei Auslegungsfragen), sofern nicht ausdrücklich durch übergeordnete Rechtsnormen gebunden.
5 Maßnahmewirkung bei fehlender Zuständigkeit
- Maßnahmen, Handlungen oder Beschlüsse außerhalb der zugewiesenen Zuständigkeit sind nichtig.
- Tritt durch eine unzuständige Maßnahme ein Rechtsnachteil oder eine Verzerrung ein, kann der Verwaltungsgerichtshof diese Maßnahme mit Rückwirkung für unwirksam erklären oder korrigieren.
-
Eine nachträgliche Billigung ("Heilung") ist nur zulässig, wenn:
- eine gesetzliche Regelung dies vorsieht,
- die zuständige Stelle der Maßnahme ausdrücklich zustimmt,
- die Maßnahme rückwirkend nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.
6 Zuständigkeitsklarstellungen durch den Verwaltungsgerichtshof
- Der Verwaltungsgerichtshof ist oberste Auslegungsinstanz für Verfassungsnormen, Ratsdekrete, Verwaltungsakte sowie sonstige normative Regelwerke der Kriegsnation.
- Seine Auslegungsbeschlüsse binden:
- sämliche Staatsorgane,
- den Regierungsrat,
- alle Funktionsträger und Amtsstellen.
-
Abweichungen sind nur zulässig bei:
- ausdrücklicher Aufhebung durch eine höherrangige Norm,
- Neuregelung durch verfassungsgemäß zuständiges Organ.
-
Auslegungsentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs sind zu begründen anhand:
- des Wortlauts,
- der Systematik und Regelungsstruktur,
- des Normzwecks,
- der Entstehungsgeschichte.
- Alle Entscheidungen sind in der offiziellen Rechtssammlung der Kriegsnation zu veröffentlichen und dauerhaft archiviert bereitzuhalten.
Erlass, Geltung und Grenzen von Ratsdekreten
1 - Begriffsbestimmung und Zweck
Ein Ratsdekret ist eine durch den Rat der Kriegsnation Ragnarök erlassene verbindliche Regelung mit unmittelbarer Wirkung innerhalb des in der Verfassung vorgesehenen Rahmens. Es dient der Ausgestaltung, Ergänzung oder Erweiterung bestehender Regelungsinhalte, sofern diese nicht durch Verfassungspunkte abschließend normiert sind. Ratsdekrete ermöglichen es dem Rat, auf konkrete Erfordernisse, strategische Entwicklungen oder organisatorische Notwendigkeiten in geordneter und kontrollierter Weise zu reagieren.
2 - Verhältnis zur Verfassung
Ratsdekrete stehen in der Normenhierarchie unter der Verfassung der Kriegsnation Ragnarök. Eine Regelung durch Ratsdekret darf weder im Wortlaut noch im Sinngehalt gegen bestehende Verfassungspunkte verstoßen. Insbesondere gilt:
- Grundrechte, wie sie in der Verfassung garantiert sind, dürfen durch Ratsdekrete weder eingeschränkt noch aufgehoben werden.
- Eine inhaltliche Erweiterung, Präzisierung oder verfahrensbezogene Ausgestaltung von Grundrechten ist zulässig, sofern dies dem Schutz, der Anwendung oder dem Vollzug dieser Rechte dient.
- Im Fall eines Widerspruchs zwischen einem Ratsdekret und einem Verfassungspunkt ist ausschließlich der Verfassungspunkt verbindlich.
3 - Zuständigkeit und Einbringung
Ein Ratsdekret kann von jedem stimmberechtigten Mitglied des Rates der Kriegsnation Ragnarök eingebracht werden. Eine Vorlage ist vollständig zu begründen und in schriftlicher Form mit eindeutigem Regelungstext, einem vorgesehenen Inkrafttretungszeitpunkt sowie einer möglichen Ressortzuweisung an ein Ministerium zur Durchführung zu übermitteln. Ministerien der Nation können beratend in die Ausarbeitung einbezogen werden, insbesondere wenn das Dekret Regelungsbereiche ihrer Verwaltung betrifft. Eine Mitzeichnungspflicht durch Ministerien besteht nicht.
4 - Abstimmungsverfahren und Annahmevoraussetzungen
Ein Ratsdekret gilt als angenommen, wenn mindestens 70 Prozent der stimmberechtigten Ratsmitglieder aktiv zustimmen und kein einziges Ratsmitglied ein förmliches Veto einlegt. Stimmenthaltungen gelten als Ablehnung. Ein Veto kann ausschließlich mit schriftlicher Begründung eingelegt werden und bewirkt das sofortige Scheitern des Dekrets in der vorgelegten Form. Die Einreicher sind berechtigt, den Entwurf überarbeitet erneut zur Abstimmung vorzulegen.
5 - Inkrafttreten, Veröffentlichung und Verwaltung
Ein angenommenes Ratsdekret tritt zu dem im Dekret festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Ist kein konkreter Zeitpunkt benannt, so gilt der Tag der ordnungsgemäßen Veröffentlichung im offiziellen Dekretsarchiv der Kriegsnation als maßgeblich. Alle Ratsdekrete sind mit fortlaufender Dekretsnummer, Datum der Annahme, vollständigem Wortlaut und namentlicher Nennung der einbringenden Ratsmitglieder zu dokumentieren. Das Innenministerium führt das zentrale Dekretsarchiv und stellt sicher, dass alle gültigen Dekrete öffentlich zugänglich und rechtlich eindeutig zuordenbar sind.
6 - Geltungsbereich und Wirkung
Ein Ratsdekret entfaltet innerhalb des durch den Text definierten Anwendungsbereichs vollumfängliche Bindungswirkung für alle Behörden, Ministerien, Organisationseinheiten sowie für alle Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök. Dekrete dürfen organisatorische Abläufe regeln, verfahrensrechtliche Vorgaben festlegen, institutionelle Zuständigkeiten konkretisieren oder technische und verwaltungstechnische Einzelregelungen schaffen, sofern sie sich im Rahmen der Verfassung bewegen.
7 - Kontrolle, änderung und Aufhebung
Ein Ratsdekret kann durch ein nachfolgendes Dekret mit identischem oder erweitertem Geltungsbereich abgeändert oder aufgehoben werden. Ebenso kann ein Verfassungspunkt ein bestehendes Dekret ausdrücklich oder stillschweigend außer Kraft setzen. Jede inhaltliche änderung eines gültigen Ratsdekrets bedarf eines neuen Abstimmungsverfahrens unter den in Punkt 4 festgelegten Voraussetzungen. Das Innenministerium prüft fortlaufend die Gültigkeit und Vereinbarkeit bestehender Dekrete mit der aktuellen Verfassungs- und Erlasslage.
8 - Dokumentation und öffentliche Zugänglichkeit
Alle angenommenen Ratsdekrete sind auf einer gesonderten Seite innerhalb der offiziellen Verwaltungsstruktur der Kriegsnation Ragnarök vollständig einsehbar.
Die Seite trägt die Bezeichnung Ratsdekrete der Kriegsnation Ragnarök und dient der systematischen Sammlung, Archivierung und Referenzierung sämtlicher gültiger Dekrete. Sie ist öffentlich zugänglich und wird vom Innenministerium verwaltet.
Jedes Dekret ist dort in folgender Form zu führen:
- Dekretsnummer (fortlaufend)
- Titel des Dekrets
- Datum der Annahme
- Inkrafttretungsdatum
- Vollständiger Wortlaut
- Namentliche Nennung der einbringenden Ratsmitglieder
- Vermerk über eventuelle änderungen oder Aufhebungen
Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zu Gültigkeit oder Wortlaut eines Dekrets ist ausschließlich die auf dieser Seite dokumentierte Fassung maßgeblich.
Gründungsmitgliederregelung
Festlegung der Gründungsmitglieder
Die Kriegsnation Ragnarök erkennt verbindlich an, dass ausschließlich folgende drei Personen den Status "Gründungsmitglied - Level 5" innehaben:
- Sellos
- Nero_Crimson
- Mausi
Diese Personen sind die einzigen, die jemals zur Trägerschaft des Gründungsstandes berechtigt waren. Weitere Ernennungen, Nominierungen oder Erweiterungen sind verfassungstechnisch unzulässig.
Historischer Charakter des Standes
Der Stand "Level 5 - Gründungsmitglied" ist ein historisch geschlossener Rang, der ausschließlich den oben genannten Personen verliehen wurde. Er verkörpert die konstituierende Urherrschaft der Nation und dient symbolisch als Ursprung der staatlichen Ordnung.
Ausschluss jeglicher Nachfolge
Mit dem vollständigen Wegfall aller Gründungsmitglieder - durch Tod, Austritt oder freiwillige Niederlegung - gilt der Stand Level 5 als dauerhaft unbesetzt.
Eine Nachfolge oder Neubesetzung ist unter allen Umständen ausgeschlossen. Der Versuch, den Rang durch Wahlen, Berufung oder Ratsbeschluss zu reaktivieren, ist ungültig und stellt einen Verfassungsverstoß dar.
Regelung verfassungsrelevanter Funktionen
Sofern verfassungsrechtliche Prozesse (z.B Ernennungen, Vetorechte, Zustimmungserfordernisse) die Mitwirkung eines Gründungsmitglieds voraussetzen und kein solches mehr existiert, gilt:
- Diese Mitwirkung entfällt ersatzlos.
- Entscheidungen, die ohne diese Mitwirkung unvollständig wären, dürfen durch qualifizierte Ratsmehrheit (66%) beschlossen werden.
Fortgeltung des Ranges ohne Funktion
Der Stand "Level 5 - Gründungsmitglied" bleibt als fester Bestandteil der verfassungsrechtlichen Struktur der Kriegsnation Ragnarök erhalten, auch im Fall seiner vollständigen personellen Vakanz.
Keine Löschung oder Umbenennung
Der Rang darf nicht aus der Verfassung entfernt oder in seiner Bezeichnung verändert werden. Er gilt als historisches Element der ursprünglichen Staatsordnung und bleibt als solches sichtbar dokumentiert.
Dauerhafte Leerstellung
Mit dem Wegfall aller Träger gilt der Rang als dauerhaft leerstehend. Er kann in der offiziellen Darstellung der Ränge und Stände weiterhin aufgeführt werden, jedoch nur mit dem Vermerk "unbesetzt" oder "historisch geschlossen".
Erhalt der Sonderrechte ohne Ausübung
Die mit dem Rang verbundenen Sonderrechte, Ehrenprivilegien und Titel bleiben formal gültiger Bestandteil der Verfassung. Mangels legitimer Träger können sie jedoch nicht mehr ausgeübt oder angewandt werden. Eine Aktivierung dieser Rechte ist ausschließlich an das Bestehen eines aktiven Gründungsmitglieds gebunden.
Klärung der institutionellen Wirkung
Der Rang "Level 5 - Gründungsmitglied" verleiht keine automatische Entscheidungsbefugnis oder institutionelle Macht innerhalb der aktuellen Verwaltung oder Gesetzgebung der Kriegsnation Ragnarök.
Seine Wirkung entfaltet sich ausschließlich im Rahmen aktiver Ausübung von ämtern oder Funktionen, die gemäß den geltenden Regelungen der Verfassung oder durch Ratsbeschluss verliehen wurden.
Ohne eine solche aktive Rolle ist der Rang rein historisch-symbolisch und entfaltet keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Diese Regelung dient der Wahrung der Machtbegrenzung und der institutionellen Klarheit innerhalb der demokratischen Grundordnung der Kriegsnation.
Verfassungspriorität und Unveränderbarkeit
Diese Klausel ist in ihrer Gesamtheit Bestandteil der verfassungsrechtlichen Ewigkeitsbindung der Kriegsnation Ragnarök und unterliegt dem Schutz der unveränderlichen Grundprinzipien gemäß Artikel 0.3 der Verfassung.
Unveränderbarkeit
Kein Organ, kein Ratsbeschluss, keine Volksabstimmung und keine nachfolgende Generation ist befugt, diese Klausel:
- zu löschen,
- abzuändern,
- in ihrer Bedeutung einzuschränken oder
- durch widersprechende Regelwerke zu relativieren.
Verfassungsrang und Vorrangstellung
Diese Klausel hat höchsten normativen Vorrang gegenüber allen einfachen Gesetzen, Satzungen, Ratsentscheidungen, Verfahrensordnungen oder temporären Regelwerken. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Klausel und einer späteren Regelung gilt ausschließlich diese Klausel als verbindlich.
Verstoßfolgen
Jeder Versuch, diese Klausel zu umgehen, außer Kraft zu setzen oder durch Mehrheitsbeschluss aufzuheben, ist null und nichtig. Betroffene Regelwerke gelten im Konfliktfall als ungültig, auch wenn sie formell verabschiedet wurden.
Wiedereintritt ehemaliger Gründungsmitglieder
Ein ehemaliges Gründungsmitglied - Level 5 -, das sein Amt freiwillig niedergelegt hat, jedoch weiterhin formell Bürger der Kriegsnation Ragnarök ist oder es erneut wird, kann einmalig in seinen ursprünglichen Stand zurückkehren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die betreffende Person ist Sellos, Mausi oder Nero_Crimson.
- Die Person stellt einen formellen Antrag auf Wiederaufnahme in den Gründungsstand an den Rat der Kriegsnation.
- Der Rat beschließt die Wiederaufnahme mit einer qualifizierten Mehrheit von 75% der stimmberechtigten Mitglieder.
- Die Wiederaufnahme darf nicht gegen bestehende Sanktionsbeschlüsse oder Ausschlüsse der Nation verstoßen.
Ein Gründungsmitglied kann nur ein einziges Mal zurückkehren.
Eine zweite Rückkehr nach erneuter Niederlegung ist ausgeschlossen.
Diese Regelung bewahrt die Einzigartigkeit und Würde des Gründungsstandes, ohne verdiente Mitglieder endgültig zu verbannen, wenn sie nach Reue oder Rückkehr den Pflichten erneut gerecht werden wollen.
Territoriumsklausel der Kriegsnation Ragnarök
1 Begriffsdefinition und territoriales Selbstverständnis
1.1 Territorium der Kriegsnation Ragnarök bezeichnet jede digitale, serverseitige oder spieltechnisch zuordenbare Fläche, über die die Kriegsnation effektive Kontrolle ausübt, Präsenz zeigt oder hoheitliche Verwaltungsakte durchführt.
1.2 Das Territorium ist kein starrer Raum, sondern ein dynamisches Macht- und Verwaltungsgebiet, das sich über:
- Zweigstellen,
- Militärisch gesicherte Areale,
- Wirtschaftlich genutzte Ressourcenareale und
- Verfassungsrechtlich beanspruchte Gebiete
erstreckt.
2 Gebietsbeanspruchung
2.1 Geltende Beanspruchungsgründe
Ein Gebiet gilt als offiziell beansprucht und damit Bestandteil des Territoriums der Kriegsnation Ragnarök, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:
a) Bauwerke mit nationalem Bezug:
- Jedes fest errichtete Bauwerk, das von einem Bürger der Kriegsnation Ragnarök oder im Auftrag der Nation errichtet wurde, gilt als Ausgangspunkt einer Territorialzone, sofern:
- es dauerhaft nutzbar ist (z.B Gebäude, Lager, Außenposten, Infrastruktur),
- es entweder gekennzeichnet ist (z.B durch ein Wappen, eine Tafel, eine Flagge, einen Schild) oder in offiziellen Karten oder Registern erfasst wurde,
- es nicht widerrechtlich auf fremdem Staatsgebiet ohne Einverständnis errichtet wurde.
b) Territoriale Ausdehnung um Bauwerke:
Um jedes solche Bauwerk wird eine Zone von 50 Standard-Einheiten (SE) in alle Richtungen beansprucht.
Standard-Einheiten (SE) entsprechen im Kontext der jeweiligen Weltumgebung der Basiseinheit der Spiel- oder Systemmechanik, z.B:
- In Minecraft: 1 SE = 1 Block ? somit 50 Blöcke in alle Richtungen (ein Quadrat von 101x101 Blöcken Fläche).
c) Kombinierte Ausdehnung:
überschneiden sich zwei Bauwerke in ihrer 50-SE-Zone, verschmelzen ihre Bereiche zu einem gemeinsamen Sektor, der vollständig als zusammenhängendes Territorium gilt.
d) Nationale Bauwerke mit Sonderstatus:
Ein vom Rat oder einem Ministerium als strategisch oder kulturell bedeutend eingestuftes Bauwerk (z.B Hauptstadt, Denkmal, Festung) kann auf Antrag durch das Innenministerium eine erweiterte Schutzzone bis zu 250 SE erhalten.
2.2 Antrag auf Erweiterung der Schutzzone
2.2.1 Zweck und Bedeutung
Ein Antrag auf Erweiterung der territorialen Schutzzone dient dem Schutz strategisch relevanter, historisch bedeutender oder infrastrukturell empfindlicher Bauwerke der Kriegsnation Ragnarök. Diese Maßnahme ermöglicht es, das unmittelbare Umland verstärkt zu kontrollieren, sicherzustellen und vor Zugriff Dritter zu schützen.
2.2.2 Antragsberechtigung
Einen Antrag auf Erweiterung der Schutzzone können stellen:
- Der Eigentümer des Bauwerks (sofern Bürger der Kriegsnation Ragnarök),
- Der zuständige Sektorverwalter (Zweigstellenverwalter oder Projektkoordinator oder Lehensherr),
- Der Innenminister oder ein Ratsmitglied im Rahmen eines offiziellen Sicherungsantrags.
2.2.3 Voraussetzungen für einen gültigen Antrag
Ein Antrag auf Erweiterung ist nur dann zulässig, wenn:
- Das betroffene Bauwerk mindestens 14 Tage existiert,
- Eine Begründung mit militärischer, strategischer, wirtschaftlicher oder kultureller Relevanz vorliegt,
- Nachgewiesen wird, dass die Standard-Schutzzone (50 SE) nicht ausreicht, um diese Relevanz zu gewährleisten.
2.2.4 Erweiterungsstufen
- Stufe I: bis zu 100 SE Radius ? für lokale Außenposten oder Lager
- Stufe II: bis zu 200 SE Radius ? für Verwaltungszentren, zentrale Basen, Lagerkomplexe
- Stufe III: bis zu 350 SE Radius ? für Hauptstadtteile, Denkmäler, kritische Verteidigungsanlagen
2.2.5 Antragsverfahren
Einreichung:
- Der Antrag wird schriftlich beim Innenministerium eingereicht und enthält:
- Beschreibung des Bauwerks und Screenshots/Kartenmaterial,
- Gewünschte Stufe (I-III) und genaue Maße,
- Vollständige Begründung.
Vorprüfung durch das Innenministerium (max. 14 Tage):
- Prüfung auf Plausibilität, Konflikte mit Nachbarzonen,
- Bei formalen Mängeln: 7-Tage-Frist zur Korrektur.
Entscheidung durch den Rat:
- Veröffentlichung im internen Forum,
- Debatte (5 Tage),
- Abstimmung (einfache Mehrheit erforderlich).
2.2.6 Grenzen und Ablehnungsgründe
Ein Antrag kann abgelehnt werden bei:
- Kollision mit fremden Territorien oder neutralen Zonen,
- Unzureichender Begründung,
- Verdacht auf strategischen Missbrauch (z.B Gebietsausweitung ohne funktionalen Nutzen).
2.2.7 Automatische Aberkennung
Eine erweiterte Schutzzone kann automatisch zurückgezogen werden, wenn:
- Das Bauwerk zerstört oder dauerhaft aufgegeben wurde,
- Innerhalb von 180 Tagen keine Aktivität oder Präsenz festgestellt wird,
- Der Eigentümer die Bürgerschaft der Nation dauerhaft verlässt.
3 Hauptstadt(en) und industrielle Sonderzonen
3.1 Hauptstadt der Kriegsnation Ragnarök
3.1.1 Definition und Status
Die Hauptstadt der Kriegsnation Ragnarök ist das politische, administrative und symbolische Zentrum der Nation. Sie repräsentiert die staatliche Einheit nach innen und außen.
3.1.2 Benennung und Festlegung
Die Hauptstadt wird durch Mehrheitsbeschluss des Rates bestimmt. Eine änderung ist nur zulässig, wenn:
- Ein vollständiger Funktionswechsel der bisherigen Hauptstadt vorliegt (z.B vollständige Räumung oder Zerstörung),
- Ein neuer Standort alle festgelegten Kriterien erfüllt (siehe unten),
- Die Bürgerschaft über den Wechsel vorab informiert wird.
3.1.3 Kriterien für die Anerkennung
Ein Ort kann nur dann als Hauptstadt ausgewiesen werden, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Verwaltungssitz: Mindestens ein Gründungsmitglied oder Minister führt dort seine Amtsgeschäfte,
- Kommunikationsinfrastruktur: Vorhandensein von Server-Hubs, Marktplätzen, Aushängen oder einem Ratsforum,
- Zivile Präsenz: Ausgewiesene Wohnbereiche oder Versammlungszonen für Bürger, z.B Wohnhäuser, Tavernen, Plätze,
- Militärische Grundsicherung: Schutz vor externen Bedrohungen durch Verteidigungsanlagen oder militärische Präsenz.
3.1.4 Verwaltungsrahmen
Die Hauptstadt untersteht in verwaltungstechnischer Hinsicht dem Innenministerium, das verantwortlich ist für:
- Infrastrukturkoordination,
- Sicherheitsüberwachung,
- Bauzonenverwaltung,
- Erhalt der städtebaulichen Ordnung.
3.2 Nebensiedlungen mit Sonderstatus
3.2.1 Definition und Anzahl
Es können maximal zwei Nebensiedlungen mit Sonderstatus ausgewiesen werden. Diese erhalten folgenden offiziellen Titel:
- Metropole Ragnaröks: Schwerpunkt auf Handel, Kultur, ziviler Entwicklung.
- Militärhauptstadt Ragnaröks: Schwerpunkt auf militärischer Infrastruktur, Ausbildung, Kommandostrukturen.
3.2.2 Anerkennungskriterien
Für eine Sonderstatusvergabe muss die Siedlung:
- mindestens 14 Tage kontinuierlich aktiv genutzt worden sein,
- eine klar erkennbare funktionale Spezialisierung aufweisen (Wirtschaft/Militär),
- von einem verantwortlichen Offizial verwaltet oder beaufsichtigt werden,
- über eine dokumentierte Struktur (z.B Karte, Bauplan, Bewohnerliste) verfügen.
3.2.3 Verfahren
Die Verleihung erfolgt durch Antrag beim Innenministerium und Beschluss im Rat. Eine Siedlung kann durch formalen Ratsbeschluss deklassifiziert werden, wenn sie ihre Funktion verliert oder verwahrlost.
3.3 Industrielle Sonderzonen
3.3.1 Definition
Industrielle Sonderzonen (ISZ) sind abgegrenzte Gebiete, die vorrangig der:
- Rohstoffverarbeitung,
- Ressourcenlagerung,
- Produktionsinfrastruktur oder
- Großhandelslogistik dienen.
3.3.2 Kennzeichnung
Jede ISZ ist:
- auf der offiziellen Karte zu vermerken,
- mit einem Verwaltungsschild, einer ID-Nummer und einem zuständigen Betreiber zu versehen.
3.3.3 Sonderregelungen
Für industrielle Zonen gelten spezifische Bestimmungen:
- Sicherheitsstufe: Zugang nur für befugte Bürger, ggf. Zugangsbeschränkungen (Whitelist, Passwort, Torregelung),
- Eigentumsordnung: Ressourcen und Gebäude gelten als Gemeinschaftsgut oder unterliegen explizit registriertem Privateigentum. Unregistrierte Entnahmen sind verboten,
- Baubeschränkungen: Bauten müssen genehmigt und in einem logistischen Raster angeordnet sein (z.B Transportwege, Lagerhallen, Maschinenräume),
- Technologische Einschränkungen: Nur geprüfte technische Systeme und Mechanismen (z.B Redstone, Maschinen) dürfen verwendet werden, um Lags oder Exploits zu vermeiden.
3.3.4 Verwaltung
Die ISZ wird einem Industrieverwalter oder einem vom Innenminister benannten Aufseher unterstellt. Dieser ist zuständig für:
- Zugangskontrollen,
- Einhaltung der Ordnung,
- Schadensprotokollierung und Reparaturmeldungen.
3.3.5 Streitfälle
Bei Konflikten innerhalb der ISZ hat der Innenminister das Erstentscheidungsrecht. Berufungen erfolgen über den Rat.
3.4 Sicherheitszonen und Schutzradien
3.4.1 Allgemeine Definition
Eine Sicherheitszone (SZ) ist ein definiertes Areal rund um besonders kritische Infrastruktur, das einem erhöhten Schutzbedarf unterliegt. Innerhalb dieser Zone gelten besondere Bau-, Verhaltens- und Zugangsbeschränkungen. SZs werden im Kriegsfall von den Heimatssicherungstruppen beschützt.
Die Zone dient der Wahrung von:
- strategischer Sicherheit,
- infrastruktureller Integrität,
- Vertraulichkeit und operativer Ordnung.
3.5 Sicherheitszonen und Schutzradien
3.5.1 Hauptstadt
Die Hauptstadt der Kriegsnation Ragnarök definiert sich durch eine territoriale Ausdehnung von 350 Standard-Einheiten (SE) im Radius, was einer Fläche mit 701 SE im Durchmesser entspricht. Diese Zone stellt den maximalen Schutzausdruck der nationalen Verwaltung und Symbolik dar. Obwohl keine formellen Grenzkontrollen existieren, gilt das gesamte Gebiet als zivilrechtlich voll in den Geltungsbereich der Verfassung eingebunden. Innerhalb dieser Zone dürfen sämtliche Bau-, Wirtschafts- und Militärmaßnahmen nur mit Rücksicht auf zentrale Ordnung und registrierte Nutzungszonen durchgeführt werden.
3.5.2 Militärhauptstadt
Die Militärhauptstadt, als Ort militärischer Konzentration, Ausbildung und strategischer Planung, erstreckt sich über eine Sicherheitszone mit einem Radius von 120 SE (241 SE im Durchmesser). Diese Fläche gilt vollständig als nationales Kerngebiet mit militärischem Status. Alle innerhalb liegenden Bauwerke, Ressourcen und Aktivitäten unterstehen der Kommandogewalt der Nation. Zivilpersonen genießen keine Sonderrechte innerhalb dieser Fläche, es sei denn, sie handeln im Auftrag der Kriegsnation.
3.5.3 Metropole
Metropolen erhalten eine definierte Ausdehnung von 200 SE Radius, was einem Durchmesser von 401 SE entspricht. Diese Gebiete bilden bedeutende kulturelle, wirtschaftliche oder politische Nebenzentren innerhalb des Territoriums. Sie unterliegen einer zivilen Verwaltungsstruktur und sind vollwertiger Bestandteil des nationalen Verwaltungsraums. Die dort erbaute Infrastruktur gilt automatisch als Eigentum der Nation oder ihrer Bürger, sofern sie ordnungsgemäß registriert wurde.
3.5.4 Industrielle Sonderzonen (ISZ)
Industrielle Sonderzonen besitzen eine territoriale Ausdehnung von 200 SE Radius, also 401 SE im Durchmesser. Aufgrund ihrer funktionalen Bedeutung für Produktion, Rohstoffverarbeitung und Handel gelten diese Zonen als prioritäres Wirtschaftsgebiet. Alle darin liegenden Ressourcen, Maschinen und Wege sind als operative Einheiten des Staates zu behandeln. Eigentumstitel innerhalb dieser Zonen sind klar zu dokumentieren. Es bestehen keine Grenzkontrollen, jedoch wird jede Aktivität innerhalb dieser Zone als Handeln im rechtlichen Rahmen der Nation gewertet.
4 Rechte und Pflichten innerhalb des Territoriums
4.1 Bürgerrechte auf nationalem Boden
Alle als Teil des Territoriums der Kriegsnation Ragnarök beanspruchten Gebiete unterliegen vollumfänglich der nationalen Ordnung und Gesetzgebung. Für alle registrierten Bürger der Nation gelten dort folgende Rechte verbindlich:
- Militärischer Schutz: Anspruch auf Schutz durch die organisierte Verteidigungskraft der Nation bei Bedrohungen im Gebiet.
- Zugangs- und Nutzungsrechte: Nutzung der Infrastruktur entsprechend Status und Rolle (z.B Wege, Kommunikationszentren, Lagerflächen).
- Teilnahme an öffentlichen Einrichtungen: Recht auf Zugang zu ämtern, Märkten, Ratsversammlungen und Veranstaltungen, sofern keine Einschränkungen vorliegen.
4.2 Gültigkeit der Verfassung
Die Verfassung entfaltet in jedem beanspruchten Gebiet ihre volle rechtliche Wirkung, unabhängig von der Präsenz staatlicher Funktionsträger. Jede Handlung, jedes Bauwerk und jede Interaktion ist im Einklang mit der Verfassung zu gestalten.
5 Territoriale Verwaltung und Kartierung
5.1 Zuständigkeit des Innenministeriums
- Kartografische Erfassung: Standardisierte Erfassung aller beanspruchten Gebiete zur Planung und übersicht.
- Verwaltungseinteilung: Gliederung in Provinzen, Sektoren oder operative Zonen ohne hierarchische Wirkung.
- öffentliche Dokumentation: Veröffentlichung der territorialen Struktur auf dem offiziellen Portal.
5.2 Formale Eigenschaften territorialer Einheiten
- Offizieller Name
- Zugehörigkeit zu einem administrativen Sektor
- Prioritätsstufe: Militärisch, Zivil, Wirtschaftlich oder Gemischt
Anmerkung zur Relevanz: Die Klassifizierung besitzt keine operative Priorität und dient ausschließlich der Strukturierung und Nachvollziehbarkeit.
6 Gebietsabgabe und Rückzug
6.1 Voraussetzungen
- Beschluss des Rats mit 2/3-Mehrheit
- Militärischer Rückzug nach formeller Lageeinschätzung durch den Generalstab
6.2 Pflichten
- Information der Zivilbevölkerung
- Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen (z.B Umsiedlungsrechte, Entschädigung)
6.3 Wiederbeanspruchung
Abgegebene Gebiete dürfen nicht ohne Ratsentscheidung erneut beansprucht werden. Eine formelle Wiederbeanspruchung ist erforderlich.
7 Sonderregelungen für umstrittene Gebiete
7.1 Konfliktregelung
- Vorrangige Diplomatie durch das Außenministerium
- Dokumentation historischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Besitzansprüche
- übergabe an neutrales Schiedsgericht, sofern vorhanden
7.2 Entscheidung bei Nichteinigung
Der Rat kann eine formelle Gebietsverteidigung oder einen Rückzug beschließen, wobei die betroffenen Bürger stets vorher informiert werden müssen.
Allgemeine Informationen
Sollte in diesem Gesetzestext von dem "Rat" ohne genauere Definition gesprochen werden, so ist das Geschriebene auf den politischen Rat zu beziehen.